Begriffserklärungen

Nachfolgend werden die auf der Website verwendeten Fachbegriffe erklärt und aufgeschlüsselt.

Anrechnungsstichtag (KWF-Förderungsantrag | Bestätigungsschreiben)

Der KWF-Förderungsantrag muss vollständig ausgefüllt beim KWF eingereicht werden. Der KWF bestätigt den Erhalt des Förderungsantrags mittels des Bestätigungsschreibens. Als Anrechnungsstichtag für die beantragten Projektkosten gilt das Datum des Posteingangsstempels des KWF auf dem Antrag. Nur jene Projektkosten, die ab diesem Tag anfallen, sind förderungsfähig. Siehe dazu auch »Projektbeginn«

Ausfinanzierung

Die Gesamtfinanzierung eines Förderungsprojekts.

Bagatelleförderung

Ein allgemeiner Ausdruck für eine geringfügige Förderung. Beihilfe ohne Pflicht zur Notifizierung, auch »De-minimis«-Förderung genannt.

Barwert | Subventionsäquivalent

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert, bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderungsbarwert oder (Brutto-) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderungsbarwert von 100 %. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

Barzuschuss

Im Gegensatz zum Förderungskredit muss der Barzuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Beihilfe

Darunter versteht das EU-Wettbewerbsrecht Zuwendungen, die einen Transfer staatlicher Mittel beinhalten, die für den Empfänger mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden sind, die selektiv sind und somit das Gleichgewicht zwischen Unternehmen und ihren Mitbewerbern in Frage stellen, und die geeignet sind, sich auf den Wettbewerb beziehungsweise den Handel zwischen Mitgliedsstaaten auszuwirken.

»De-minimis«-Förderung

»De-minimis«-Förderungen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben. Nach der »De-Minimis«-Verordnung (EU) 1407|2013 darf ein Unternehmen inklusive aller mit ihm verbundenen Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren »De-minimis«-Förderungen bis derzeit maximal 200.000 EUR pro Mitgliedsstaat erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Zuwendungen, die als »De-minimis«-Beihilfen gewährt werden. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer »De-minimis«-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten »De-minimis«-Beihilfen maßgeblich. Sie müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Durchführungszeitraum

Das ist der Zeitraum zwischen dem Beginn eines Projekts (Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht) und der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

EFRE

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. Programme im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit ETZ tragen zusätzlich zum Abbau grenzübergreifender Hindernisse bei und fördern interregionale Innovationsprojekte bei.

Der EFRE konzentriert seine Investitionen auf mehrere Schwerpunktbereiche:

  • Forschung und Innovation
  • Digitale Agenda
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • CO2-arme Wirtschaft

Dem EFRE stehen in Österreich in der Periode 2021-2027 insgesamt 741 Millionen Euro (in laufenden Preisen) zur Verfügung woraus ein nationales Programm mit der Zielsetzung »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum« sowie die Beteiligung an grenzüberschreitenden und transnationalen Programmen (Zielsetzung »Europäische territoriale Zusammenarbeit«) unterstützt werden. Kärnten ist an den beiden grenzüberschreitenden Programmen mit Italien und Slowenien beteiligt.

EIB

Europäische Investitionsbank (www.eib.org). Die EIB fördert Investitionen, die eine ausgewogene Regionalentwicklung in der EU zum Ziel haben, mittels Darlehen und Garantien (Refinanzierungsinstrument der Kreditinstitute). Neben der Weltbank ist die EIB mit Sitz in Luxemburg die größte auf multilateraler Basis tätige Finanzinstitution der Welt und kann aufgrund ihrer erstklassigen Bonität (AAA-Rating) umfangreiche Anleihemittel zu den jeweils günstigsten Konditionen auf den Kapitalmärkten mobilisieren. Eigentümer der EIB sind die EU-Mitgliedsstaaten.

ELER

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. ELER vergibt EU-Zuschüsse für die österreichische Landwirtschaft.

ESF

Europäischer Sozialfonds. Der ESF stellt Finanzierungshilfen für Projekte in den Bereichen Beschäftigung (Schwerpunkte Gleichstellung und ältere Beschäftigte), Armutsbekämpfung (»working poor«) sowie Bildung und Lebenslanges Lernen zur Verfügung.

