Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Kooperations.TALENT«.
Kooperations.TALENT
»Innovationsmanagerinnen« und »Innovationsmanager« stärken Kooperation und Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Forschung und Bildung im Kärntner Innovationsraum. Der Transfer von Wissen und Technologie von Forschungs- und Bildungseinrichtungen hin zur Kärntner Unternehmenslandschaft steht im Fokus. Netzwerkbildung und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft wird forciert und gestärkt. Unternehmen im Kärntner Innovationsraum profitieren durch einen erleichterten Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen und Know-how. Mittels Unterstützungsleistungen bei der Lösung von Problemstellungen, wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Kärntner Innovationsraums gestärkt.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Durch das Produkt »Kooperations.TALENT« werden Wissenstransfer und Kooperation initiiert und umgesetzt. Das sind Voraussetzungen für die Stärkung und Weiterentwicklung des Kärntner Innovationsraums (Unternehmen, Bildung, Forschung) und die Entstehung eines nachhaltigen Netzwerks über die teilnehmenden Einrichtungen hinweg.
Durch die folgenden Maßnahmen zur Erreichung von Wissenstransfer und Kooperation profitiert der Kärntner Innovationsraum mit seinen Akteuren (Unternehmen, Bildung; Forschung) durch:
- Stärkung der Sichtbarkeit durch Schaffen neuer Kooperationen und Kooperationsformen (z.B. Dialog, Wissensaustausch und Akquise potentieller Partner),
- Stärkung der Zusammenarbeit der Technologie-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen untereinander,
- Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifenden Projektvorhaben,
- Aufdecken von Innovationspotentialen und
- Transfer wissenschaftlicher Ressourcen (Forschungsergebnisse, Forschungsinfrastruktur, Forschungspersonal) für die Unterstützung von Unternehmen bei deren Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren bzw. Dienstleistungen.
Kann Ihre Institution gefördert werden?
Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreiterung im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
- Universitäten,
- Fachhochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen, die Technologietransfer anbieten oder organisieren,
- Innovationsmittler bzw. Innovationscluster und
- sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Im Fokus der geförderten Projekte stehen Wissenstransfer und Kooperation. Sie entsprechen dem zugrundeliegenden KWF-Programm »Standort & Impuls«. »Innovationsmanagerinnen« bzw. »Innovationsmanager« werden angestellt und nehmen gemeinsam am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement« teil.
Inhaltliche Voraussetzung, die für eine erfolgreiche Einreichung bzw. Projektumsetzung zu beachten sind:
Für die teilnehmende Person:
- gut ausgebildet und hoch motiviert
- Zugehörigkeit zur Institution soll zumindest ein halbes Jahr betragen
- Aktive Teilnahme und Einbringung am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes«
- Verpflichtende Teilnahme am Coachingprogramm »Innovationsmanagement«
Umsetzung von kooperativen Wissenstransfervorhaben:
- Zwischen den teilnehmenden Institutionen wird | werden zumindest ein großes gemeinschaftliches Vorhaben oder drei kleinere gemeinschaftliche Vorhaben entwickelt und umgesetzt.
- Im Zuge der ersten Phase des Programms sollen konkrete Projekte entwickelt, vorgestellt und umgesetzt werden.
Begleitung und Unterstützung der teilnehmenden Personen:
- Die Betreuung und Unterstützung in der Organisation muss sichergestellt sein und ist ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Projektumsetzungen.
- Führungskräfte müssen sich aktiv am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes« beteiligen, sowie verpflichtend am Begleitprogramm für Führungskräfte teilnehmen, um aktuelle Fragestellungen zu bearbeiten und kooperative und | oder herausfordernde Projekten zu initiieren.
- Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« muss nach Abschluss des Vorhabens weitere zwei Jahre in der Institution beschäftigt sein.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Förderbar sind
- die Personalkosten der teilnehmenden »Innovationsmanagerin« bzw. des teilnehmenden »Innovationsmanagers«,
- Ausbildungs- und Qualifizierungskosten und
- Kosten für externe Unterstützung.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Coachingprogramm Innovationsmanagement:
Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« nimmt am zweijährigen Coachingprogramm teil, bildet sich weiter und vernetzt sich im Kärntner Innovationsraum (Unternehmen, Bildung, Forschung). Dadurch bekommen die Teilnehmenden die Gelegenheit, das Angebot des Innovationsnetzwerks in Kärnten zu gestalten und dabei mitzuwirken.
Unterstützung bei der Entwicklung kooperativer Projekte:
Ein Ziel ist die Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifende Wissenstransfervorhaben. Diese werden innerhalb der ersten Monate gemeinsam definiert und anschließend umgesetzt.
Bei der Ideenfindung und Definition unterstützt das Coachingprogramm und vom KWF initiierten »Standortmeetings«.
Zuschuss für Personalkosten:
Für die teilnehmende »Innovationsmanagerin« bzw. den »Innovationsmanager« leistet der KWF einen Gehaltskostenzuschuss von maximal 85 % mit einer Deckelung von EUR 51.000,- über zwei Jahre.
Übernahme der Kosten für Aus- und Weiterbildung:
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement«
- Kosten für individuelle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms)
Übernahme von Kosten für externe Begleitung beim Wissenstransfer:
Kosten für externe Beratungs- und Begleitungsleistungen können bis zu maximal EUR 10.000,- anerkannt werden.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Vorstellung der Projektidee und Beratung durch den KWF - Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online.
Zusätzlich zur digitalen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
a. Projektbeschreibung KWF Koooperations.TALENT
b. Lebenslauf bzw. Stellenbeschreibung der »Innovationsmanagerin« bzw. des »Innovationsmanagers« - Projektstart
Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung darf mit Projektmaßnahmen begonnen werden. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer Ablehnung gibt es ein begründetes Ablehnungsschreiben. - Projektabschluss
Vollständige Umsetzung des Projekts
Abrechnung der Projektkosten - Auszahlung der Förderung
Die erste Teilzahlung (max. 50 % der Gesamtförderung) erfolgt nachdem Sie den Förderungsvertrag angenommen haben.
Die weitere Auszahlung erfolgt, wenn das Projekt abgerechnet, die förderbaren Kosten anerkannt und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden.
Ihre Ansprechpersonen
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder andere Kontaktaufnahme. Details und wichtige Informationen vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!
Simon Hainig, MSc
simon.hainig@kwf.at
0463 55 800-53