Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie und produktionsnahen Dienstleistungen
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Was
Ablauf
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Auszahlung
Wann
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Entwicklung und das Wachstum von zukunfts- und international wettbewerbsfähigen Unternehmen sowie die Ausschöpfung vorhandener Wachstums- und Entwicklungspotenziale.
Außerdem bietet diese Förderung Unterstützung bei der Umsetzung der wettbewerbsfähigen Entwicklung von innovativen Produktions- und Prozesstechnologien und in weiterer Folge bei der Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen.
Details zur Förderung
- Entwicklung und Wachstum von zukunfts- und international wettbewerbsfähigen Unternehmen
- Ausschöpfung vorhandener Wachstums- und Entwicklungspotenziale (langfristig strategisches Handeln und leistungsfähige Organisation durch ständige Qualifizierungen)
- Unterstützung bei der Umsetzung der wettbewerbsfähigen Entwicklung von innovativen Produktions- und Prozesstechnologien (insbesondere von KMU) und in weiterer Folge bei der Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen
Sie können noch bis zum 31. Juli 2023 einen Förderungsantrag in diesem KWF-Produkt stellen.
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.
Unternehmensgröße
Klein-, Mittel- (KMU) und Großunternehmen
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen (ausgenommen Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen, die grundsätzlich im Rahmen eines aws-erp-Programms gefördert werden
- Projekte ab 300.000 EUR
- Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen
- Neugründungen und Betriebsansiedlungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative Dienstleistungen
- Technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten
- Errichtung bzw. Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren
- Projekte von Großunternehmen in einem Regionalförderungsgebiet, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit im betreffenden Gebiet aufnehmen (neuer vierstelliger ÖNACE-Code)
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Kofinanzierung gemeinsam durch die AWS und den KWF.
Förderung durch die AWS:
erp-Kleinkredit
- in Höhe von 10.000 EUR bis 500.000 EUR
- Ausschließlich für Kleinunternehmen
- Laufzeit: 6 oder 10 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Gründungskleinkredit für Jungunternehmer
erp-Kredite
- in Höhe von 300.000 EUR bis 30 Mio. EUR
- Für alle Unternehmensgrößen
- Laufzeit: 6 oder 10 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei (Infrastruktur: bis zu 15 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei)
- Zinssätze und Kosten
Kofinanzierung durch den KWF:
- Beratung und Unterstützung bei der Förderungsabwicklung
- Zuschuss von maximal 7,5 % auf den in Anspruch genommenen erp-Kredit (maximal 10 % bei Gewährung eines Gründungskleinkredits)
- Für Unternehmen außerhalb der Bereiche Gewerbe, Industrie und produktionsnahe Dienstleistungen ist eine Förderung nur bei Erreichen eines entsprechenden Beschäftigungszuwachses möglich
Zusätzliche Schwerpunkt-Förderung durch den KWF:
Für Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen:
- mit Investition in neue Wirtschaftsgüter
- mit förderungsfähigen Projektkosten ab 300.000 EUR
- die mindestens die Höhe der durchschnittlich 2-fachen AfA der letzten 2 Geschäftsjahre vor Projektbeginn erreichen
- KWF-Zuschuss maximal 15 % der förderungsfähigen Projektkosten
Mag. Lisa Smid, Bakk.
smid@kwf.at
0463 55 800-44
Dr. Carina Paulitsch
paulitsch@kwf.at
0463 55 800-52
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die unten angeführten Förderungsprogramme werden grundsätzlich im Rahmen einer Kofinanzierung an die AWS abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt mittels separater Anträge sowohl bei der AWS als auch beim KWF.