KWF-Programm Investitionsförderungen im Tourismus
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung
Auszahlung
Wann
bis 31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Ziel ist es, dass der KWF gemeinsam mit dem ÖHT als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren.
Dabei werden alle ÖHT- und KWF-Förderinstrumente (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt.
Details zur Förderung
Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMU
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Unternehmensgröße
KMU
Förderungswerber (Branchen)
Gründerinnen und Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit während der letzten fünf Jahre
- Eine unselbständige Tätigkeit ist zur Gänze aufzugeben
- Die notwendigen Qualifikationen sind aufzuweisen.
- Die Einbringung des Förderansuchen muss vor dem Zeitpunkt der Gründung |
Übernahme liegen - Mindestens 25 % Eigenkapital nötig
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen, für die eine Bundesförderung seitens der ÖHT gewährt wird
- Aktivierungspflichtige, materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, Ablöse im Zuge von Betriebsübernahmen)
Förderungsfähige Kosten (Mindesthöhe: 20.000 EUR)
Materielle Investitionen in das Anlagevermögen, welche die ÖHT als förderungswürdig einstuft.
Investitionskosten von 20.000 EUR bis 250.000 EUR
15 % (je 7,5 % ÖHT | KWF) Einmalzuschuss der förderbaren Investitionskosten unter Einhaltung der ÖHT Jungunternehmerkriterien
Investitionskosten über 250.000 EUR
Es gelten die Bedingungen der Richtlinien »Top-Tourismus Impuls 2014-2020 Teil B – Jungunternehmer«.
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die angeführten Förderungsprogramme werden im Rahmen einer Kofinanzierung an die ÖHT abgewickelt. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt.