KWF-Programm Beteiligungsfinanzierung

foerderung Forschung-Entwicklung und Innovation kwf
KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation
13. Mai 2017
foerderungen finanzierung kwf
KWF–Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen
16. Mai 2017
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KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation
13. Mai 2017

KWF-Programm Beteiligungsfinanzierung

Förderung der Kärntner Wirtschaft durch alternative Finanzierungsinstrumente
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Finanzierung herausfordernder, erfolgs­versprechender und risikobehafteter Projekte durch alternative Finanzierungs­instrumente; in Unternehmensphasen, in denen klassische Finanzierungs­instrumente nur eingeschränkt möglich sind
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die bereits wirtschaftlich erfolgreich am Markt agieren
förderungen kärnten

Was

Investitionen in materielle und immaterielle Anlagen, Erschließung neuer Märkte, strategische Beteiligungen, Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, Bau oder Ausbau von Forschungs­infrastrukturen
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Laufende Einreichung bis
30. Juni 2024

Kurzinformationen

Ziel ist es, die Wirtschaft in Kärnten durch alternative Finanzierungsinstrumente zu unterstützen und eine wachstumsfördernde, beschäftigungsschaffende sowie ökologisch verträgliche Wirtschaftsentwicklung zu forcieren. Es gilt, die regionale Wertschöpfung anzuheben, die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft zu verbessern und eine ausgewogene regionale Entwicklung zu fördern. Die Unternehmen sollen bei der Finanzierung herausfordernder, erfolgsversprechender und risikobehafteter Projekte durch alternative Finanzierungsinstrumente unterstützt werden. Das vor allem in Phasen, in denen den Unternehmen der Zugang zu klassischen Finanzierungsinstrumenten nur eingeschränkt möglich ist.

Details zur Förderung

  • Förderung von Unternehmen bei der Finanzierung herausfordernder, erfolgsversprechender und risikobehafteter Projekte durch alternative Finanzierungsinstrumente – schwerpunktmäßig in Phasen, in denen klassische Finanzierungselemente nur eingeschränkt möglich sind
  • Forcierung einer wachstumsfördernden, beschäftigungsschaffenden und ökologisch verträglichen Wirtschaftsentwicklung
  • Anhebung der regionalen Wertschöpfung (ausgewogene regionale Entwicklung)
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen

Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

Unternehmensgröße

Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

Förderungswerber (Branchen)

  • Natürliche oder nicht natürliche Personen, die bereits erfolgreich am Markt tätig sind
  • Alle Branchen, ausgenommen Handel, Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder sowie Unternehmen aus den Bereichen Straßengüter- und Luftverkehr

Anforderungsprofil (Auszug aus den Kriterien)

  • Herausragende beziehungsweise risikobehaftete Investitionen mit einer überproportionalen Herausforderung (finanziell, personell, organisatorisch, technisch) für das Unternehmen
  • Investitionen in die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in den Echtbetrieb
  • Investitionen in umfangreiche Internationalisierungsmaßnahmen (zum Beispiel neue Standorte im Ausland)
  • Expansion des Unternehmens inklusive strategischer Investitionen
  • Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und | oder positive Erfolgsaussichten
  • Betriebsstätte in Kärnten
  • Gewerbeberechtigung

Förderungsfähige Kosten

  • Mindesthöhe: 300.000 EUR
  • Investitionen in materielle und immaterielle Anlagen
  • Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit
  • Investitionen in die Erschließung neuer Märkte
  • Investitionen in strategische Beteiligungen
  • Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Gewährung von Beteiligungen durch alle rechtlich zulässigen fremd- und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen
  • Beteiligungsvolumen: maximal ein Drittel der förderungsfähigen Kosten
  • Laufzeit: maximal 10 Jahre, fristenkongruent
  • Rückführung: maximal 6 Jahre tilgungsfrei, danach zum Beispiel Abschichtung in Halbjahresraten
  • Gewinnvorweg: richtet sich nach den marktüblichen von anderen Finanzierungspartnern gewährten Zinssätzen, einem Risikozuschlag (ratingabhängig) und | oder einer erfolgsabhängigen Vergütung
  • Besicherung | Nachrangigstellung: Sicherheiten können unter Berücksichtigung der Risikoverteilung vereinbart werden, eine Nachrangigstellung kann erfolgen
Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungsstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen.

Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0463 55 800-23