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Leitfäden für Naturschutz- und Genehmigungsverfahren

Generell gilt, dass Umweltverfahren ihrem Wesen nach dazu dienen, die Natur und natürliche Ressourcen zu schützen und nicht, Bauvorhaben zu verhindern.
In Kärnten enden 97 Prozent aller Naturschutzverfahren bereits in erster Instanz mit einer Bewilligung. | Foto: Martin Kyek

Die beiden Leitfäden sind aus der Feststellung heraus entstanden, dass sich die Beteiligten – zuständige Behörden und betroffene Projektträger – in gewerbe- und naturschutzrechtlichen Verfahren gegenseitig Negatives zuschreiben. Den Behörden wird Bürokratie vorgeworfen und den Projektträgern, dass Ihnen Umwelt und Nachbarschaft nichts bedeute.

Damit sich aus dieser Problemlage praktikable Lösungen entwickeln, aktivierte der KWF eine »Lerngruppe«, die Behördenvertreter und Projektträger an einen Tisch bringt. Expertinnen und Experten für Technik und Naturschutz waren die dritte Partei und begleiteten den Prozess mit ihren Erfahrungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. In mehreren Workshops wurden die gegenseitigen Erwartungshaltungen geklärt und Verbesserungsvorschläge für den Umgang mit unterschiedlichen Interessen ausgearbeitet. Es sollte die Sicherheit erhöht werden, dass Verfahren hinsichtlich Kosten, Zeit und Ergebnis besser eingeschätzt und im Endeffekt besser umgesetzt werden können.

Voraussetzung für das vorliegende Ergebnis – der Leitfaden für »Genehmigungsverfahren in Kärnten« und der Leitfaden für »Naturschutzverfahren in Kärnten« – waren ein Klima des Vertrauens, eine problem- und lösungsorientierte Diskussionskultur und die verlässliche Teilnahme aller Entscheidungsträger während des gesamten Prozesses. Der KWF ist sich bewusst, dass das nicht selbstverständlich ist und der Mangel an diesen Voraussetzungen häufig zum Scheitern solcher Projekte führt.

Es liegt nun an den Kärntner Institutionen, dieses Wissen den von den Verfahren direkt Betroffenen zukommen zu lassen. Den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, der Verwaltungsakademie, der Wirtschaftskammer und den entsprechenden Landesstellen stehen die Dokumente kostenfrei zur Verfügung.

Der KWF bedankt sich herzlich bei den bisher Beteiligten, dass der Prozess es ermöglichte, dieses Ergebnis hervorzubringen. Der KWF bedankt sich im Voraus aber auch bei den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern jener Unternehmen, die große Investitionen vorhaben und sich diesen Verfahrensprozessen aussetzen, bei den Ansprechpersonen aus den öffentlichen Institutionen, Expertinnen und Experten sowie Entscheidungsträgerinnen und -trägern mit Projekterfahrung.

Ansprechperson:

Elisabeth Wiegele, BSc
E.C.O. Institut für Ökologie
Lakeside B07b, 2. OG | 9020 Klagenfurt am Wörthersee
T: +43 (0) 463.504 144 | wiegele@e-c-o.at  | www.e-c-o.at