Konjunktur.BONUS
Zusätzliche Förderung für Unternehmen, die
in einem investiven KWF-Produkt gefördert wurden
Der Konjunktur.BONUS war ein zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10 %. Damit sollte ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen trotz der herausfordernden konjunkturellen Entwicklung eine Investition im Unternehmen tätigen.
Diesen Bonus bekamen Unternehmen bis 24. Juli 2025 mit Investitionsstandort in Kärnten für Projekte, die vom KWF in folgenden Produkten gefördert wurden:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Wenn Sie in einem der genannten vier investiven KWF-Produkte bis 24. Juli 2025 eingereicht haben, wurde der Konjunktur.BONUS automatisch beantragt.
Version 01:
seit 1. März 2024 in Kraft und bis 24. Juli 2025 befristet
Details zum Konjunktur.BONUS
Details zur Förderung
Gefördert wurden Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, welche in den folgenden KWF-Produkten bis 24. Juli 2025 einen Antrag eingereicht haben:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Für Anträge im KWF-Produkt »KLEINST.Invest« konnte der Bonus rückwirkend für bereits eingereichte Anträge bis 24. Juli 2025 gewährt werden.
Die förderbaren Projekte richteten sich nach dem jeweils anwendbaren KWF-Produkt:
- KLEIN.Invest
- PRODUKTION.Invest
- Tourismus JUNG.Invest
- Tourismus KMU.Invest
- Tourismus KLEIN.Invest (ausgelaufenes KWF-Produkt)
Die förderbaren bzw. nicht förderbaren Kosten richteten sich nach dem jeweils anzuwendenden KWF-Produkt:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Wie unterstützte Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses betrug max. 10 % der förderbaren Kosten und wurde auf die Förderung, die im Rahmen einer der folgenden Programme gewährt wurde, aufgeschlagen.
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.
Die Gewährung erfolgte je nach verfügbaren Budget. Der Konjunktur.BONUS trat mit 1. März 2024 in Kraft und war bis 24. Juli 2025 befristet.
Für den Konjunktur.BONUS mussten Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie in einem der genannten vier investiven KWF-Produkte einreichten, wurde der Konjunktur.BONUS automatisch beantragt:
KLEIN.Invest
PRODUKTION.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KMU.Invest
Aufgrund der derzeitigen Konjunkturentwicklung waren die Kärntner Unternehmen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mit dem Konjunktur.BONUS wollten wir bewirken, dass Unternehmen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, um damit die zukunftsfähige Ausrichtung ihres Unternehmens zu stärken.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben: