Die KSG übernimmt grundsätzlich Beratungsleistungen für Unternehmen, die Stabilisierungsbedarf haben, und beauftragt externe und vom Unternehmen unabhängige Berater | Beraterinnen mit der Konzepterstellung bzw. Beratung.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an Bund, AMS etc., bei der Erstellung von Liquiditätsplänen und ähnlichem und die KSG übernimmt die Kosten für Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen in der aktuellen Situation anfallen. Diese Arbeiten können auch von der langjährigen Steuerberatung des Unternehmens ausgeführt werden. Laufende und regelmäßige Kosten werden nicht übernommen, ebenso nicht die Kosten im Zusammenhang mit Antragstellungen im Rahmen des Härtefallfonds Phase 1. Antragstellungen für die Phase 2 können unterstützt werden.
Für diese Unterstützung steht ein Budget von insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung. Ansuchen werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet und müssen nach Erreichung dieses Betrages abgelehnt werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt vom Berater bzw. der Beraterin an die KSG und es werden maximal folgende Kosten übernommen:
Zielgruppe: Es werden alle Betriebe unterstützt, die berechtigt sind, im Rahmen der Überbrückungsgarantien der aws und der ÖHT einen Antrag zu stellen. Für die KSG stellt es keine Voraussetzung dar, dass sich die Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befinden. Ausgenommen sind die Wirtschaftszweige, die laut KWF-Gesetz nicht gefördert werden dürfen: Land- und Forstwirtschaft sowie kulturelle Tätigkeiten.
Die Wirtschaftskammerzugehörigkeit stellt keine Voraussetzung für die Kostenübernahme dar.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 16. März 2020.
Aufgrund des großen Zuspruchs von Kärntner Unternehmen wurde der Abwicklungsprozess wie folgt vereinfacht:
a) Das Unternehmen übermittelt das ausgefüllte KSG-Ansuchen an covid-beratung@kwf.at. Sollte der Berater | die Beraterin für mehrere Unternehmen einreichen, so sind die ausgefüllten KSG-Ansuchen gesammelt (in einer PDF-Datei) maximal einmal pro Woche per E-Mail an covid-beratung@kwf.at, zu übermitteln.
b) Formlose Auftragserteilung per E-Mail an den Berater | die Beraterin mit Festlegung der Betragsgrenze.
c) Der Berater | die Beraterin übermittelt die Honorarnoten gesammelt maximal einmal pro Woche an covid-beratung@kwf.at
Den Honorarnoten sind bitte folgende Unterlagen beizulegen:
Das KSG-Ansuchen – wie unter a) angeführt – finden Sie nochmals hier:
Die Excel-Übersichtsliste – wie unter a) angeführt – finden Sie nochmals hier:
KWF Info-Hotline: 0463 55 800-99