Konjunktur.BONUS
Zusätzliche Förderung für Unternehmen, die
in einem investiven KWF-Produkt gefördert werden
Der Konjunktur.BONUS ist ein zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10 %. Damit soll ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen trotz der herausfordernden konjunkturellen Entwicklung eine Investition im Unternehmen tätigen.
Diesen Bonus bekommen Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten für Projekte, die vom KWF in folgenden Produkten gefördert werden:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Wenn Sie in einem der genannten vier investiven KWF-Produkte einreichen, wird der Konjunktur.BONUS automatisch beantragt.
Version 01:
seit 1. März 2024 in Kraft und bis 31. Dez. 2025 befristet
Details zum Konjunktur.BONUS
Details zur Förderung
Gefördert werden Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, welche in den folgenden KWF-Produkten einen Antrag einreichen und gefördert werden:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Für Anträge im KWF-Produkt »KLEINST.Invest« kann der Bonus rückwirkend für bereits eingereichte Anträge ab 1. Jän. 2024 gewährt werden.
Die förderbaren Projekte richten sich nach dem jeweils anwendbaren KWF-Produkt:
- KLEIN.Invest
- PRODUKTION.Invest
- Tourismus JUNG.Invest
- Tourismus KMU.Invest
- Tourismus KLEIN.Invest | (ausgelaufenes KWF-Produkt)
Die förderbaren bzw. nicht förderbaren Kosten richten sich nach dem jeweils anzuwendenden KWF-Produkt:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 10 % der förderbaren Kosten und wird auf die Förderung, die im Rahmen einer der folgenden Programme gewährt wird, aufgeschlagen.
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.
Die Gewährung erfolgt je nach verfügbaren Budget. Der Konjunktur.BONUS tritt mit 1. März 2024 in Kraft und ist bis 31. Dez. 2025 befristet.
Für den Konjunktur.BONUS müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie in einem der genannten vier investiven KWF-Produkte einreichen, wird der Konjunktur.BONUS automatisch beantragt:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
»Aufgrund der derzeitigen Konjunkturentwicklung sind die Kärntner Unternehmen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mit dem Konjunktur.BONUS wollen wir bewirken, dass Unternehmen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, um damit die zukunftsfähige Ausrichtung ihres Unternehmens zu stärken.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben: