KWF-Programm Internationalisierungsförderung für KMU

foerderungen Industrie und Gewerbe kwf
KWF-Programm Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie bis 300.000 EUR Projektkosten
19. Oktober 2021
foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm Qualifizierungsscheck
17. Oktober 2021

KWF-Programm Internationalisierungsförderung für KMU

Unterstützung von KMU, die die Aufnahme oder die Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Raum anstreben
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Förderung der Verbesserung der internationalen Ausrichtung von Unternehmen
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

KMU aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen oder Handel
förderungen kärnten

Was

50 % Zuschuss für exportorientierte Publikationen, Erstellung fremd- und mehrsprachiger Websites, Teilnahme an internationalen Messen im Ausland und 100 % für International­i­sierungs­beratungen (bei erstmaliger Orientierung am ausländischen Markt)
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Der Projektdurchführungszeitraum endet spätestens am
31. Dez. 2023

Kurzinformationen

Das Ziel ist es, Förderungsmaßnahmen im Sinne einer Internationalisierung der Kärntner Unternehmen zu setzen. Das KWF-Programm dient der Verbesserung der strategischen und zielgruppenorientierten Ausrichtung der Unternehmen im internationalen Kontext. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei einem internationalen Markteintritt sowie bei der Einführung bestehender oder neuer Produkte in einem für sie neuen ausländischen Markt unterstützt werden.

Details zur Förderung

Unterstützung von KMU bei der Neuaufnahme oder dem Ausbau von internationalen Beziehungen

Der Projektdurchführungszeitraum beginnt am Tag der Einreichung endet spätestens am 31. Dez. 2023. Das Projekt (Bestellung, Lieferung bzw. Leistung, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Leistung von (An-)zahlungen) muss innerhalb dieses Zeitraumes umgesetzt werden.

Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes ist nicht möglich.

Die Abrechnungsunterlage für das Projekt (= Schlussabrechnung) ist spätestens bis zum 15. Feb. 2024 online zur Verfügung zu stellen.

Unternehmensgröße
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die ein technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren) oder Handel

Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Unternehmen in Schwierigkeiten

Förderungsfähige Kosten (Mindesthöhe: 2.000 EUR)

  • Exportorientierte Publikationen (fremdsprachige Websites, Firmenprospekte, Warenkataloge)
  • Erstellung von fremd- und mehrsprachigen Online-Shops
  • Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland
  • Internationalisierungsberatungen (Beratungskosten – außer im Falle erstmaliger Orientierung am Auslandsmarkt – können nur gefördert werden, wenn auch Publikations- und | oder Messekosten gefördert werden)

Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderungsfähigen Kosten:

  • 50 % beziehungsweise 7.000 EUR (davon maximal 2.000 EUR für Internationalisierungsberatungen)
  • Einmalige Inanspruchnahme je Förderungswerber innerhalb der Programmlaufzeit
  • Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungsstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen

Mag. Lisa Smid, Bakk.
smid@kwf.at
0463 55 800-44