KWF-Programm Investitionsförderungen im Tourismus

Info

Wer
(bis 249 Beschäftigte und
bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme
oder bis 50 Mio. EUR Umsatz)

Was

Ablauf
Beratung
Online-Einreichung ÖHT
Entscheidung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung
Auszahlung

Wann
31. Dezember 2021
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen. Außerdem sind die Verbesserung des touristischen Angebots, die Forcierung der Saisonverlängerung und die Sicherung der Beschäftigungslage Schwerpunkte dieser Förderung.
Details zur Förderung
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
- Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
- Verbesserung des touristischen Angebots
- Forcierung der Saisonverlängerung
- Sicherung der Beschäftigungslage
Laufende Einreichung variiert je nach Förderungsprogramm
Unternehmensgröße
Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen, für die eine Förderung durch die ÖHT gewährt wird
- Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- beziehungsweise sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
Förderungsfähige Kosten (Mindesthöhe: 100.000 EUR | Maximalhöhe: 700.000 EUR)
Materielle Investitionen ins Anlagevermögen, die von der ÖHT als förderungswürdig eingestuft werden.
KWF-ÖHT-Zuschussförderung
Investitionskosten von 100.000 EUR bis 700.000 EUR
10 % Einmalzuschuss (je 5 % ÖHT | KWF) der förderungsfähigen Investitionskosten bei überwiegender Erfüllung von mindestens einem der folgenden ÖHT-Kriterien:
- Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
- Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die angeführten Förderungsprogramme werden im Rahmen einer Kofinanzierung an die ÖHT abgewickelt. Die Antragstellung hat lediglich bei der ÖHT zu erfolgen, die KWF-Förderung wird mittels Beiblatt für Land Kärnten | KWF mitbeantragt (ausgenommen erp-Kleinkredit).