ESI (Europäische Struktur- und Investitionsfonds)

Bei ESI handelt es sich um folgende: Sozialfonds | ESF+, Regionalfonds | EFRE, Ländliche Entwicklung | ELER, Kohäsionsfonds | KF, und Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds | EMFAF. In der EU-Förderperiode 2021–2027 leisten die ESI einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der folgenden drei Ziele der europäischen Kommission: »Green Deal«, eine »Wirtschaft im Dienste der Menschen« und ein »Europa für das digitale Zeitalter«. Für Kärnten wirksam sind der EFRE, ESF+ sowie ELER | EMFF. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

ETZ-Programme (Interreg)

Einen wichtigen Pfeiler der europäischen Regionalpolitik bilden Interreg Programme – offiziell  »Europäische territorialen Zusammenarbeit« (ETZ) – zur Unterstützung der Kooperation auf grenzübergreifender, transnationaler, interregionaler Ebene sowie zwischen Gebieten in äußerster Randlage der EU. Rund EUR 19,86 Mio. stehen an EFRE-Mitteln in der EU-Förderungsperiode 2021–2027 für Kärntner Projektträger bzw. kooperative Vorhaben mit Slowenien und Italien zur Verfügung.

EU-Wettbewerbs- | Beihilfenrecht

Die Rechtsgrundlage, die Schwerpunkte und Ausmaß der Wirtschaftsförderungen in den EU-Mitgliedsstaaten regelt.

F&E (Forschung und Entwicklung)

Die Forschung und Entwicklung wird von der EU-Komission in drei Kategorien eingeteilt. Die Grundlagenforschung dient der Erweiterung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse, die nicht unmittelbar auf kommerzielle Ziele ausgerichtet sind, und findet vorwiegend an den Universitäten statt. Die industrielle Forschung umfasst das planmäßige Forschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse. Die experimentelle Entwicklung umfasst die klassische betriebliche Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln (kann auch den Bau von Prototypen und Demonstrationsmaßnahmen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld mit einschließen). Experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, bestehenden Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Förderungsfähige Kosten

Das sind all jene Kosten eines Projekts, die entsprechend den jeweiligen Förderungsrichtlinien und -programmen anerkannt werden. So werden beispielsweise Grundstücksankäufe vom KWF nicht gefördert – auch dann nicht, wenn darauf z. B. eine neue Produktionshalle errichtet wird. Als förderungsfähig würden im Beispielfall nur die Kosten für die neue Produktionshalle anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderungsberechtigt sein, um eine Förderung beantragen zu können.

Merkblatt Anerkennbarkeit von Kosten (Dokument wird gerade aktualisiert)

Förderungsbarwert

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert, bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderungsbarwert oder (Brutto-) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderungsbarwert von 100 %. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

Förderungsintensität

Mit Förderungsintensität wird der Prozentsatz der Förderung bezeichnet, wobei dafür jeweils durch das Wettbewerbsrecht definierte Höchstgrenzen zu beachten sind. Siehe dazu auch »Förderungsintensitäten EU-Grundsätze laut EU-Beihilfenrecht«

Förderungsintensitäten EU-Grundsätze laut EU-Beihilfenrecht

Maximal zulässige Fördersätze für Investitionsprojekte (Die Standortwahl hat Einfluss auf die Förderungshöhe)

Förderungsschwerpunkt Investitionen im RFG 1 (grün) im RFG 2 (hellgrün)
Kleinstunternehmen maximal 20 % maximal 35 % maximal 30 %
Kleine Unternehmen maximal 20 % maximal 35 % maximal 30 %
Mittlere Unternehmen maximal 10 % maximal 25 % maximal 20 %
Großunternehmen 0 maximal 15 % maximal 10 %

 

für Forschungs- & Entwicklungsprojekte (Die Standortwahl hat keinen Einfluss auf die Förderungshöhe)

Experimentelle Entwicklung ohne Zusammenarbeit mit Zusammenarbeit
Kleinstunternehmen maximal 45 % maximal 60 %
Kleine Unternehmen maximal 45 % maximal 60 %
Mittlere Unternehmen maximal 35 % maximal 50 %
Großunternehmen maximal 25 % maximal 40 %
(Förderungs-) Richtlinie & (Förderungs-) Programm

Förderungen beruhen auf festgelegten Bestimmungen. Diese Bestimmungen (Richtlinien) entsprechen dem EU-Wettbewerbsrecht. Innerhalb der Richtlinien befinden sich die einzelnen Förderungsprogramme mit den spezifischen Zielsetzungen.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!

