Das ist die Version 02
des KWF-Produktes »vor.GRÜNDEN«.
Das ist die Version 02
des KWF-Produktes »vor.GRÜNDEN«.
Die Intention von »vor.GRÜNDEN« ist es, Gründungsideen mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten aus dem wissenschaftlichen Umfeld heraus in Richtung Marktreife zu bringen. Im Rahmen dieses KWF-Produkts werden Personen aus Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Umsetzung ihrer Produkt- oder Dienstleistungsideen unterstützt. Die fachliche und gründungsthematische Begleitung ermöglicht es, ein Gründungsprojekt vorzubereiten.
Es werden institutionelle Träger (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen) gefördert, die innovative und technologieorientierte Gründungsvorhaben innerhalb des Projektzeitraums in der Organisation verankern sowie fachlich unterstützen und damit das regionale Innovationsökosystem aufbauen
Konkret werden mit diesem KWF-Produkt folgende Ziele verfolgt:
Förderungskunden können eine Universität, eine Fachhochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in überwiegend öffentlicher Hand sein, die potenzielle Gründungsvorhaben und die entsprechenden gründungsbereiten Personen vorauswählen und als Gesamtprojekt beim KWF einreichen. Der Förderungskunde fungiert intern wie extern als Ansprechpartner, Koordinator und Betreuer der gründungsbereiten Personen und verantwortet als unmittelbar Begünstigter die Rechtskonformität und Vollständigkeit des geförderten Vorhabens gegenüber dem KWF.
Zum Gesamtprojekt:
Zu den Gründungsvorhaben:
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Mit »vor.GRÜNDEN« fördert der KWF
Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.
Die Einreichung ist bis 15. Mai 2024 möglich.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Mag. Dr. Knapp Michael
Projektentwicklung und -management
EU | Kooperation
E michael.knapp@kwf.at
T 0463 55 800-49
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01 | 1. Apr. 2023 bis 31. Mai 2023 | |
02 | ab 15. März 2024 | Neue Einreichperiode: 15. März bis 15. Mai 2024
Die Einreichung erfolgt über ATES. Ausformulierung und Ergänzung zu den Kosten, zur Unterstützung, zum Ablauf, zur Ansprechperson sowie aktualisierte Dokumente für den Downloadbereich. |
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