Überblick zu Corona-Maßnahmen für die Wirtschaft

Coronavirus-Maßnahmenpaket Bundesförderstellen
12. März 2020
foerderungen finanzierung kwf
Übernahme der Beratungsleistungen im Zusammenhang von COVID-19
6. April 2020
Coronavirus-Maßnahmenpaket Bundesförderstellen
12. März 2020
foerderungen finanzierung kwf
Übernahme der Beratungsleistungen im Zusammenhang von COVID-19
6. April 2020

Überblick zu Corona-Maßnahmen für die Wirtschaft

Aktuelle Maßnahmen für die Unterstützung der Wirtschaft

Der Corona-Virus wird wirtschaftlich sehr massive Spuren hinterlassen. Auch wenn die Gesundheit der Bevölkerung das Wichtigste ist, gilt es, rechtzeitig mit Maßnahmen den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, damit die Wirtschaft auch nach dem Höhepunkt der Krise wieder in Schwung kommt und nicht kollabiert.

Die drei zentralen Ziele der Maßnahmen der Bundesregierung sind:

  • Gewährleistung der Liquidität
  • Sicherung der Arbeitsplätze und
  • Hilfe in Härtefällen

Jede Zielgruppe hat auch in dieser Zeit unterschiedliche Bedürfnisse. Mit den unterschiedlichen Instrumenten will man diesen gerecht werden und die notwendigste Unterstützung liefern.

Die derzeit beschlossenen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen drei Themenbereiche:

  1. Corona-Kurzarbeit
  2. Maßnahmen zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen bei Steuer- & Sozialversicherungsbeiträgen
  3. Finanzielle Unterstützungen durch Garantien und Überbrückungskredite

 

Der KWF-Stabilisierungsfonds wurde als Maßnahmen des Landes Kärnten und des KWF gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Krise für  Kärntner KMU installiert.

Zudem wurde KWF-Richtlinie »COVID-19 Unterstützung« als Grundlage von KWF-Programmen gestaltet.

Corona-Hilfsfonds

Zielgruppe: Von der Krise direkt betroffene österreichische Unternehmen mit Umsatzeinbußen ab 40 %.

Kurzbeschreibung:

  • Instrument 1: Ein von der Hausbank gewährter Kredit  wird vom Bund mit bis zu 100 % behaftet, Laufzeit 5 Jahre,  0 – 1% Zinsen je nach Kredithöhe, max. 2 % Garantieentgelt. (vorläufige Details)
  • Instrument 2: Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 40 % kann am Ende des Wirtschaftsjahres der Kredit in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden. 25 bis 75 % der darstellbaren Fixkosten (auch verderbliche Ware) wird dieser Zuschuss betragen, sofern die darstellbaren Fixkosten mehr als EUR 2.000 binnen 3 Monaten betragen. Auf die Erhaltung der Arbeitsplätze sowie auf die Reduktion der Fixkosten ist besonders Bedacht zu nehmen.

Abwickelnde Institution: Ansprechstelle für Kunden ist die Hausbank in weiterer Folge wickelt je nach Branche und Größe die COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit aws, ÖHT und OeKB die Anträge ab.

Details:  Auf der Website des BMF und ab 15. April 2020 auf der Seite der aws, dort können bis Jahresende auch die Anträge  (für den Betriebskostenzuschuss) gestellt werden.

Kontakt: Telefonisch unter der aws-Hotline: + 43 1 890 78 00 11

Überbrückungsgarantie für Gewerbe und Industrie

Zielgruppe: Für gewerbliche und industrielle KMU und verkammerte und nicht verkammerte Freie Berufe

Kurzbeschreibung: Übernahme von Garantien bei hauptsächlich Betriebsmittelfinanzierungen in Höhe von 80 % (bei einem Kredit bis 1,5 Mio. EUR), 90 % (bei einem Kredit bis 27,7 Mio. EUR)  oder 100 % (bei einem Kredit bis EUR 500.000), Garantielaufzeit  max. 5 Jahre.

Abwickelnde Institution:  Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche in Folge beim Austria Wirtschaftsservice – aws  den Antrag einreicht.

Details:  Auf der Programmseite der aws

Kontakt: Telefonisch unter +43 1 501 75-500 oder via E-Mail coronagarantie@aws.at

Ihre Ansprechpersonen dazu im KWF:

Mag. Lisa Smid, Bakk
smid@kwf.at
0664 83 99 344

Dagmar Freundl
freundl@kwf.at
0664 83 99 330

Überbrückungsfinanzierung im Tourismus

Zielgruppe: KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kurzbeschreibung: Bundeshaftung  für Überbrückungskredit in Höhe von 80%, (bei Unternehmen in Schwierigkeiten und Kredithöhe bis 1, 5 Mio. EUR, Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren, 2 % Zinsatz) 90 % (Kredithöhe bis 1,5 Mio. EUR, Laufzeit 5 Jahre, 1 % Zinsen) oder 100% (Kredithöhe bis EUR 500.000, Laufzeit 5,  0 % Zinsen in den ersten 2 Jahren).   f

Abwickelnde Institution: Österreichische Hotel- und Tourismusbank – ÖHT

Details:  Auf der Programmseite der ÖHT

Kontakt: Telefonisch unter  43 (0)720 301 355 oder via E-Mail hotline@oeht.at

An dieser Stelle dürfen wir auch auf eine sehr gute Übersichtsseite der Österreichischen Hoteliervereinigung – ÖHV hinweisen, die alle Unterstützungsmöglichkeiten für den Tourimus aufweist.