Förderungsart

Förderungen können auf folgende Weise gewährt werden: als Barzuschuss, Zinsenzuschuss, Darlehen oder in Form von Haftungsübernahmen (Bürgschaft oder Garantie bei Projekten mit höherem Risiko).

Gemeinschaftsrahmen

Die Leitlinien der Europäischen Kommission, um das EU-Wettbewerbsrecht zu präzisieren. Diese Leitlinien werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind Grundlage für die wettbewerbsrechtliche Genehmigung von Beihilfen durch die Europäische Kommission.

Große Investitionsvorhaben

Nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung werden Projekte mit einem Projektvolumen über 50 Mio. EUR als sogenannte »Groß-Investitionsvorhaben« eingestuft. In diesem Fall gelten geringere als die allgemein vereinbarten wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenzen.

Großunternehmen

Das ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR  oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.

Gründer (auch Übernehmer | Nachfolger)

Als gewerblicher Unternehmensgründer (auch Betriebsübernehmer, Betriebsnachfolger) wird eine Person bezeichnet, die zum ersten Mal ein gewerbliches Unternehmen zu gründen beabsichtigt. Für eine Gründerförderung muss die Förderungsantragstellung bei protokollierten Firmen vor Eintragung in das Firmenbuch erfolgen, bei allen anderen Unternehmen vor Aufnahme der Betriebstätigkeit.

Impulszentren und Innovationscluster

Unter Impulszentren beziehungsweise Innovationscluster sind Technologieparks, Gründerzentren und Innovationszentren mit thematischen Schwerpunktsetzungen zu verstehen, die innovativen Unternehmen optimale Rahmenbedingungen zu erschwinglichen Kosten für die Gründungs-, Aufbau- und Wachstumsphase bieten. Einige Beispiele: Lakeside Science & Technology Park Klagenfurt, Technologiepark Villach, Technologiepark Klagenfurt, Innovationszentrum Arnoldstein, Industriepark Völkermarkt, Industriepark St. Veit, build! Gründerzentrum, me2C Mikroelektronikcluster, Wirtschaftsvereine und Co-Working-Spaces.

Indirekte Förderung

Das sind Steuervergünstigungen für Investitions- und Forschungsprojekte (z. B. Lehrlingsfreibetrag, Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag).

Innovativer Unternehmensgründer

Als innovativer Unternehmensgründer wird eine Person bezeichnet, die in innovativen, technologieorientierten oder anderen zukunftsträchtigen Bereichen erstmals ein Unternehmen gründet und|oder mit ihren Produkten und Dienstleistungen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region beziehungsweise auf internationaler Ebene schafft.

Invest Europe (vormals EVCA)

Invest Europe (vormals EVCA | European Venture Capital Association) vertritt die Interessen Europas im Bereich des privaten Beteiligungs-, Risikokapital- und Infrastruktursektors einerseits sowie jene der Investoren andererseits.
Zur Website von Invest Europe

Investitionen in Beschäftigung und Wachstum IBW|EFRE & JTF 2021-2027

In der EU-Förderperiode 2021-2027 gibt es zum zweiten Mal auf Basis des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz im Juli 2013 ein gemeinsames, österreichweites Programm für den Einsatz der EFRE-Mittel für Investitionen in Beschäftigung und Wachstum mit einer gemeinsamen Verwaltungsbehörde im Rahmen der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Kärnten stehen für die Periode 2021–2027 rund EUR 56 Mio. an IBW|EFRE-Mitteln und EUR 13,7 Mio. an JTF-Mitteln zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der ÖROK und des IBW|EFRE & JTF Programms.

