Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Produktion EFRE|JTF.Invest«.
Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Produktion EFRE|JTF.Invest«.
Es werden Investitionsprojekte, bei denen Innovation und nachhaltiges, ressourcenschonendes Wachstum im Fokus stehen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.
Ziel ist die Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben, die im produzierenden Sektor ein ressourcenschonendes Wachstum ermöglichen, wobei der Einsatz digitaler Technologien sowie die grüne Transformation im Vordergrund stehen.
Mit diesem KWF-Produkt werden die Maßnahme 2 sowie Teile der Maßnahmen 3.2 und 6.1 des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« umgesetzt. Es können damit produktive Investitionen mit folgenden Ausrichtungen unterstützt werden:
Ziel ist die Unterstützung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur ressourcenschonenden Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mit der Folge einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Damit sollen Unternehmen Innovationen hervorbringen und über Investitionen in ihren Betrieben implementieren.
Es werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die zu einer verbesserten Energieeffizienz bei Kundinnen und Kunden führen. Der Fokus liegt auf Projekten im Zusammenhang mit einer Produktinnovation. Durch die Unterstützung dieser Projekte wird ein Beitrag zur Verbreitung klimaschonender Technologien geleistet.
Der Just Transition Fund (JTF) investiert in Regionen, die bedingt durch ihre Wirtschaftsstruktur von der Dekarbonisierung besonders betroffen sind. Bei Projekten, die unter der Maßnahme 6.1 unterstützt werden, muss der Projektstandort in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen oder Villach-Land (= JTP-Gebiet Kärnten) liegen. In dieser Maßnahme werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige grüne Geschäftsfelder erweitern | erschließen und die Beschäftigung schaffen bzw. sichern.
Sofern Ihr Projekt einer der drei oben dargestellten Maßnahmen zugeordnet werden kann, prüfen wir anhand definierter qualitativer und quantitativer Bewertungskriterien die EFRE | JTF Förderungsfähigkeit.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Förderbar sind Erstinvestitionen in das materielle und immaterielle Sachanlagevermögen im Zuge von Erweiterungs- oder Neuansiedlungsprojekten (z.B. Maschinen und maschinelle Anlagen, bauliche Maßnahmen, Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 1 Mio. betragen.
Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.
Nicht förderungsfähige Kosten, gemäß EU-Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der jeweiligen Maßnahme, der Unternehmensgröße, dem Projektstandort und der Erfüllung der Bewertungsschwerpunkte abhängig.
Hier finden Sie die maximal möglichen Barwerte je Maßnahme:
Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver
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Maßnahme 3.2: Ökoinnovation für mehr Energieeffizienz von KMU (produktive Investitionen)
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Maßnahme 6.1-JTF: Förderung von Investitionen für
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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt.
Dieses Förderungsprodukt ist bis 30. Juni 2024 gültig.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Mag. Valerie Rupitsch, MA
valerie.rupitsch@kwf.at
0463 55 800-58
Mag. Lisa Smid
lisa.smid@kwf.at
0463 55 800-44
Im Zuge der Antragstellung muss der »Fragebogen zu horizontalen Prinzipien« befüllt werden.
Sie finden hier die Methodik und Kriterien für die Projektselektion (PSK).
Für Kunden, die eine Förderung aus diesem Produkt erhalten, ist der Publizitätsleitfaden zu beachten.
Wir dürfen Sie auch gerne auf den Europäischer Sozialfonds Förderperiode 2021–2027 hinweisen.
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