Über den KWF
Der KWF ist die Einrichtung des Landes Kärnten zur Wirtschaftsförderung.
Er entscheidet unabhängig und weisungsfrei.
Seit 1993 präsentiert sich der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds als verlässlicher und berechenbarer Partner für die Kärntner Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Er sichert eine ausgewogene, regionale, ökologisch verträgliche Entwicklung in Kärnten, die das Land wettbewerbsfähig macht, Wachstum fördert und Arbeit schafft.
Seit 1993 präsentiert sich der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds als verlässlicher und berechenbarer Partner für die Kärntner Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Er sichert eine ausgewogene, regionale, ökologisch verträgliche Entwicklung in Kärnten, die das Land wettbewerbsfähig macht, Wachstum fördert und Arbeit schafft.
Mit Know-how, Beratung und Finanzhilfen unterstützt der KWF vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit qualifizierten Ganzjahresarbeitsplätzen.
Er begleitet und fördert Wachstum, Innovation und Projektentwicklung in zielorientierter Kooperation mit allen bestehenden Förderungsstellen des Bundes und der EU.
Die Mission des KWF lautet: Mit Begeisterung und Kompetenz Menschen und Unternehmen in ihrer Entwicklung begleiten und stärken.
Die Mission des KWF lautet: Mit Begeisterung und Kompetenz Menschen und Unternehmen in ihrer Entwicklung begleiten und stärken.
Fakten des KWF
Financiers:
Land Kärnten und EU
Gründung:
April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes – K-WFG
Rechtsform:
Öffentlicher Fonds
Landesgericht Klagenfurt
FN 423155 m
Sitz:
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Völkermarkter Ring 21–23
Vorstand:
Dr. Erhard Juritsch
Mag. Sandra Venus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
40
Land Kärnten und EU
Gründung:
April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes – K-WFG
Rechtsform:
Öffentlicher Fonds
Landesgericht Klagenfurt
FN 423155 m
Sitz:
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Völkermarkter Ring 21–23
Vorstand:
Dr. Erhard Juritsch
Mag. Sandra Venus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
40
Kuratorium:
SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Kärnten, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren je einen Vertreter für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags. Die im Landtag vertretenen Parteien haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder werden aber von der Landesregierung bestellt:
Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
Klaus-Jürgen Jandl
Helmut Karner, MAS
KR Werner Kruschitz (Stv. Vorsitzender)
KR Juliane Katharina Politzky
Mag. Hans Pucker
Aufsichtskommissär:
Das mit den Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds betraute Mitglied der Kärntner Landesregierung (LHStv. Dr. Gaby Schaunig)
Stellvertreter ist der Leiter - bei dessen Verhinderung ein bevollmächtigter Bediensteter - jener Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, dem nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung die Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds zugewiesen sind (Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau).
SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Kärnten, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren je einen Vertreter für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags. Die im Landtag vertretenen Parteien haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder werden aber von der Landesregierung bestellt:
Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
Klaus-Jürgen Jandl
Helmut Karner, MAS
KR Werner Kruschitz (Stv. Vorsitzender)
KR Juliane Katharina Politzky
Mag. Hans Pucker
Aufsichtskommissär:
Das mit den Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds betraute Mitglied der Kärntner Landesregierung (LHStv. Dr. Gaby Schaunig)
Stellvertreter ist der Leiter - bei dessen Verhinderung ein bevollmächtigter Bediensteter - jener Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, dem nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung die Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds zugewiesen sind (Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau).
Organigramm des KWF

Die Aufgaben des KWF
Die Aufgaben des KWF sind im K-WFG Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung geregelt.Dazu zählen insbesondere folgende Aufgaben:
Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben
Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen
Forcierung von Hightech- und Leitprojekten
Das Setzen von Impulsen, Förderung von Wachstum, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Das Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Unternehmensentwicklung
Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen)
Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus
Das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen
Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Statistischer Überblick (Förderungsvolumen):
2019 | 693 Genehmigungen | rund 36 Mio. |
2018 | 602 Genehmigungen | rund 31 Mio. |
2017 | 797 Genehmigungen | rund 24 Mio. |
2016 | 638 Genehmigungen | rund 27 Mio. |
2015 | 717 Genehmigungen | rund 15 Mio. |
2014 | 685 Genehmigungen | rund 27 Mio. |
2013 | 648 Genehmigungen | rund 50 Mio. |
2012 | 821 Genehmigungen | rund 44 Mio. |
2011 | 918*** Genehmigungen | rund 36 Mio. |
2010 | 1.440** Genehmigungen | rund 53 Mio. |
2009 | 1.126* Genehmigungen | rund 51 Mio. |
2008 | 830 Genehmigungen | rund 35 Mio. |
2007 | 816 Genehmigungen | rund 33 Mio. |
2006 | 1.262 Genehmigungen | rund 120 Mio. |
2005 | 733 Genehmigungen | rund 46 Mio. |
2004 | 795 Genehmigungen | rund 52 Mio. |
2003 | 583 Genehmigungen | rund 47 Mio. |
2002 | 585 Genehmigungen | rund 47 Mio. |
2001 | 642 Genehmigungen | rund 46 Mio. |
2000 | 353 Genehmigungen | rund 30 Mio. |
1999 | 433 Genehmigungen | rund 27 Mio. |
1998 | 274 Genehmigungen | rund 32 Mio. |
1997 | 353 Genehmigungen | rund 27 Mio. |
1996 | 853 Genehmigungen | rund 18 Mio. |
1995 | 926 Genehmigungen | rund 17 Mio. |
1994 | 2.343 Genehmigungen | rund 36 Mio. |
1993 | 1.363 Genehmigungen | rund 25 Mio. |
*** ohne 86 Doppelanträge Konjunkturbonus
** ohne 811 Doppelanträge Konjunkturbonus
* ohne 390 Doppelanträge Konjunkturbonus
** ohne 811 Doppelanträge Konjunkturbonus
* ohne 390 Doppelanträge Konjunkturbonus