KWF-Ausschreibung »meine Pop-up-Store Kooperation« Kärnten
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Jury-Entscheidung
Auszahlung der Preisgelder
Wann
Ab 17. Jänner – 31. März 2022 (12:00 Uhr)
Kurzinformationen
Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und Stakeholdern sowie wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HTL, HAK) stehen im Mittelpunkt.
Die örtliche Vertretung (gemäß Anhang 1 der KWF-Ausschreibung: siehe unter »Downloads«) ist Ansprechpartner für die Geschäftsflächen, die Unterstützung und Betreuung potentieller Pop-up-Store Nutzer sowie für die Koordination der Jurierung.
Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF. Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores.
Das Preisgeld pro Konzept ist mit bis zu 3.000 EUR festgelegt.
Die eingereichten Konzepte werden pro teilnehmender Stadt im Rahmen einer Jury-Sitzung diskutiert und bewertet. Danach wird eine Prämierungsempfehlung an den KWF ausgesprochen. Der KWF legt auf Grundlage der Ausschreibungskonformität, Prämierungsempfehlung und der vorhandenen budgetären Mittel die Gewinner des Preisgeldes fest.
Details zur Förderung
Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen stehen im Mittelpunkt.
Einreichmöglichkeit: 17. Jänner 2022 bis 31. März 2022 (12:00 Uhr).
Unternehmensgröße:
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU); Unternehmen in Gründung
Förderungswerber (Branchen)
- Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen
- Die Förderung gilt auch für KMU, die bereits über einen Firmensitz oder eine Betriebstätte in Kärnten verfügen, einen neuen Standort testen beziehungsweise ein Betriebsstätte in Kärnten aufbauen möchten.
Zusatzkriterien:
- Der elektronische Förderantrag ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen
Art der Förderung
- Gewährung von Preisgeldern
Förderungsfähige Projekte
- Die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores samt Vorschlag für Kooperationen mit umliegenden Unternehmen und Stakeholdern sowie wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HTL, HAK)
Ausmaß der Förderung
- Preisgeld pro Konzept: bis maximal 3.000 EUR
- Einmalige Inanspruchnahme der Förderung pro Standort innerhalb einer Ausschreibungsperiode
Mag. (FH) Martina Sebastian
martina.sebastian@kwf.at
0664 83 99 310