Das ist die Version 02 des
KWF-Produktes »FIRST.green«.
Das ist die Version 02 des
KWF-Produktes »FIRST.green«.
»FIRST.green« ist ein kompaktes Angebot für Kärntner Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und der Sicherung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Der Kernnutzen von »FIRST.green« liegt in der individuellen und zielgerichteten Unterstützung von Unternehmen sowie der Vernetzung zwischen Unternehmen bei der Bearbeitung der Herausforderungen des EU-Green Deals.
Nach einer detaillierten Startanalyse Ihres Unternehmens arbeiten Sie innerhalb eines halben Jahres in Workshops mit Expertinnen und Experten an den für Sie dringlichen Themenbereichen in Zusammenhang mit dem Green Deal. Sie erhalten Fachwissen, einen Überblick über Themen sowie auf Sie zukommende Regularien und setzen diese in den Kontext Ihres Unternehmens. Durch betriebliche Einzelberatungen erhalten Sie zudem maßgeschneiderte Informationen und Unterstützung. Das Netzwerkprogramm bietet Raum für Austausch und Diskussion und wird mit der Erarbeitung einer individuellen Roadmap mit konkreten Umsetzungsprojekten abgeschlossen.
Die Plätze sind beschränkt. Die Durchführung des Netzwerkprogramms erfolgt mit mind. zwölf bzw. max. 20 Teilnehmern
»FIRST.green« unterstützt Unternehmen dabei, einen Überblick über die Anforderungen des EU Green Deal zu erlangen, um basierend darauf konkrete Umsetzungsschritte für das eigene Unternehmen abzuleiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu stärken.
Der Europäische Green Deal ist ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die EU-Wirtschaft nachhaltig zu gestalten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken (sodass Europa bis 2050 CO2 neutral ist) und Umweltzerstörung sowie soziale Ausbeutung zu verhindern.
Ein Teil dieser Initiative umfasst Verordnungen und Richtlinien (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflicht), wonach Unternehmen bestimmten Umweltstandards und Berichtspflichten unterliegen. Die genauen Anforderungen können je nach Sektor und Größe des Unternehmens variieren und auch Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen indirekt betreffen.
Der Deal deckt folgende Bereiche ab:
Gefördert werden Unternehmen, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:
Außerdem richtet sich das Angebot an institutionelle Einrichtungen des Kärntner Innovationsökosystems.
Primär richtet sich das Angebot an das Management, das über strategische Entscheidungskompetenzen verfügt. Ergänzend kann eine weitere im Unternehmen beschäftigte Person, die Verantwortung im Bereich Energie | Nachhaltigkeit | Klimaschutz trägt, an »FIRST.green« teilnehmen.
Gefördert wird die Teilnahme von max. zwei Personen aus den genannten Organisationsbereichen (mittleres bzw. höheres Management bzw. Energie | Nachhaltigkeit | Klimaschutz).
Aus folgenden Formaten und Inhalten besteht »FIRST.green«:
Das Programm umfasst eine Startanalyse, Auftakt- und Abschlussworkshops, thematische Workshops und einzelbetriebliche Beratungsleistungen zur individuellen Vertiefung der im Rahmen der thematischen Workshops erarbeiteten Inhalte. Unternehmen bekommen Einblicke in folgende Themenbereiche:
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Die förderbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Bitte beachten Sie, dass die Beratungskosten einen ausschließlichen inhaltlichen Bezug zu »FIRST.green« haben müssen.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 75 % der förderbaren überbetrieblichen Kosten (Teilnahmekosten des Netzwerkprogramms) und max. 50 % der förderbaren einzelbetrieblichen Kosten (Beratungskosten).
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« – Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist bis 15. Mai möglich.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Dipl.-Ing. Melisa Midžan, BSc
E melisa.midzan@kwf.at
T 0463 55 800-10
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01 | 10. Aug. 2023 bis 19. März 2024 | |
02 | ab 20. März 2024 | Neue Einreichperiode: 20. März bis 15. Mai 2024
Ausformulierung und Ergänzung zu den Zielen, Inhalten, Kosten, zum Ablauf, zur Ansprechperson sowie aktualisierte Dokumente für den Downloadbereich. |
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