KWF-Programm Internationalisierungsförderung für KMU

Info

Wer

Was

Ablauf
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung

Wann
30. Juni 2024
Kurzinformationen
Das Ziel ist es, Förderungsmaßnahmen im Sinne einer Internationalisierung der Kärntner Unternehmen zu setzen. Das KWF-Programm dient der Verbesserung der strategischen und zielgruppenorientierten Ausrichtung der Unternehmen im internationalen Kontext. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei einem internationalen Markteintritt sowie bei der Einführung bestehender oder neuer Produkte in einem für sie neuen ausländischen Markt unterstützt werden.
Details zur Förderung
Unterstützung von KMU bei der Neuaufnahme oder dem Ausbau von internationalen Beziehungen
Laufende Einreichung bis 30. Juni 2024
Unternehmensgröße
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die ein technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren) oder Handel
Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Unternehmen in Schwierigkeiten
Förderungsfähige Kosten (Mindesthöhe: 2.000 EUR)
- Exportorientierte Publikationen (fremdsprachige Websites, Firmenprospekte, Warenkataloge)
- Erstellung von fremd- und mehrsprachigen Online-Shops
- Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland
- Internationalisierungsberatungen (Beratungskosten – außer im Falle erstmaliger Orientierung am Auslandsmarkt – können nur gefördert werden, wenn auch Publikations- und | oder Messekosten gefördert werden)
Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderungsfähigen Kosten:
- 50 % beziehungsweise 7.000 EUR (davon maximal 2.000 EUR für Internationalisierungsberatungen)
- Einmalige Inanspruchnahme je Förderungswerber innerhalb der Programmlaufzeit
- Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungsstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen
Mag. Lisa Smid, Bakk.
smid@kwf.at
0463 55 800-44