Investitionsstandort (auch Projektstandort)

Der Projektstandort muss nicht mit dem Sitz des Unternehmens übereinstimmen. Für eine Regionalförderung ist der Investitionsstandort entscheidend.

JTF | Fonds für einen gerechteren Übergang

Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund | JTF) ist ein neues Instrument der Kohäsionspolitik 2021-2027. Der Fonds bildet die erste von drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Mechanism | JTM) im Rahmen des europäischen Grünen Deals und verfolgt das Ziel, die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Dazu soll in Regionen, die am stärksten vom Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind, ein nachhaltiger Strukturwandel in Richtung Klimaneutralität unterstützt und vorangetrieben werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft und somit Beschäftigung zu erhalten bzw. neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Bei der AWS | Austria Wirtschaftsservice GmbH und der ÖHT | Österreichische Hotel- und Tourismusbank wird man innerhalb der ersten fünf Jahre nach erfolgter Unternehmensgründung, -übernahme oder -nachfolge als Jungunternehmer eingestuft. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung ins Firmenbuch und bei allen anderen Unternehmen die Anmeldung des Gewerbes. Bei der Förderung für Jungunternehmer unterscheiden sich jedoch die Sichtweisen der AWS und der ÖHT. Die AWS gewährt Förderungen für Jungunternehmer gemäß der oben angeführten Definition, die ÖHT sieht Jungunternehmerförderung enger (diese ist nur möglich, wenn die Gründung beziehungsweise Übernahme zeitlich nicht vor Einbringung des Förderungsansuchens liegt, wobei als Zeitpunkt der Neugründung beziehungsweise Übernahme die Aufnahme der Investitionstätigkeit gilt).

Kleines Unternehmen

Ein Kleinunternehmen ist ein Unternehmen, das 10 bis 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme oder einen Umsatz bis maximal 10 Mio. EUR aufweist.

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen
Nach der seit 1. Jänner 2005 gültigen Empfehlung der EU-Kommission gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen, die

  • im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Personen beschäftigen
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreichen
  • das Unabhängigkeitskriterium erfüllen. Je nach Unternehmensverflechtung zwischen drei Arten unterschieden:
    • Eigenständige Unternehmen
    • Partnerunternehmen
    • Verbundene Unternehmen

Innerhalb der KMU-Definition gibt es eine Gliederung in »Mittlere Unternehmen«, »Kleine Unternehmen« und »Kleinstunternehmen«.

Kleinstunternehmen

Das ist ein Unternehmen, das 1 bis 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme oder einen Umsatz bis maximal 2 Mio. EUR aufweist.

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen
Nach der seit 1. Jänner 2005 gültigen Empfehlung der EU-Kommission gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen, die

  • im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Personen beschäftigen
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreichen
  • das Unabhängigkeitskriterium erfüllen. Je nach Unternehmensverflechtung zwischen drei Arten unterschieden:
    • Eigenständige Unternehmen
    • Partnerunternehmen
    • Verbundene Unternehmen

Innerhalb der KMU-Definition gibt es eine Gliederung in »Mittlere Unternehmen«, »Kleine Unternehmen« und »Kleinstunternehmen«.

KMU

Die Förderungen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt L 124 vom 20. Mai 2003). Als Kleinstunternehmen im Sinne dieser Richtlinie gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Als kleine Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie gelten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz unter 10 Mio. EUR liegt. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf maximal 43 Mio. EUR beläuft.. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Unternehmenstypen »eigenständiges Unternehmen«, »verbundenes Unternehmen« sowie »Partnerunternehmen« gemäß der Definition in der oben genannten Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zu berücksichtigen (siehe dazu Förderungsintensitäten EU-Grundsätze laut EU-Beihilfenrecht).

Kofinanzierung (auch EU-Kofinanzierung)

Neben nationalen Förderungseinrichtungen (Bundes- und Landesförderungsstellen) werden Förderungen parallel durch die Europäische Union mitfinanziert (kofinanziert).

Kohäsionsfonds

Der Kohäsionsfonds 2021–2027 unterstützt EU-Mitgliedsstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen pro Einwohnerin und Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts mit Projekten vor allem im Bereich Infrastruktur, Verkehr und Umwelt.

