Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von zwischen sechs und zwölf Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und Stakeholdern, der Wirtschaftskammer und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK Übungsfirmen) stehen im Mittelpunkt.
Die örtliche Vertretung (gemäß Anhang 1 der KWF-Ausschreibung: siehe unter »Downloads«) ist Ansprechpartner für die Geschäftsflächen (das heißt für 1 bis 3 Pop-up-Stores in Villach), die Unterstützung und Betreuung potentieller Pop-up-Store Nutzer sowie für die Koordination der Jurierung.
Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF. Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores. Zwischen ein und zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort in Villach.
Das Preisgeld pro Konzept liegt bei maximal 3.000 EUR.
Die insgesamt zweite Ausschreibung (Einreichfrist: 11. Februar 2019 bis 27. März 2019, 12:00 Uhr) für die Bezirksstadt Villach betrifft die Belegzeiten vom 1. Juni 2019 bis 30. November 2019. Die dritte Ausschreibung mit Einreichfrist zwischen 1. Juli 2019 und 11. September 2019 (12:00 Uhr) betrifft den Belegzeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020.