Ihre Ansprechpersonen dazu im KWF:

Klaus Friessnig
friessnig@kwf.at
0664 83 99 325

Monika Walder
walder@kwf.at
0664 220 14 23

Härtefall-Fonds

Zielgruppe: Selbständige – vor allem EPU und Kleinstunternehmen – welche Corona-bedingt keine Umsätze lukrieren (Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht erforderlich).

Kurzbeschreibung: In der aktuellen Phase 2 kann der Zuschuss über 3 Monate maximal EUR 6.000 betragen.  Für Zuschüsse der Phase zwei gibt es drei Betrachtungszeiträume für die jeweils ein eigener Antrag gestellt werden muss. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Abwickelnde Institution: Wirtschaftskammer – WKO

Details: Auf der Programmseite der WKO  und FAQ der WKO und auf der FAQ-Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Kontakt: Telefonisch unter +43 5 90 904 0 und Live-Chat oder Online-Anfragen finden sie hier.

Betriebsmittelkredit für Exporteure

Zielgruppe: Exportierende KMU und Großunternehmen

Kurzbeschreibung: Exportunternehmen können mit Unterstützung ihrer Hausbank einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (KMU) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen.

Abwickelnde Institution: Österreichische Kontrollbank – OeKB

Details:  Auf der Programmseite der OeKB und unter den FAQ

Kontakt:  Telefonisch unter +43 1 53127-2600 oder via E-mail exportservices@oekb.at

Ihre Ansprechpersonen dazu im KWF:

Ines Paska
paska@kwf.at
0664 85 91 354

Corona-Virus Emergency-Call der FFG

Zielgruppe: Österreichische Unternehmen mit F&E-Projekten zum Corona-Virus

Kurzbeschreibung: Gefördert werden F&E-Projekte von österreichischen Unternehmen und klinische Studien, die sich mit folgenden Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und rasch umsetzbar sind:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung,
  • Infektionsprävention und -kontrolle,
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze,
  • Planung und Durchführung von klinischen Studien.

Abwickelnde Institution: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – FFG

Details:  Auf der Programmseite der FFG, Einreichschluss ist der 10. Mai 2020

Kontakt:  Telefonisch unter +43 5 7755 1317

Ihre Ansprechpersonen dazu im KWF:

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0664 83 99 323

Corona-Kurzarbeit

Zielgruppe: Alle Arbeitgeberbetriebe

Kurzbeschreibung: Um die Beschäftigten nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen bietet das AMS ein Kurzarbeits-Modell an. Die Nettoersatzraten betragen 80 – 90 % und die Antragstellung wird auf 48 Stunden reduziert. Das Modell ist mit  400 Mio. EUR dotiert.

Abwickelnde Institution: Arbeitsmarktservice – AMS

Details:  Unter Covid-19-Kurzarbeit und FAQ der Arbeiterkammer

Kontakt: Ihre AMS Geschäftsstelle telefonisch oder via E-Mail

Steuerstundungen und Steueraussetzungen

Zielgruppe: Grundsätzlich alle Unternehmen die glaubhaft einen Liquiditätsengpass aufgrund von SARS-CoV-2-Virusinfektionen nachweisen können

Kurzbeschreibung:

Unkomplizierte Beantragung von

  • Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020,
  • Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und von Nachforderungszinsen und
  • Stundung von Raten und Vernachlässigung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen.

Abwickelnde Institution: Finanzamt

Details: Auf der Seite des BMF (Formblatt und E-Mail Adresse) und auf diesem Infoblatt

Kontakt: Ihr Finanzamt telefonisch oder via E-Mail bzw. finanzonline

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Zielgruppe:

  • Gewerbetreibende insbesondere Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und neue Selbständige
  • Arbeitgeberbetriebe

Kurzbeschreibung: Anträge zur Stundung und Ratenzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Mahnungen und Insolvenzanträge werden momentan nicht veranlasst.

Abwickelnde Institution:

  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen – SVS
  • Österreichische Gesundheitskasse – ÖGK

Details:

  • Auf der Seite des SVS
  • Auf der Seite der ÖGK

Kontakt:

  • Telefonisch unter 050 808 808 (SVS)
  • Bei der Dienstgeberservicestelle der ÖGK

Wir sind bemüht, diese Seite aktuell zu halten und Neuerungen online zu stellen. Zudem wollen wir auf folgende Hotlines und Internetseiten hinweisen:

Stand: 23. April 2020