Über den KWF

Der KWF ist die Einrichtung des Landes Kärnten zur Wirtschaftsförderung. Er entscheidet unabhängig und weisungsfrei.

Seit 1993 präsentiert sich der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds als verlässlicher und berechenbarer Partner für die Kärntner Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsförderung.

Er sichert eine ausgewogene, regionale, ökologisch verträgliche Entwicklung in Kärnten, die das Land wettbewerbsfähig macht, Wachstum fördert und Arbeit schafft.
Mit Know-how, Beratung und Finanzhilfen unterstützt der KWF vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit qualifizierten Ganzjahresarbeitsplätzen. Er begleitet und fördert Wachstum, Innovation und Projektentwicklung in zielorientierter Kooperation mit allen bestehenden Förderungsstellen des Bundes und der EU.

Die Mission des KWF lautet: Mit Begeisterung und Kompetenz Menschen und Unternehmen in ihrer Entwicklung begleiten und stärken.

Fakten des KWF

Financiers:
Land Kärnten und EU

Gründung:
April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes – K-WFG

Rechtsform:
Öffentlicher Fonds
Landesgericht Klagenfurt
FN 423155 m


Sitz:

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Völkermarkter Ring 21–23

Vorstand:
Mag. Sandra Venus

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
40

Kuratorium:
SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Kärnten, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren je einen Vertreter für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags. Die im Landtag vertretenen Parteien haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder werden aber von der Landesregierung bestellt:

Helmut Fürstauer | Ersatzmitglied: Kajetan Glantschnig
Mag. Gilbert Isep (Stv. Vorsitzender) | Ersatzmitglied: Mag. Maximilian Lintner
Sigismund Moerisch | Ersatzmitglied: Franz Ahm
Mag. Hans Pucker | Ersatzmitglied: Mag. Patrizia Sauer
Dr. Christian Puswald | Ersatzmitglied: Mag. René Cerne, MBA
KR DI Martin Zandonella (Vorsitzender) | Ersatzmitglied: Mag. Adrian Plessin, Bakk. LL.M.

Aufsichtskommissär:
Das mit den Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds betraute Mitglied der Kärntner Landesregierung (LR Mag. Sebastian Schuschnig)

Stellvertreter|in ist die Leiterin bzw. der Leiter - bei deren bzw. dessen Verhinderung ein|e bevollmächtigte|r Bedienstete|r - jener Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung die Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds zugewiesen sind (Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität).