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Das ist die Version 01 des
KWF-Produktes »Interreg Slowenien.KOMBI«.

Interreg Slowenien.KOMBI

Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Projekten zwischen Österreich und Slowenien im vorwiegend wirtschaftlichen Sektor.

»Interreg Slowenien.KOMBI« unterstützt Kärntner Partner bei ihrer Teilnahme am Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 zur Lösung von Herausforderungen im Grenzgebiet. Themenschwerpunkte sind u.a. der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Schutz der Biodiversität.

Der KWF als regionale Koordinierungsstelle des Programms unterstützt Sie in der Antragphase  –  Information und Beratung zum  SI-AT Programm  –  und stellt ggfs. zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zur Verfügung. Zudem betreut Sie der KWF im Zuge der Projektumsetzung – z. B. bei Änderungen des Arbeitsplans oder bei administrativ-formalen Fragen.

Dieses KWF-Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) finanziert.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziel ist die Förderung | Kofinanzierung von wirtschaftlich relevanten grenzüberschreitenden Projekten, die ihre Wirkung im slowenisch-österreichischen Programmgebiet und insbesondere in Kärnten entfalten.

Diese Projekte stärken das regionale Innovationsökosystem und Kapazitäten für Forschung, Technologie und Innovation. Somit steigen die Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Kärnten.

Diese Förderung | Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Vorhaben durch den KWF erfolgt auf Basis des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027. Zusätzlich wird beurteilt, inwieweit das Projekt einen Beitrag im Sinne der regionalen Strategie (KWF-Strategie) leistet.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz in Kärnten, die im Rahmen des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027 zusammen mit anderen Projektpartnerinnen bzw. Projektpartnern ein grenzüberschreitendes Projekt umsetzen. In Ausnahmefällen und nur wenn eine ausgeprägte Wirkung für den Standort Kärnten gegeben ist, können auch natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz außerhalb Kärntens eine regionale Kofinanzierung erhalten. Ein bedeutender Anteil des Gesamtprojekts muss in Kärnten realisiert werden.
Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit diesem KWF-Produkt werden Projekte kofinanziert, die bereits eine Förderungszusage im Interreg Programm haben und somit im Einklang mit der thematischen Ausrichtung und den Förderbedingungen des Interreg Programms sind.

Der KWF ist grundsätzlich für

  • wirtschafts- und wettbewerbsrelevante Projekte,
  • universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen,
  • Unternehmen und
  • wirtschaftsnahe Interessen

zuständig.

Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinden ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung grundsätzlich zuständig.

Programmschwerpunkte sind:

  • Priorität 1 – eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Region
  • Priorität 2 – eine kompetentere und wettbewerbsfähigere Region
  • Priorität 3 – eine bessere Governance der Zusammenarbeit

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

Welche Kosten werden gefördert?

Die Kofinanzierung des KWF ist eine Förderung, die als Ergänzung zu den EFRE-Mitteln die Teilnahme der Kärntner Partner in erfolgsversprechenden grenzüberschreitenden Projekten fördert.

Unter Berücksichtigung der Förderungsfähigkeitsregeln des Interreg Programms, können nur Kosten, die den nachfolgenden Kategorien zugeordnet werden, als förderungsfähig anerkannt werden. Diese Kosten dürfen zudem nicht angefallen sein, bevor Sie bei der EU-Stelle den Antrag gestellt haben:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungsausgaben
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungskosten
  • Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Kosten, die laut der Förderungsfähigkeitsregel des SI-AT VI-A Interreg Programms 2021-2027 nicht förderungsfähig sind, werden vom KWF nicht gefördert.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt die Teilnahme am Interreg SI-AT Programm durch

  • gezielte Information & Beratung vor EFRE-Antrageinreichung
  • durch Betreuung während der Projektumsetzung und
  • mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von max. 25 % der förderungsfähigen Kosten (Kofinanzierung des Projekts).

Die Höhe der Kofinanzierung hängt vom Innovationsgrad und der Relevanz der geplanten Projekttätigkeiten für den Standort Kärnten ab.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Stellen Sie Ihre Projektidee der Ansprechperson im KWF vor und Sie werden zielgerichtet beraten. Füllen Sie dafür im Vorhinein das Projektdatenblatt aus. Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, frühzeitig bzw. mindestens 4 bis 6 Wochen vor Einreichfist mit uns Kontakt aufzunehmen.
    Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit des Kärntner Projektteils und kann im Rahmen dieser Prüfung einen Letter of Intent (LOI)  ausstellen.
  2. Einreichung des EFRE-Förderungsantrags
    Anträge für EFRE-Zuschüsse sind im elektronischen Antragsmanagementsystem jems einzureichen.
  3. Projektbeginn
    Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung beim Interreg Programm dürfen Sie mit den Projektmaßnahmen beginnen. Eine Förderung ist sonst leider nicht möglich.
  4. Förderungsentscheidung
    Über das Gesamtprojekt wird im Gemeinsamen Begleitausschuss | Lenkungsausschuss des Interreg Programms entschieden. Voraussetzung für eine KWF-Kofinanzierung ist daher das Vorliegen des EFRE-Vertrages, der die Basis für den KWF-Förderungsvertrag darstellt.
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Einreichung eines KWF-Antrags bzw. die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits.
  5. Projektumsetzung und Auszahlungen der Förderung
    Firmenmäßig unterfertigte Fortschritts- | Abschlussberichte inkl. Teil- | Schlussabrechnungen sind der regionalen Kontrollstelle (Für das INTERREG VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2- Finanzen, Beteiligungen und Immobilienmanagement/Unterabteilung Budget und Controlling regionale Kontrollstelle) zur Prüfung und Zertifizierung der Kosten der Kärntner Projektpartnerin | des Kärntner Projektpartners vorzulegen. Die Auszahlung kann in Teilzahlungen erfolgen, wobei die genaue Festlegung im Förderungsvertrag vorgenommen wird bzw. sich nach den Berichtslegungsperioden des Gesamtprojekts richtet.

Ihre Ansprechperson

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf bzw. Kontaktaufnahme. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!

Simon Marion, LLB, MA, MES
simon@kwf.at
0463 55 800-19