Kompetenzzentrum (»COMET«, K2-, K1- und K-Zentren)

Das Ziel eines Kompetenzzentrums liegt in der Erhöhung der Standortattraktivität im Bereich Forschung und Technologie sowie in Bildung und Transfer von Forschungs-Know-how auf das betriebliche Umfeld. Das Programm »COMET« (Competence Centers for Excellent Technologies) fördert den Aufbau von Kompetenzzentren, deren Herzstück ein von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam definiertes Forschungsprogramm auf hohem Niveau und ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Innovationssystems ist. Je nach Qualität und Umfang werden die Vorhaben in drei Kategorien (K2, K1, K) eingeteilt und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für Kärnten derzeit relevant sind die Programmlinien K1-Zentren mit einem maximalen Förderungsvolumen von 2,55 Mio. EUR pro Jahr und einer Laufzeit von 4+4 Jahren sowie K-Projekte mit einer Laufzeit von 3–5 Jahren und einem maximalen Förderungsvolumen von 0,675 Mio. EUR pro Jahr. Das Förderungsvolumen wird zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 2:1 geteilt. Standorte von Kärntner K1-Zentren gibt es in Villach (CTR Carinthian Tech Research AG) und in St. Veit an der Glan (W3C Wood Carinthian Competence Center).

Kumulierung

Die Addition aller für ein Projekt geeigneten Förderungen.

Mittleres Unternehmen

Das ist ein Unternehmen, das 50 bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme bis maximal 43 Mio. EUR oder einen Umsatz bis maximal 50 Mio. EUR aufweist.

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen
Nach der seit 1. Jänner 2005 gültigen Empfehlung der EU-Kommission gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen, die

  • im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Personen beschäftigen
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreichen
  • das Unabhängigkeitskriterium erfüllen. Je nach Unternehmensverflechtung zwischen drei Arten unterschieden:
    • Eigenständige Unternehmen
    • Partnerunternehmen
    • Verbundene Unternehmen

Innerhalb der KMU-Definition gibt es eine Gliederung in »Mittlere Unternehmen«, »Kleine Unternehmen« und »Kleinstunternehmen«.

Notifizierung

Genehmigung einer Einzelförderung bzw. Förderungsrichtlinie durch die Aufsichtsbehörde in Brüssel gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht. Bis auf sogenannte Bagatelleförderungen (»De-minimis«-Förderungen) sind alle österreichischen Wirtschaftsförderungen genehmigungs- beziehungsweise anmeldungspflichtig.

Operationelles Programm (OP)

Das Förderprogramm »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027, EFRE & JTF« legt für den genannten Zeitraum die regionalpolitischen Ziele und die Finanzmittel für die Förderung von Projekten in Österreich fest.

Partnerschaftsvereinbarung (PV)

Die Partnerschaftsvereinbarung Österreich 2021-2027 wurde am 2. Mai 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt und beinhaltet die Verwendung der EU-Mittel aus dem EFRE, ESF+, JTF und EMFAF sowie die strategischen Ziele und Investitionsprioritäten, die mit den übergeordneten politischen Zielen der Europäischen Union verknüpft sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK).

Produktfindung

Als Produktfindung in einem Unternehmen wird der Prozess der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet.

Projektbeginn

Als Projektbeginn für Förderungsanträge, die auf Basis der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) beziehungsweise »De-minimis«-Verordnung entschieden werden, gilt der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.

Projektdurchführung

Der Hinweis »Projektdurchführung bis« im KWF-Förderungsangebot bedeutet, dass das Projekt bis zum genannten Zeitpunkt abgeschlossen sein muss und die Bezahlung aller projektbezogenen Rechnungen erfolgt ist. Rechnungen, die danach datiert sind beziehungsweise bezahlt wurden, können nicht anerkannt werden.

Projektkosten

Der Hinweis »Anerkennung der Projektkosten ab« im KWF-Förderungsangebot bedeutet, dass Lieferungen und Leistungen, der Beginn von Bauarbeiten und (An-) Zahlungen sowie Fakturen ausnahmslos erst ab diesem Zeitpunkt anerkannt werden können. (An-) Zahlungen und Fakturen, die vor dem genannten Zeitpunkt getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.

