Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds ist grundsätzlich bestrebt, seine Website bestmöglich barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kwf.at sowie alle sich innerhalb dieser Webarchitektur befindlichen Subseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten | Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der »Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2« beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vereinbar.
Nicht | teilweise barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen | Unverhältnismäßige Belastung
- PDF- und Word-Dokumente (vor allem ältere Dokumente), die auf den Websites eingesetzt werden, sind nicht barrierefrei. Falls Sie Inhalte von einem unserer PDF- oder Word-Dokumente benötigen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir bemühen uns, Ihnen die Informationen in einem anderen Format zur Verfügung zu stellen.
- Die auf unseren Webseiten eingesetzten Videos sind derzeit nicht barrierefrei und verfügen über keine haben keine Audiodeskription. Die Adaptierung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Wir bemühen uns neue Videos so bald wie möglich barrierefreie zur Verfügung zu stellen.
- Die Alternativ-Texte sind bei Bildern teilweise nicht optimal gewählt bzw. fehlt bei manchen Nicht-Text-Bildern ein aussagekräftiger Alternativtext. Wir arbeiten daran, sämtliche Bilder mit Alternativtexten für Screenreader-Benutzerinnen und Benutzer zugänglich zu machen. Die Redakteurinnen und Redakteure werden entsprechend sensibilisiert und geschult.
- Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend ohne Abkürzungen und Fremdwörter zu verfassen. Zudem verzichten wir auf umständliche Satzkonstruktionen. Sollte Ihnen ein Text nicht verständlich sein und Ihnen somit nur teilweise barrierefrei erscheinen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir versuchen, Ihnen eine einfach verständliche Version zur Verfügung zu stellen.
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht optimal.
Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Inhalte von Dritten: Unsere Webseiten basieren teilweise auf den Inhalten, welche aus externen Quellen eingebunden werden wie zum Beispiel »Daten von Kärntens Wirtschaft | WIBIS«. Unsere Content-Partner sind angehalten, Texte und Medien in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Für diese Inhalte Dritter kann jedoch bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds durchgeführten Bewertung der Vereinbarkeit der Websites mit dem BaFG in Form eines Selbsttestes nach WCAG 2.2 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Seiteninhalte der Websites unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch laufend überprüft. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unseren Websites auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen:
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden. Den jeweiligen Kontakt dazu, finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/frauenfoerderung-und-gleichbehandlung/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860573
Link zum Beschwerdeformular: https://antidiskriminierung.ktn.gv.at/Beratung/downloads
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.