»vor.GRÜNDEN«

foerderung kwf Strategieberatung
KWF-Ausschreibung »TD|IKT|EBS Kärnten«
14. März 2023
Tourismus KLEIN.Invest
17. April 2023
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14. März 2023

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF Stock | wachstum Foto by Johannes Puch www.johannespuch.at

 

 

Das ist die Version 02
des KWF-Produktes »vor.GRÜNDEN«.

»vor.GRÜNDEN«

Unterstützung von innovativen und technologieorientierten Gründungsvorhaben

Die Intention von »vor.GRÜNDEN« ist es, Gründungsideen mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten aus dem wissenschaftlichen Umfeld heraus in Richtung Marktreife zu bringen. Im Rahmen dieses KWF-Produkts werden Personen aus Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Umsetzung ihrer Produkt- oder Dienstleistungsideen unterstützt. Die fachliche und gründungsthematische Begleitung ermöglicht es, ein Gründungsprojekt vorzubereiten.

Es werden institutionelle Träger (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen) gefördert, die innovative und technologieorientierte Gründungsvorhaben innerhalb des Projektzeitraums in der Organisation verankern sowie fachlich unterstützen und damit das regionale Innovationsökosystem aufbauen

Kontaktieren Sie uns bitte vor Antragseinreichung, um eine optimale Förderabwicklung sicherzustellen.

Überblick

Welche Ziele sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Konkret werden mit diesem KWF-Produkt folgende Ziele verfolgt:

  • Universitäre und außeruniversitäre F&E-Einrichtungen wirken aktiv und nachhaltig auf das Innovationsökosystem ein, indem sie ambitionierte Menschen mit ihren Geschäftsideen begleiten und Ausgründungen (Spin-offs) vorbereiten und forcieren.
  • Geschäftsideen werden bereits im Frühstadium professionell und fachkundig unterstützt und können sich in einem geschützten Umfeld weiterentwickeln.
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen bzw. Aufbau eines gründungsfreundlichen Milieus.
  • Die Entwicklung von Gründungsvorhaben wirkt in die universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie in die regionale Wirtschaft und unterstützt den umsetzungsnahen Wissenstransfer.
Mehr Infos zum Ablauf (bitte klicken)

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Förderungskunden können eine Universität, eine Fachhochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in überwiegend öffentlicher Hand sein, die potenzielle Gründungsvorhaben und die entsprechenden gründungsbereiten Personen vorauswählen und als Gesamtprojekt beim KWF einreichen. Der Förderungskunde fungiert intern wie extern als Ansprechpartner, Koordinator und Betreuer der gründungsbereiten Personen und verantwortet als unmittelbar Begünstigter die Rechtskonformität und Vollständigkeit des geförderten Vorhabens gegenüber dem KWF.

Welche Projekte können gefördert werden?

Zum Gesamtprojekt:

  • Die Antragstellung ist im Rahmen der Ausschreibungsfrist möglich. Hierfür reicht der Förderungskunde das förderbare Gesamtprojekt (vorausgewählte Gründungsvorhaben bzw. geplante Personalressourcen für die interne inhaltlich verantwortliche Projektbetreuung) beim KWF zur Förderung ein.
  • Das Gesamtprojekt wird auf Basis der im IBW EFRE & JTF-Programm 2021-2027 definierten Projektselektionskriterien der Maßnahme 1.3 »Gestaltung regionaler Innovationsökosysteme«, beurteilt.
  • Für das Gesamtprojekt werden gemäß den Zielen des Produkts gegebenenfalls Indikatoren festgelegt und vertraglich vereinbart.