Referenzzinssatz

Das ist der durchschnittlicher Markt-Zinssatz, der zur Berechnung des Barwerts herangezogen wird. Der EU-Referenzzinssatz wird in regelmäßigen Abständen von der EU-Kommission festgelegt.

Regionalfördergebiet (RFG)

Aus regionalpolitischen Überlegungen werden bestimmte Gebiete innerhalb der Europäischen Union mit überdurchschnittlichen Förderungsintensitäten gefördert.
Regionalfördergebiete (grün und hellgrün in der Karte) in Kärnten:
Regional-Fördergebiete

Regionalförderung

Das sind Förderungen, die ausschließlich Unternehmen mit Investitionsstandort in Regionalfördergebieten (RFG) nach Art. 107 AEUV erhalten können.

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe

Eine Rettungsbeihilfe ist ein kurzfristiges Darlehen der öffentlichen Hand, durch das einem Unternehmen in Schwierigkeiten zeitlicher Spielraum zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes gegeben werden soll.

Eine Umstrukturierungsbeihilfe ist ein langfristiges Darlehen der öffentlichen Hand, welches im Falle einer Unternehmenssanierung als Ergänzung zur Finanzierung der Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden kann, um das Unternehmen zu stabilisieren, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Sanierungskonzept

Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, ist es notwendig, anhand eines Sanierungskonzeptes den Weg zur Wiederherstellung der nachhaltigen Ertragskraft des Unternehmens zu beschreiben. Es enthält alle Maßnahmen, die getätigt werden müssen, um das Unternehmen zu stabilisieren.

Schlussbericht beziehungsweise Schlussabrechnung

Jedes geförderte Projekt muss mit einem Schlussbericht beziehungsweise einer Schlussabrechnung abgeschlossen werden. Verwenden Sie bitte den für Ihr Projekt | Unternehmen zutreffenden KWF-Schlussbericht (KWF-Schlussabrechnung) von der Seite Downloads.

Subsidiaritätsprinzip

Förderungen der Europäischen Union werden nur als Anschlussförderung zu nationalen (z. B. österreichischen) Landes- und Bundesförderungen vergeben. Der KWF fördert unter der Prämisse des sparsamen Mitteleinsatzes. Daher müssen die auf EU-, Bundes- und Landesebene in Betracht kommenden Förderungsaktionen angesprochen (beantragt) werden.

Technologietransfer

Das ist die Weitergabe von technischem Wissen (z. B. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse) für die Anwendung im Produktionsprozess sowie Austausch von Forschungsergebnissen zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen.

Unabhängigkeitskriterien (in Zusammenhang mit KMU)

Um als KMU (Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen) eingestuft zu werden, gilt es neben der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl (weniger als 250) und der Jahresbilanzsumme (maximal 43 Mio. EUR) oder dem Jahresumsatz (maximal 50 Mio. EUR) auch die Unabhängigkeitskriterien zu erfüllen. Dabei wird zwischen »Eigenständige Unternehmen«, »Partnerunternehmen« und »Verbundene Unternehmen« unterschieden.

URG-Kriterien

§ 22(1) URG = Unternehmensreorganisationsgesetz. Kennzahlen, die einen Reorganisationsbedarf in einem »Unternehmen in Schwierigkeiten« vermuten lassen. Dies ist der Fall, wenn die Eigenkapitalquote unter 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre liegen.

Verantwortliche Förderungsstelle (zwischengeschaltete Stelle)

Zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu den Förderungsprogrammen der Europäischen Union gibt es verantwortliche Förderungseinrichtungen (z. B. KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, AWS | Austria Wirtschaftsservice GmbH, FFG | Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H., ÖHT | Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH etc.), die als zwischengeschaltete Förderungsstellen im Sinne des Art 2 der EG-VO 1303 | 2013 bezeichnet werden.

Zielprogramm

Wird auch Operationelles Programm (OP) genannt. Legt die wirtschaftspolitischen Ziele und die Finanzmittel für Förderungen in den EU-Mitgliedsstaaten fest.

