Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus JUNG.Invest«.
Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus JUNG.Invest«.
Für Kosten, die im Rahmen einer Gründung oder Übernahme eines touristischen Unternehmens entstehen, erhalten Sie einen Zuschuss von max. 15 %. Diesen Zuschuss gewährt zur Hälfte die OeHT und zur anderen Hälfte der KWF. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kärnten gründen oder übernehmen bzw. dieses seit längstens drei Jahren betreiben.
Weitere Bedingungen müssen unbedingt erfüllt sein:
Bitte beachten Sie:
Gefördert werden Gründungen oder Übernahmen von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Gefördert werden aktivierte Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter, die im Zusammenhang mit der Gründung | Übernahme des Unternehmens stehen und für die eine Bundesförderung im Rahmen der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW vom 30. März 2023 gewährt wird.
Sie erhalten für Ihre Investition einen Zuschuss in Höhe von max. 15 % der förderbaren Kosten, welcher jeweils zur Hälfte von der OeHT und dem KWF getragen wird.
Sie müssen unbedingt beachten:
Die aktivierten förderbaren Kosten müssen mindestens netto EUR 50.000,- betragen und können bis max. EUR 500.000,- anerkannt werden.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« werden auf Basis von Artikel 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) gewährt.
Die max. zulässige Beihilfenintensität beträgt 20 % bei kleinen Unternehmen sowie 10 % bei mittleren Unternehmen.
Dieses Förderungsprodukt ist vom 3. Apr. 2023 bis 30. Juni 2024 gültig.
Subsidiarität | Kumulierung:
Die für das jeweilige Projekt infrage kommenden sonstigen Förderungsmöglichkeiten sind auszunützen (KPC etc.). In Bezug auf dieselben förderungsfähigen Kosten dürfen andere Förderungen nur dann mit Förderungen des KWF kumuliert werden, wenn dadurch die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht nicht überschritten werden. Sofern sich durch die Kumulierung mit anderen Förderungen eine Überschreitung ergibt, ist die KWF-Förderung entsprechend zu kürzen.
Hinweis:
Dieses Förderungsprodukt beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der tieferstehenden Förderungsstellen. Detailinformationen zur Jungunternehmerförderung finden Sie hier.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder andere Kontaktaufnahme. Details und wichtige Informationen vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!
ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
1010 Wien, Strauchgasse 3
Telefon +43 1 515 30
oeht@oeht.at | www.oeht.at
Eva Glantschnig
Telefon +43 720 301 355-15
glantschnig@oeht.at
Klemens Hagleitner
Telefon +43 1 515 30-70
hagleitner@oeht.at
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 463 55 800-0
office@kwf.at | www.kwf.at
Monika Walder
Telefon +43 463 55 800-83
walder@kwf.at
Klaus Friessnig
Telefon +43 463 55 800-25
friessnig@kwf.at
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