KWF »POP.UP.STORE«
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Jury-Entscheidung
Auszahlung der Preisgelder
Wann
voraussichtlich 2024
Kurzinformationen
Mit dieser Maßnahme soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores in Stadtzentren für die Dauer von bis zu sechs Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Art der Förderung erfolgt über die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung und der Gewährung von Preisgeldern durch den KWF sowie über einen Mietkostenzuschuss pro Store für die Dauer von bis zu 6 Monaten durch die teilnehmenden Städte.
Die eingereichten Konzepte werden pro teilnehmender Stadt im Rahmen einer Jury-Sitzung diskutiert und bewertet. Danach wird eine Prämierungsempfehlung an den KWF ausgesprochen. Der KWF legt auf Grundlage der Ausschreibungskonformität, Prämierungsempfehlung und der vorhandenen budgetären Mittel die Gewinner des Preisgeldes fest.
Die örtliche Vertretung (gemäß Anhang 1 der KWF-Ausschreibung, unter »Downloads«) unterstützt Interessierte bei der Konkretisierung ihrer Geschäftsidee und Antragstellung und hilft den Gewinnern bei der Auswahl geeigneter Geschäftslokale.
Die Ansprechpersonen der teilnehmenden Städte (gemäß Anhang 2 der KWF-Ausschreibung, unter »Downloads«) stehen Interessierten und den Gewinnern hinsichtlich potentieller Leerstände, Fragestellungen rund um den Mietkostenzuschuss und städtischen Rahmenbedingungen zur Seite.
Details zur Förderung
Mit dieser Maßnahme soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen ansässigen Unternehmen, Pop-up-Store Nutzern und umliegenden Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK, HLW, HTL) stehen im Mittelpunkt.
(Neo-)Unternehmen können ihre Geschäftsidee unter echten Marktbedingungen testen. Was im gesicherten Rahmen des Pop-up-Stores beginnt, kann sich zu einem etablierten Unternehmen entwickeln.
Einreichmöglichkeit: 15. Dez. 2022 bis 3. Mär. 2023 (12:00 Uhr)
Die Nutzung der Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll innerhalb des Durchführungszeitraumes von 1. Jun. 2023 bis 31. Mai 2024 stattfinden.
Nächste Einreichmöglichkeit: voraussichtlich 2024
Unternehmensgröße:
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU); Unternehmen in Gründung
Förderungskunde (Branchen)
- Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen
- Förderungskunden können auch KMU sein, die bereits über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Kärnten verfügen und (im Pop-up-Store) einen neuen Standort testen möchten bzw. eine Betriebsstätte in Kärnten aufbauen wollen.
Mindestvoraussetzung:
- Bestehende oder geplante Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten.
Zusatzkriterien:
- Der elektronische Förderantrag ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen.
Art der Förderung
- Durch den KWF:
- Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung
- Gewährung von Preisgeldern
- Durch die teilnehmende Stadt:
- Mietkostenzuschuss
Förderungsfähige Projekte
- Die besten Konzepte zur Nutzung leerstehender Geschäftsflächen in Zentren der teilnehmenden Städte
- Einmalige Inanspruchnahme der Förderung pro Standort innerhalb einer Ausschreibungsperiode
Ausmaß der Förderung
- Durch den KWF:
- Preisgeld pro Konzept: bis maximal EUR 4.000 ,-
- Sonderpreisgelder unter den Gewinnern für besonderes »kooperative | nachhaltige Projektideen« zu je EUR 1.000,-
- Durch die teilnehmende Stadt:
- Mietkostenzuschuss pro Store für die Dauer von bis zu 6 Monaten der individuell mit der teilnehmenden Stadt und dem Gewinner vertraglich festgehalten und ausbezahlt wird
Mag. (FH) Martina Sebastian
martina.sebastian@kwf.at
0664 83 99 310