Zielgruppe

Als Zielgruppe werden jene Unternehmen bezeichnet, die mit einer bestimmten Förderungsaktion angesprochen werden sollen. Je nach Förderungsprogramm können unterschiedliche Definitionen zur Anwendung kommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Aufgaben hat der KWF?

Der KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds wurde im Jahr 1993 zur Förderung der Wirtschaft in Kärnten als gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Seine Aufgaben sind im Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (K-WFG | StF: LGBl Nr 6/1993) unter § 3 festgehalten.

Welcher Art müssen Projekte sein, um KWF-tauglich zu werden?

Grundsätzlich müssen die Projekte die Ertragschancen des Unternehmens verbessern und mittelfristig profitabel sein, um im Rahmen unseres Instrumentariums unterstützt zu werden. Wir legen Wert darauf, dass die Vorhaben strategisch gut durchdacht und zahlenmäßig belegt sind.

Demgemäß erwarten wir uns eine gut dokumentierte Projektstrukturierung sowie die Vorlage der wirtschaftlichen Daten des Unternehmens. Die Mindestinvestition hängt wesentlich von der Größe des Unternehmens ab, kleine Unternehmen müssen weniger investieren als große.

Wie lange dauert es, bis der KWF ein Projekt genehmigt?

Sobald die Antragsunterlagen entsprechend dokumentiert und vollständig aufbereitet wurden, ist eine rasche Beschlussfassung über eine Förderung möglich. Eine Grundsatzentscheidung kann bereits binnen einer Woche erfolgen. Wenn mehrere Förderungsstellen, zum Beispiel Bundesstellen involviert sind, kann eine Grundsatzentscheidung innerhalb eines Monats getroffen werden.

Was sind die Hauptmerkmale der Projektprüfung des KWF?

Wir untersuchen die Projekte zukunftsorientiert, das heißt im Hinblick auf den Ertrag der geplanten Investitionen und der erwarteten Rendite des gesamten Unternehmens. Vorschaurechnungen bilden daher unseren wesentlichen Analyseschwerpunkt. Die Basis dafür sind aussagekräftige Daten über das Unternehmen und dessen wirtschaftliches Umfeld, die in Zusammenarbeit mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer selbst erstellt werden.

Ist der KWF eine Sanierungsgesellschaft?

Es ist nicht das Ziel des KWF, wirtschaftlich unrentablen Unternehmen das Überleben zu sichern, da dies eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hat und beihilfenrechtlich nicht erlaubt ist. Um Unternehmen in Schwierigkeiten zu helfen, wurde die KSG als 100 %-Tochter des KWF gegründet. Die KSG kann Unternehmen bei der Erstellung von Sanierungskonzepten unterstützen.

Mehr Details unter www.kwf.at/ksg

Was bedeutet Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit?

Sanierungsfähig ist ein Unternehmen dann, wenn eine Sanierung aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen – frei von der Interessenslage der Betroffenen – vertretbar ist. Sanierungswürdig ist ein Unternehmen, wenn alle von der Unternehmenskrise Betroffenen (Eigentümer, Gläubiger, öffentliche Hand etc.) einen entsprechenden Beitrag zur nachhaltigen Sanierung leisten können und wollen.

Wer entscheidet im KWF über Förderungen?

Im KWF entscheidet der Vorstand über Förderungen. Das KWF-Kuratorium entscheidet auf Antrag des Vorstands bei Projekten mit einer Förderungshöhe über 250.000 EUR. Die Kärntner Landesregierung entscheidet auf Antrag des Vorstands nach Zustimmung des Kuratoriums bei Projekten mit einer Förderungshöhe über 750.000 EUR. Sämtliche Entscheidungen über einzelbetriebliche Förderungen werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen. Insbesondere bei KWF-Ausschreibungen legen Jurys aus Expertinnen und Experten die Reihung der zu fördernden Projekte fest. Der KWF unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen (Bankgeheimnis).

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der KWF?

Aktuell sind im KWF 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Basis Vollzeitäquivalent 30,4) beschäftigt. Die Projektmanagerinnen und -manager im Förderungsbereich sind in der Regel betriebswirtschaftlich und|oder technisch qualifiziert und haben eine einschlägige Berufspraxis.