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Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Produktion EFRE|JTF.Invest«.

Produktion EFRE|JTF.Invest

Projektkosten ab EUR 1 Mio.

Es werden Investitionsprojekte, bei denen Innovation und nachhaltiges, ressourcenschonendes Wachstum im Fokus stehen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziel ist die Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben, die im produzierenden Sektor ein ressourcenschonendes Wachstum ermöglichen, wobei der Einsatz digitaler Technologien sowie die grüne Transformation im Vordergrund stehen.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Eine Förderung ist für kleine oder mittlere Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind, möglich:

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit diesem KWF-Produkt werden die Maßnahme 2 sowie Teile der Maßnahmen 3.2 und 6.1 des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« umgesetzt. Es können damit produktive Investitionen mit folgenden Ausrichtungen unterstützt werden:

 

  • Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

Ziel ist die Unterstützung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur ressourcenschonenden Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mit der Folge einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Damit sollen Unternehmen Innovationen hervorbringen und über Investitionen in ihren Betrieben implementieren.

 

  • Maßnahme 3.2: Öko-Innovation für mehr Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen 

Es werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die zu einer verbesserten Energieeffizienz bei Kundinnen und Kunden führen. Der Fokus liegt auf Projekten im Zusammenhang mit einer Produktinnovation. Durch die Unterstützung dieser Projekte wird ein Beitrag zur Verbreitung klimaschonender Technologien geleistet.

 

  • Maßnahme 6.1 – JTF: Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit

Der Just Transition Fund (JTF) investiert in Regionen, die bedingt durch ihre Wirtschaftsstruktur von der Dekarbonisierung besonders betroffen sind. Bei Projekten, die unter der Maßnahme 6.1 unterstützt werden, muss der Projektstandort in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen oder Villach-Land (= JTP-Gebiet Kärnten) liegen. In dieser Maßnahme werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige grüne Geschäftsfelder erweitern | erschließen und die Beschäftigung schaffen bzw. sichern.

Die in Maßnahme 6.1 unterstützen Investitionsvorhaben müssen insbesondere folgenden Bereichen zugeordnet sein (bitte anklicken):
  • Anlagenhersteller im Zusammenhang mit der Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie (z.B. Anlagenhersteller für erneuerbare Energien oder Vorleister, Energiespeichertechnologien)
  • Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft (z.B. Produkt-| Materialinnovationen durch z.B. durch Übergang auf nachwachsende, kreislauffähige Rohstoffe und verstärkte Verwendung von Sekundärrohstoffen; Hersteller von Recycling-Anlagen, Holzbau, Umstellungen auf Biokunststoffe)
  • Beitrag durch Produkte und Dienstleistungen zum Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt (z.B. Umwelttechnikbetriebe; Hersteller für nachhaltige Produktionsverfahren)
  • Anbieter von Lösungen für energie- und ressourcenschonendes Bauen (z.B. nachhaltige Bauformen, Holzbau, Smarte Gebäude, Dämmstoffe, Gebäudetechnik, Fassadenbau, Energie- und Heizungstechnik)
  • Gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (z.B. Maschinen und Anlagenbauer im Bereich Lebensmitteltechnologien oder -verarbeitung)
  • Ausrüster für die Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität (z.B. Hersteller e-Mobility-Komponenten, Öffentlicher Verkehr | Bahn, Hersteller von »nachhaltigen Mobilitätsformen« wie Fahrräder, E-Bikes)
  • Unternehmen, die in zukunftsfähigen, nicht-energie- bzw. treibhausgasintensiven Bereichen investieren (z.B. Life Science | Medizintechnik, Digitalisierung)

Anhand welcher Kriterien wird Ihr Projekt bewertet?

Sofern Ihr Projekt einer der drei oben dargestellten Maßnahmen zugeordnet werden kann, prüfen wir anhand definierter qualitativer und quantitativer Bewertungskriterien die EFRE | JTF Förderungsfähigkeit.

Die Bewertungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionaler Bedeutung und Nachhaltigkeit (Detailinformationen finden Sie hier).
  • Innovation
    • Produktinnovation
      Erweiterung des Produkt- und | oder Produktionsportfolios; Verwendung neuer Werkstoffe
    • Prozessinnovation
      Einführung neuer Verfahren und Geschäftsmodelle; Weiterentwicklung bestehender Verfahren; innovative Vertriebs- und Servicestrukturen
    • Designinnovation
      Steigerung des Kundennutzens für bestehende und | oder neue Produkte im Vergleich zum Mitbewerb; verbesserte Qualität oder Funktionalität
  • Wachstum
    positive Beschäftigungseffekte; Entwicklungssprung im Vergleich zur bestehenden Unternehmensstruktur
  • Digitalisierung
    Digitalisierung als strategische Komponente im Projekt (z.B. digitale Geschäftsmodelle); neue Anwendungen und Lösungen
  • Kreislaufwirtschaft
    Verwendung nachwachsender Rohstoffe; Substitution fossiler Rohstoffe; veränderte Prozesse der Kreislaufführung (Kreislaufwirtschaft); Recyclingprozesse
  • Regionale Bedeutung
    Standort außerhalb von Klagenfurt 
  • Ökologische Nachhaltigkeit | Gleichstellung von Männern und Frauen und Gender Mainstreaming | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Förderbar sind Erstinvestitionen in das materielle und immaterielle Sachanlagevermögen im Zuge von Erweiterungs- oder Neuansiedlungsprojekten (z.B. Maschinen und maschinelle Anlagen, bauliche Maßnahmen, Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 1 Mio. betragen.

Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten, gemäß EU-Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

  • Gebrauchte Investitionen
  • Fahrzeuge, die über ein polizeiliches Kennzeichen oder eine Straßenzulassung verfügen können
  • Projektkosten, die mittels Leasing oder ähnlichen Finanzierungsprodukten finanziert wurden
  • Geschäfts(Firmen)wert

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der jeweiligen Maßnahme, der Unternehmensgröße, dem Projektstandort und der Erfüllung der Bewertungsschwerpunkte abhängig.

Hier finden Sie die maximal möglichen Barwerte je Maßnahme:

Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver
Investitionen in KMU

Maßnahme 3.2: Ökoinnovation für mehr Energieeffizienz von KMU (produktive Investitionen)

Maßnahme 6.1-JTF: Förderung von Investitionen für
Beschäftigung und Nachhaltigkeit

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt.

Dieses Förderungsprodukt ist bis 30. Juni 2024 gültig.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Vorstellung der Projektidee und Beratung durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF
  2. Einreichung des Förderungsantrags (inkl. Upload Fragenbogen zu den horizontalen Prinzipien und Vorhabensbeschreibung)
    Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Bitte füllen Sie den »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« und die »Vorhabensbeschreibung« aus und laden Sie beide Dokumente im Zuge der online-Antragstellung hoch.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«,  »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Valerie Rupitsch, MA
valerie.rupitsch@kwf.at
0463 55 800-58

Mag. Lisa Smid
lisa.smid@kwf.at
0463 55 800-44