Zu den Gründungsvorhaben:

  • Der Förderungskunde übernimmt die Vorauswahl der Gründungsvorhaben und den damit verbundenen gründungsbereiten Personen (max. zwei Personen pro Gründungsvorhaben und max. 10 Gründungsvorhaben pro Förderungskunde), die im Rahmen des Gesamtprojekts eingereicht werden. Die Begleitung der gründungsbereiten Personen erfolgt durch den Förderungskunden.
  • Jedes Gründungsvorhaben ist auf Basis eines Ideenpapiers nachvollziehbar zu beschreiben.
  • Die Gründung des Unternehmens bzw. die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Gewerbezweig des beabsichtigten Gründungsvorhabens darf bei »Start des Gründungsvorhabens« noch nicht erfolgt sein. Als »Start des Gründungsvorhabens« gilt der Beginn des Dienstverhältnisses beim Förderungskunden durch die gründungsbereite(n) Person(en).
  • Die gründungsbereiten Personen widmen ihre volle Arbeitskraft dem jeweiligen Gründungsvorhaben und dürfen somit weder einer selbstständigen noch unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, die nicht in Zusammenhang mit dem konkreten Gründungsvorhaben steht (Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung).
  • Der Förderungskunde hat die Teilnahme der gründungsbereiten Peron(en) am build!-UP Programms des build! Gründerzentrums zu gewährleisten.
  • Die Gründungsvorhaben sollen eine positive Wirkung auf die Erreichung der Ziele des EU-Green Deals und die Sustainable Development Goals (SDGs) entfalten und jedenfalls keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, den Klimaschutz, den effizienten Einsatz von Energie und natürlichen Ressourcen sowie die Geschlechtergerechtigkeit haben.
  • Die vom Förderungskunden vorausgewählten Gründungsvorhaben werden nach erfolgter Antragstellung gesammelt von einer Jury bewertet (im Zuge eines Live-Pitches, der vom KWF organisiert wird), die über die Aufnahme in das Gesamtprojekt entscheidet.
  • Der Unterstützungszeitraum für die Kosten der jeweiligen gründungsbereiten Personen beträgt längstens neun Monate ab »Start des Gründungsvorhabens«.
  • Nach ca. fünf Monaten, ab »Start des Gründungsvorhabens«, erfolgt ein »Screening« der jeweiligen Vorhaben durch eine Jury. Bei negativer Beurteilung können die für das jeweilige Gründungsvorhaben anfallenden Kosten längstens bis zur Bekanntgabe der Jury-Beurteilung (externe Dienstleistungen) bzw. zur frühestmöglichen Beendigung des Dienstverhältnisses der gründungsbereiten Person unterstützt

Welche nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

             

Welche Kosten werden gefördert?

Mit »vor.GRÜNDEN« fördert der KWF

  • die Personalkosten (IST-Kosten) der gründungsbereiten Personen für längstens neun Monate ab »Start des Gründungsvorhabens«,
  • die Personalkosten (IST-Kosten) einer übergreifenden, inhaltlichen Projektbetreuung der Gründungsvorhaben (keine administrativen Tätigkeiten) für den gesamten Projektdurchführungszeitraum,
  • externe Dienstleistungen bis max. EUR 6.500,- (brutto) pro Gründungsvorhaben sowie
  • indirekte Kosten in Form einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20% auf die gesamten direkten förderungsfähigen Personalkosten.

Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.

Die Einreichung ist bis 15. Mai 2024 möglich.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechperson im KWF vor Ihrer Antragseinreichung, um eine optimale Förderabwicklung sicherzustellen.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt.
    Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative, sowie eine inhaltlich-qualitative Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme von Ihrer Seite. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten, der inhaltlichen Umsetzung des Projekts und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Dr. Knapp Michael
Projektentwicklung und -management
EU | Kooperation
E michael.knapp@kwf.at
T 0463 55 800-49

Version Gültigkeitsdauer Änderungen
01 1. Apr. 2023 bis 31. Mai 2023
02 ab 15. März 2024 Neue Einreichperiode: 15. März bis 15. Mai 2024

Die Einreichung erfolgt über ATES.

Ausformulierung und Ergänzung zu den Kosten, zur Unterstützung, zum Ablauf, zur Ansprechperson sowie aktualisierte Dokumente für den Downloadbereich.