KWF-Programm Investitionsförderungen im Tourismus

Info

Wer
(bis 249 Beschäftigte und
bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz)

Was

Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung
Auszahlung

Wann
bis 31. Dezember 2021
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen. Außerdem sind die Verbesserung des touristischen Angebots, die Forcierung der Saisonverlängerung und die Sicherung der Beschäftigungslage Schwerpunkte dieser Förderung.
Details zur Förderung
Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMU
Laufende Einreichung bis 31. Dezember 2021
Unternehmensgröße
KMU
Förderungswerber (Branchen)
Jungunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit während der letzten fünf Jahre
- Eine unselbständige Tätigkeit ist zur Gänze aufzugeben
- Die Einbringung des Förderansuchen muss vor dem Zeitpunkt der Gründung |
Übernahme liegen - Mindestens 25 % Eigenkapital nötig
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen im Rahmen von Unternehmensgründungen
- Materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, Ablöse im Zuge von Betriebsübernahmen
Förderungsfähige Kosten (Mindesthöhe: 20.000 EUR)
Materielle Investitionen in das Anlagevermögen, welche die ÖHT als förderungswürdig einstuft.
Investitionskosten von 20.000 EUR bis 250.000 EUR
15 % (je 7,5 % ÖHT | KWF) Einmalzuschuss der förderbaren Investitionskosten unter Einhaltung der ÖHT Jungunternehmerkriterien
Investitionskosten über 250.000 EUR
Es gelten die Bedingungen des Teil A der Top-Impulsrichtlinie 2014-2020 »Top Investition«
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die angeführten Förderungsprogramme werden im Rahmen einer Kofinanzierung an die ÖHT abgewickelt. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt.