KWF-Ausschreibung EFRE-Offensive für Wachstum und Beschäftigung von produzierenden KMU
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Auszahlung
Wann
31. Dezember 2018
Kurzinformationen
Ziel dieser KWF-Ausschreibung ist die Förderung von produzierenden KMU im industriell-gewerblichen Bereich, welche Investitionsvorhaben realisieren, die ein nachhaltiges Unternehmenswachstum unterstützen und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglichen.
Speziell für KMU soll ein Anreiz geschaffen werden zukünftig geplante Investitionsvorhaben auszuweiten und frühzeitig zu initiieren, um damit das derzeitige Wirtschaftswachstum auszunützen.
Bei der gegenständlichen Ausschreibung handelt es sich um einen Wettbewerb. Eingereichte Projekte werden nach Vollständigkeit aller erforderlichen Projektunterlagen (fortgeschrittene Planungsphase!) und Erfüllung der Ausschreibungskriterien gereiht. Förderungsgewährung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel (es kann zu einer Kürzung der KWF-|EFRE-Förderung kommen).
Details zur Förderung
- Zukunftsfähigkeit der Unternehmen sichern
- Erhöhung der Investitionen für Wachstum und Beschäftigung
- Erhöhung der Inanspruchnahme von Bundes- und EU-Förderungsangeboten durch Kärntner Unternehmen
Einreichung im Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 möglich
Unternehmensgröße
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Förderungswerber (Branchen)
Produzierende Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen
Förderungsfähige Projekte
- konkrete Projekte, die von der Bundesförderstelle aws mittels einer Kreditfinanzierung gefördert werden
- die Kosten dieser Projekte müssen mindestens die Höhe der durchschnittlichen 2-fachen AfA der letzten zwei Geschäftsjahre vor Projektbeginn und mindestens 500.000 EUR betragen
- Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE-Länderprogramms „Investition in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020“
Höhe der Förderung
- bei Kleinunternehmen max. 30 %
- bei mittleren Unternehmen max. 20 %
Die KWF | EFRE-Förderung richtet sich nach den wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenzen und ist u. a. abhängig von der Unternehmensgröße und dem Investitionsstandort. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Art der Förderung
- Beratung und Unterstützung bei der Förderabwicklung
- Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Für die Inanspruchnahme der EFRE-Mittel sind u.a. folgende Projektselektionskriterien ausschlaggebend:
- Innovation (Produkte, Dienstleistungen, Prozesse)
- Wachstum (Beschäftigung, Umsatzsteigerung, Projektgröße)
- Regionale Relevanz (Leitbetriebsfunktion)
- Nachhaltigkeit, Umweltrelevanz, Chancengleichheit
Förderungsfähige Kosten
- Kosten, die auch von Seiten der Bundesförderstelle aws als förderungswürdig anerkannt werden
- Materielle und immaterielle Investitionen in das Anlagevermögen, die mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte verbleiben
Dr. Carina Paulitsch
carina.paulitsch@kwf.at
0463 55 800-52
Mag. Lisa Smid, Bakk.
smid@kwf.at
0463 55 800-44