Das ist die Version 02.00-23 des
KWF-Produktes »Qualifizierungs.IMPULS«
gültig ab 1. Dez. 2023.
Das ist die Version 02.00-23 des
KWF-Produktes »Qualifizierungs.IMPULS«
gültig ab 1. Dez. 2023.
Im Rahmen dieses Produkts werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt. Die förderbaren Kosten müssen mind. EUR 1.000,- betragen und können bis max. EUR 16.000,- anerkannt werden. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.
Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr oder zwei Jahre ab Antragstellung und kann vom Förderungskunden entsprechend gewählt werden.
Ziel dieses Produkts ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinst- und Kleinunternehmen, weshalb Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt werden.
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Vorlage der Schlussabrechnung erfüllt sein:
Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann die geschäftsführende Gesellschafterin bzw. der geschäftsführende Gesellschafter (Kapitalanteil über 25 %) unterstützt werden.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern (zum Beispiel wissenslandkarte.ktn.gv.at oder oe-cert.at) in Anspruch genommen werden und die für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit oder eine unternehmerische Neuausrichtung relevant sind.
Sofern es sich um einen ausländischen Bildungsanbieter handelt, ist ein Nachweis hinsichtlich einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen.
Vorbereitungskurse auf eine Befähigungsprüfung, durch die man erstmalig eine Gewerbeberechtigung erlangt, sind nicht förderbar.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Die förderbaren Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme(n) müssen in Summe mindestens EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) (abhängig vom gewählten Projektzeitraum) anerkannt werden.
Die Höchstgrenzen der förderbaren Kosten (netto) sind wie folgt geregelt:
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Das Projekt muss, je nach gewähltem Projektzeitraum, innerhalb eines Jahres bzw. zwei Jahren (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein. Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind bereits vor dem Projektbeginn möglich.
Eine Antragstellung ist, je nach gewähltem Projektzeitraum, einmal innerhalb von zwölf bzw. 24 Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Dez. 2023 bis 30. Juni 2024 möglich.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92
Julia Ottitsch
julia.ottitsch@kwf.at
0463 55 800-35
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01.00-23 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02.00-23 | ab 1. Dez. 2023 | Unter »Kunden« wurde
durch
ersetzt. |
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