KWF-Programm Investitionsförderungen im Tourismus
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Online-Einreichung ÖHT
Entscheidung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Förderungsantrag einreichen
Folgen Sie dem Link und reichen Sie Ihren Förderungsantrag online bei der ÖHT ein. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt (siehe Downloads auf dieser Seite).
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen. Außerdem sind die Verbesserung des touristischen Angebots, die Forcierung der Saisonverlängerung und die Sicherung der Beschäftigungslage Schwerpunkte dieser Förderung.
Details zur Förderung
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
- Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
- Verbesserung des touristischen Angebots
- Forcierung der Saisonverlängerung
- Sicherung der Beschäftigungslage
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Unternehmensgröße
Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen, für die eine Förderung durch die ÖHT gewährt wird
- Qualitätsverbesserungsmaßnahmen
- Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- beziehungsweise sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnahmen
- Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten drei Jahre
Förderungsfähige Projektkosten (Mindesthöhe: 1 Mio. EUR)
Materielle Investitionen in das Anlagevermögen, die von der ÖHT als förderungswürdig eingestuft werden.
ÖHT-Kredit
Zinsengünstiger ÖHT-Kredit in der Höhe von maximal 70 % der förderbaren Kosten, kombinierbar mit einer Bundeshaftung in der Höhe von maximal 80 % der Kreditsumme
Das geförderte Finanzierungsvolumen ist grundsätzlich mit 5 Mio. EUR begrenzt.
Schwerpunktförderung
Einmalzuschuss von maximal 5 % der förderbaren Projektkosten bei überwiegender Erfüllung (mindestens 75 % der förderbaren Projektkosten) von einem oder mehreren ÖHT-Schwerpunkt(en) oder von maximal 10 % der förderbaren Projektkosten, wenn die Inhalte des nachfolgenden KWF-Investitionsschwerpunkts zur Gänze erfüllt werden
ÖHT-Schwerpunkte
- Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung des Betriebs auf neue Märkte | Zielgruppen
- Errichtung und Verbesserung touristischer Infrastruktureinrichtungen bzw. Hotelinfrastruktur
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- beziehungsweise sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnahmen
- Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten drei Jahre
KWF-Schwerpunkt
- Ganzheitliche Unternehmensentwicklung (Strategische Projekte | Neupositionierung)
- Wesentliche Kapazitätserweiterung (Schwerpunkt Beherbergung)
- Neue Angebote | Produkte (betriebliche Infrastruktur)
- Wirtschaftliche Herausforderung
Anmerkung: Beherbergungsneubauten werden nur in folgenden Ausnahmefällen und unter folgenden Kriterien gefördert:
- Touristischer Bedarf (Missverhältnis zwischen Nächtigungskapazität und regionaler Infrastrukturkapazität)
- Neue Angebote und Märkte (kein konkurrenzierendes Angebot am Standort)
- Anzahl Zimmer: mind. 30
- Erfüllung folgender Investitionsschwerpunkte: Innovation, Wachstum, regionale Relevanz
- Erfüllung folgender wertschöpfungsintensiver Effekte: Jahresumsatz rund 1,5 bis 2,0 Mio. EUR; Aufbau von rund 10 bis 15 Vollzeit-Beschäftigten
Klaus Friessnig
friessnig@kwf.at
0463 55 800-25
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die angeführten Förderungsprogramme werden im Rahmen einer Kofinanzierung an die ÖHT abgewickelt. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt.