Interreg VA-Programm Österreich 2014–2020

Info

Wer

Was

Wie
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung

Wann
2018
Slowenien–Österreich:
4. Einreichfrist noch nicht definiert
Kurzinformationen
Ziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch–österreichischen (IT–AT) bzw. dem slowenisch–österreichischen (SI–AT) Grenzgebiet zu stärken und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Europa-2020-Strategie zu leisten. Der KWF prüft auf Basis eines Antrages das eingereichte Projektvorhaben hinsichtlich seiner Förderungswürdigkeit für eine regionale Kofinanzierung und beurteilt die Wettbewerbsrelevanz des Kärntner Projektteils. Die Begutachtung des Gesamtprojekts erfolgt von den Technischen Sekretariaten in Italien bzw. Slowenien. Basierend auf einer Rangliste entscheiden die bilateralen Ausschüsse über die Genehmigung der eingereichten Projektvorhaben.
Die Zuständigkeiten des KWF hinsichtlich der Programmschwerpunkte sind:
- Italien–Österreich: Forschung und Innovation
- Slowenien–Österreich: Wettbewerbsfähigkeit, KMU, Forschung und Innovation
Details zur Förderung | Regionale Kofinanzierung
- Förderung von wirtschaftlich relevanten, grenzüberschreitenden Projekten
- Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Grenzgebiet
Italien–Österreich: 2018
Slowenien–Österreich: 4. Einreichfrist noch nicht definiert
Unternehmensgröße
keine Einschränkung
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen mit Sitz in Kärnten
Förderungsfähige Kosten
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungsausgaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungen
- Ausgaben für Infrastruktur und Bau
Mag. Dr. Eva-Maria Wutte-Kirchgatterer
wutte-kirchgatterer@kwf.at
0463 55 800-11
Details
Das Kooperationsprogramm Interreg VA Italien–Österreich für die Förderungsperiode 2014–2020 wurde am 30. November 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der KWF und die Abteilung 3 des Amtes der Kärntner Landesregierung sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist die Autonome Provinz Bozen-Südtirol. Weiterführende Informationen sind auf der Programmseite enthalten.
Details
Das Kooperationsprogramm Interreg VA Slowenien–Österreich für die Förderungsperiode 2014–2020 wurde am 16. September 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der KWF und die Abteilung 3 des Amtes der Kärntner Landesregierung sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist Slowenien. Weiterführende Informationen sind auf der Programmseite enthalten.