Neues zum Stabilisierungskapital-Bonus

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Neues zum Stabilisierungskapital-Bonus

Ende des Stabilisierungskapital-Bonus und Verlängerung des Abrechnungszeitraums bis 28. Februar 2023

Der KWF hat mit den Instrumenten des KWF-Stabilisierungsfonds rasch und zielgerichtet in der Krise reagiert. 30 Millionen Euro wurden vom Land als Sonderbudget zur Verfügung gestellt. Mit dem Einsatz dieser Mittel konnte die Kärntner Wirtschaft in dieser herausfordernden Zeit erfolgreich unterstützt werden.

Eines der vier Instrumente dieses Stabilisierungsfonds ist der Stabilisierungskapital-Bonus, welcher von den Kärntner Unternehmen bisher sehr gut angenommen wurde. Die zusätzlichen 10-15 % Zuschuss waren für viele ein Anreiz, Projekte vorzeitig umzusetzen. So konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, Aufträge vergeben und Zukunftsinvestitionen getätigt werden.

 

Budget für Bonus ausgeschöpft
Das für den KWF-Stabilisierungskapital-Bonus geplante Budget ist ausgeschöpft. Für Förderungsanträge, die ab dem 01.09.2021 eingereicht werden, wird
der Bonus nicht mehr gewährt.

 

Verlängerung des Abrechnungszeitraums
Für Anträge, die bis zum 31.08.2021 in den Programmen »Kleinunternehmerzuschuss«, »Internationalisierungsförderung für KMU«, »Investitionsförderungen«, und »Forschung, Entwicklung und Innovation«, eingereicht wurden, wird der KWF-Stabilisierungskapital-Bonus berücksichtigt.

Für diese Projekte können bezahlte Rechnungen (inklusive Lieferung und | oder Leistung) nicht mehr nur bis 31.12.2021, sondern bis spätestens 28. 02.2023 anerkannt werden. (Die Verlängerung kann nur unter Einhaltung der maximal möglichen Projektdurchführungszeit des zugrunde liegenden KWF-Programms erfolgen. Beim KWF-Programm »Kleinunternehmerzuschuss« ist das bspw. ein Jahr.) Diese Ausweitung des Abrechnungszeitraums kommt Unternehmen entgegen, deren Projekte sich aufgrund von Lieferverzögerungen verlängert oder verschoben haben.

Im Programm »Investitionsförderungen« gibt es zusätzliche Änderungen, die Sie dem entsprechenden Kurzmerkblatt entnehmen können. Diese Änderungen haben keine Auswirkung auf bis zum 31. 08.2021 eingebrachte Anträge.

 

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Die drei weiteren Programme des KWF-Stabilisierungsfonds bleiben bestehen. Neben den Förderungen des Bundes sollen diese Instrumente
»Stabilisierungskapital-Darlehen«
»Stabilisierungskapital-Beteiligung«
»Stabilisierungsberatung-Zuschuss«
beitragen, dass Unternehmen, die durch die Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Liquidität unterstützt werden.

Weitere Informationen unter kwf.at/stabilisierung

 

Für eine gute wirtschaftliche Zukunft Kärntens.