KWF-Programm Investitionsförderungen im Tourismus
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Online-Einreichung ÖHT
Entscheidung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen. Außerdem sind die Verbesserung des touristischen Angebots, die Forcierung der Saisonverlängerung und die Sicherung der Beschäftigungslage Schwerpunkte dieser Förderung.
Details zur Förderung
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
- Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
- Verbesserung des touristischen Angebots
- Forcierung der Saisonverlängerung
- Sicherung der Beschäftigungslage
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Unternehmensgröße
Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen, für die eine Förderung durch die ÖHT gewährt wird
- Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- beziehungsweise sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
Förderungsfähige Projektkosten (Mindesthöhe: 100.000 EUR | Maximalhöhe: 700.000 EUR)
Materielle Investitionen in das Anlagevermögen, die von der ÖHT als förderungswürdig eingestuft werden.
KWF-ÖHT-Zuschussförderung
Projekte mit Investitionskosten von 100.000 EUR bis 700.000 EUR
10 % Einmalzuschuss (je 5 % ÖHT | KWF) der förderungsfähigen Investitionskosten bei überwiegender Erfüllung (mindestens 75 % der Investitionskosten) von einem oder mehreren Investitionsschwerpunkt(en):
- Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung des Betriebs auf neue Märkte | Zielgruppen
- Errichtung und Verbesserung touristischer Infrastruktureinrichtungen bzw. Hotelinfrastruktur
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnahmen
- Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten drei Jahre
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83
Das Wichtigste auf einen Blick:
Das angeführte Förderungsprogramm wird im Rahmen einer Kofinanzierung an die ÖHT abgewickelt. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt.