KWF-Ausschreibung »meine Pop-up-Store Kooperation« Villach

Info

Wer

Was

Ablauf
Beratung
Einreichung
Jury-Entscheidung
Auszahlung der Preisgelder

Wann
bis 11. September 2019 (12:00 Uhr)
Kurzinformationen



Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von zwischen sechs und zwölf Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und Stakeholdern, der Wirtschaftskammer und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK Übungsfirmen) stehen im Mittelpunkt.
Die örtliche Vertretung (gemäß Anhang 1 der KWF-Ausschreibung: siehe unter »Downloads«) ist Ansprechpartner für die Geschäftsflächen (das heißt für 1 bis 3 Pop-up-Stores in Villach), die Unterstützung und Betreuung potentieller Pop-up-Store Nutzer sowie für die Koordination der Jurierung.
Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF. Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores. Zwischen ein und zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort in Villach.
Das Preisgeld pro Konzept liegt bei maximal 3.000 EUR.
Die dritte Ausschreibung mit Einreichfrist zwischen 1. Juli 2019 und 11. September 2019 (12:00 Uhr) betrifft den Belegzeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020.
Details zur Förderung
Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten stimuliert und gefördert werden.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen stehen im Mittelpunkt.
Die Einreichung für die 3. Ausschreibung ist zwischen 1. Juli 2019 und 11. September 2019 (12:00 Uhr) möglich. Die Gewinnerin, der Gewinner darf den Pop-up-Store dann im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020 nutzen.
Unternehmensgröße:
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU); Unternehmen in Gründung
Förderungswerber (Branchen)
- Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen
- Die Förderung gilt auch für KMU, die bereits über einen Firmensitz oder eine Betriebstätte in Kärnten verfügen und einen neuen Standort testen möchten.
Zusatzkriterien:
- Der elektronische Förderantrag ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen
Art der Förderung
- Gewährung von Preisgeldern
Förderungsfähige Projekte
- Die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores samt Vorschlag für Kooperationen mit umliegenden Unternehmen und Stakeholdern, der Wirtschaftskammer und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK Übungsfirmen)
- Ein bis zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort in Villach (die örtliche Vertretung gemäß Anhang 1 zur KWF-Ausschreibung (siehe unter »Downloads«) informiert sie gerne über die möglichen Geschäftsflächen).
Ausmaß der Förderung
- Preisgeld pro Konzept: maximal 3.000 EUR
- Einmalige Inanspruchnahme der Förderung innerhalb einer Ausschreibungsperiode
Mag. Jürgen Kopeinig, MBA
popupstore@kwf.at
0463 55 800-31