Beratungskosten für geschädigte Unternehmen in Villach Land

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Beratungskosten für geschädigte Unternehmen in Villach Land

Im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe im Bezirk Villach-Land benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei der Erhebung von wirtschaftlichen Folgewirkungen.

Die KSG übernimmt Beratungskosten dafür!

Die KSG übernimmt grundsätzlich Beratungsleistungen für Unternehmen, die Stabilisierungsbedarf haben und beauftragt externe vom Unternehmen unabhängige Beraterinnen | Berater mit der Erstellung von betriebswirtschaftlichen Unterlagen.

Aufgrund der Schäden, die durch die Unwetterkatastrophe Ende Juni 2022 bei gewerblichen Unternehmen im Bezirk Villach Land (insbesondere in den Gemeinden Treffen, Arriach und Afritz) entstanden sind, haben diese einen speziellen Beratungsbedarf.

Die KSG übernimmt Beratungskosten für:

  • die Erhebung von finanziellen Folgewirkungen durch Umsatzausfälle (Stornos im Tourismus, Produktionsausfall Gewerbe, etc.)
  • die Erstellung einer Liquiditätsvorschau für max. 6 Monate
  • die Erhebung eines möglichen Investitionsbedarfs

Es werden keine technischen Begutachtungen (z.B. für Versicherungen) gefördert.

 

Mögliche Beraterinnen oder Berater: 
Die Beratung kann von einer Unternehmens- oder Steuerberaterin bzw. -berater Ihrer Wahl durchgeführt werden. Auch kann Ihnen die KSG eine entsprechende Beraterin | einen entsprechenden Berater vermitteln.

 

Zielgruppe:

Natürliche und nicht natürliche Personen, die in den Bereichen Gewerbe, Tourismus und Handel (nur Nahversorger bzw. Einzelhandel) tätig sind und eine aufrechte Wirtschaftskammerzugehörigkeit haben.

 

Ausmaß der Kostenübernahme:

  • Ein-Personen-Unternehmen (EPU)           max. EUR 1.200,00 netto
  • Unternehmen mit 2-9 Beschäftigten      max. EUR 1.800,00 netto
  • Unternehmen ab 10 Beschäftigten          max. EUR 2.400,00 netto

               

Abwicklung:

Der Erstkontakt erfolgt mit der KSG in Form von Mail oder Telefonat mit Frau Monika Walder (monika.walder@kwf.at | Tel. 0463-55800-83) oder Herrn Herbert Rößler (herbert.roessler@kwf.at | Tel. 0463-55800-42).

 

Der Antrag und die Abrechnung erfolgen direkt vom Berater bzw. der Beraterin mit der KSG (siehe Antragsformular).