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IKT 2010
Informations- und Kommunikationstechnologien Kärnten

und »Kleinbeihilfen-47a*«

Einreichfrist:
Stufe 1 | Projektidee: endete am 15. Juni 2010, 12 Uhr
Stufe 2 | Projektplan im Detail: endete am 17. August 2010, 12 Uhr
Am 6. Oktober 2010 wurden im Lakeside Science & Technology Park in Klagenfurt die diesjährigen IKT-Preisträger des Landes Kärnten ausgezeichnet.

Die nächste IKT-Ausschreibung wird in geänderter Form Ende 2010 für Einreichungen geöffnet werden.

Die Ausschreibung zum abgeschlossenen Wettbewerb finden Sie hier zum Nachlesen.

Ziele:

Der KWF unterstützt mit dieser Ausschreibung die Entwicklung und den Einsatz innovativer IKT-Lösungen (Bsp. Green ICT, ICT for Mobility, Visual Computing, Augmented- und Mixed Reality, elektronische Medizin- und Gesundheitsdienste, eLearning etc.). IKT zählen in Kärnten zu einem eindeutigen Kompetenzfeld, das weiter ausgebaut und unterstützt werden soll.

Die Preise und Förderungen werden in einem 2-stufigen Wettbewerb (Ausschreibung) vergeben. In der Stufe 1 erfolgt die Vorabprüfung der eingereichten Projektideen durch den KWF. Die Unternehmen mit den besten Projektideen werden in der Folge vom KWF eingeladen, Projektpläne im Detail (Stufe 2) einzureichen. Aus diesen wählt die Expertenjury (siehe Leitfaden unter der Rubrik V. »Ablauf | Evaluierung«) bis Mitte September 2010 die Siegerprojekte.
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-* , kleine Unternehmen* und Mittlere Unternehmen* (KMU*)

Förderwerber (Branchen)
Mit der Ausschreibung IKT 2010 unterstützt der KWF innovative Projekte von Kärntner KMU*, die zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) führen. Das Projekt kann in eigener, überwiegend in Kärnten durchgeführter Entwicklungsarbeit, aber auch in Zusammenarbeit* mit einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer Schule oder einem anderen Unternehmen (KMU*) realisiert werden.

Beurteilungskriterien
  • -
    Ausschreibungskonformität lt. Einreichformular
  • -
    Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
  • -
    Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit)
  • -
    Technischer Schwierigkeitsgrad
  • -
    Ökonomische Nachhaltigkeit für das Unternehmen (strategische Bedeutung)
  • -
    Unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen
  • -
    Projekt- und Umsetzungsplanung
  • -
    Auswirkungen auf den Markt
Was:

Mindestinvestition
-

Maximal förderbare Kosten*:
Investitionen: 100.000,- EUR
Interne Entwicklungskosten: 100.000,- EUR
Externe Entwicklungs- und Beratungskosten:
50.000,- EUR

Maximale Förderhöhe
Nicht rückzahlbare Zuschüsse auf
Investitionen
maximal 20% der förderbaren Kosten,
höchstens 20.000,- EUR
Interne Entwicklungskosten
maximal 25% der förderbaren Kosten,
höchstens 25.000,- EUR
Externe Entwicklungs- und Beratungskosten
maximal 50% der förderbaren Kosten,
höchstens 25.000,- EUR

Maximalförderhöhe pro Projekt: 70.000,- EUR
im Rahmen der freien »De-minimis*«- bzw. Kleinbeihilfen-47a*-Mittel.

Preisgelder
1. Platz: 10.000,- EUR
2. Platz: 5.000,- EUR
3. Platz: 2.000,- EUR
Sonderpreis: beste Kooperationsprojekt mit schulischer Beteiligung: 8.000,- EUR (Schule(n) und Unternehmen teilen sich dieses Preisgeld)
Wie:

Ausschreibung in 2 Stufen:
Stufe 1 | Vorabprüfung: Projektideen können bis 15. Juni 2010, 12:00 Uhr direkt beim KWF eingereicht werden. Da das Einreichformular zugleich als Antrag gilt, muss dieses sowohl in elektronischer Form als auch als Hardcopy mit der firmenmäßigen Fertigung (Unterschrift mit Stempel) beim KWF einlangen. Sodann erfolgt eine Vorabprüfung der eingereichten Projektideen durch den KWF.

Stufe 2 | Projektpläne im Detail: Die Einreicher mit den besten Projektideen aus der Vorabprüfung werden vom KWF eingeladen, bis 17. August 2010, 12:00 Uhr ihre Projektpläne im Detail einzureichen.

Die Expertenjury tagt Mitte September 2010 und wählt aus den Projektplänen im Detail die Preisträger.

Legende: EinreicherKWF

Zeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Beginn Ausschreibung zum IKT Call

Stufe 1: Einreichung der Projektidee mittels IKT Einreich-/Antragsformular*
(vollständig ausgefüllt!) bis 15. Juni 2010, 12:00 Uhr
Eingang Einreich-/Antragsformular*

Kostenanerkennung
Projektstart
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Einreich-/Antragsformular*s

Vorabprüfung der eingereichten Projektidee

Zählt die Projektidee zu den besten, ergeht die Einladung zur Einreichung des Projektplans im Detail

Stufe 2: Einreichung des Projektplans im Detail bis 17. August 2010, 12:00 Uhr

Jurysitzung (Mitte September 2010): wählt aus den Projektplänen im Detail die Preisträger

Preisverleihung

Auszahlung Preisgelder
oder Ablehnungsschreiben und Prüfung in anderem KWF-Programm

Ggf. Nachforderung von Unterlagen
Übermittlung fehlender Unterlagen

Versand Förderungsanbot

Annahme des Förderungsanbots
durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung
und Erfüllung der Förderungsbedingungen gemäß Förderungsanbot

Schlussabrechnung
inklusive Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung der Schlussabrechnung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:10 Jahre
Aufbewahrung der Unterlagen:10 Jahre

Details:

Ansprechpartner:
Ing. Robert Raindl
raindl@kwf.at
(0463) 55 800-43

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
(0463) 55 800-23

Weitere Informationen:
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung oder einer anderen Struktur.

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

KWF Antragsformular

Übermittlung firmenmäßig gefertigt am Postweg an:
KWF
Heuplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

EFRE
kärnten

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