Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus KMU.Invest«.
Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus KMU.Invest«.
Für die Finanzierung von Investitionen in Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Software erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit der OeHT und einen KWF-Zuschuss in Höhe von max. 10 %. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.
Ziele der Förderung sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Investitionsstandort in Kärnten sind.
Projekte, die mindestens einen der nachfolgenden Investitionsschwerpunkte erfüllen:
a Qualitätsverbesserung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen.
b Betriebsgrößenoptimierung | Neuausrichtung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung oder Neuausrichtung auf neue Märkte | Zielgruppen führen.
c Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer oder zur Verbesserung bestehender überbetrieblicher Einrichtungen, die vorwiegend von ortsfremden Gästen genutzt werden.
d Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen
e Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte, sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
f Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
Förderbar sind umweltbezogene Investitionen, die das Potenzial haben, negative Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu vermindern, sowie positive Umweltauswirkungen zu erreichen. Förderbar sind zudem Investitionen in sicherheitsbezogene Einrichtungen sowie Investitionen, die den barrierefreien Zugang zu touristischen Dienstleistungen ermöglichen.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Gefördert werden aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte für die eine Bundesförderung auf Grundlage der Tourismus-Investitions-Richtlinie (TIR) des BMAW vom 30. März 2023 gewährt wird.
Die OeHT unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten. Sie erhalten einen Zinsenzuschuss in Höhe von 2 % p.a. für die Dauer von 10 Jahren. Das geförderte Finanzierungsvolumen ist mit 5 Mio. EUR begrenzt.
Kombinationsmöglichkeit des OeHT-Kredites mit dem OeHT-Nachhaltigkeitsbonus. Der Nachhaltigkeitsbonus wird nur in Kombination mit dem OeHT-Kredit und nur dann gewährt, wenn die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante (Teil-)Investition mindestens 20 % der förderbaren Kosten beträgt.
Der KWF unterstützt Sie mit einem Zuschuss in Höhe von max. 10 % (bzw. max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten des zinsgünstigen OeHT-Kredites.
Sie müssen unbedingt beachten:
Abweichend zu den Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie (TIR) ist eine KWF-Förderung für folgende Investitionen bzw. Betriebstypen NICHT möglich:
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« werden auf Basis von Artikel 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) gewährt.
Die max. zulässige Beihilfenintensität beträgt 20 % bei kleinen Unternehmen sowie 10 % bei mittleren Unternehmen.
Dieses Förderungsprodukt ist vom 3. Apr. 2023 bis 30. Juni 2024 gültig.
Subsidiarität | Kumulierung:
Die für das jeweilige Projekt infrage kommenden sonstigen Förderungsmöglichkeiten sind auszunützen (KPC, Bund, Land etc.). In Bezug auf dieselben förderungsfähigen Kosten dürfen andere Förderungen nur dann mit Förderungen des KWF kumuliert werden, wenn dadurch die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht nicht überschritten werden. Sofern sich durch die Kumulierung mit anderen Förderungen eine Überschreitung ergibt, ist die KWF-Förderung entsprechend zu kürzen.
Hinweis:
Dieses Förderungsprodukt beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der tieferstehenden Förderungsstellen. Detailinformationen zum OeHT-Kredit finden Sie hier.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder andere Kontaktaufnahme. Details und wichtige Informationen vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!
ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
1010 Wien, Strauchgasse 3
Telefon +43 1 515 30
oeht@oeht.at | www.oeht.at
Mag. Christian Aschenbrenner
Telefon +43 1 515 30-42
aschenbrenner@oeht.at
Mag. Heimo Thaler
Telefon +43 1 515 30-26
thaler@oeht.at
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 463 55 800-0
office@kwf.at | www.kwf.at
Klaus Friessnig
Telefon +43 463 55 800-25
friessnig@kwf.at
Monika Walder
Telefon +43 463 55 800-83
walder@kwf.at
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