Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »POP.UP.STORE«.
POP.UP.STORE
testen und damit Innenstädte attraktivieren
Mit dem »POP.UP.STORE« unterstützt der KWF innovative Geschäftsideen von (Neo-)Unternehmerinnen und Unternehmen, die in leerstehenden Räumlichkeiten von Städten umgesetzt und unter echten Marktbedingungen getestet werden können. Die eingereichten Konzepte werden nach formaler Prüfung von der Jury der jeweiligen Stadt gemäß den Bewertungskriterien laut Konzept | Business Plan ausgewählt. Der KWF prämiert im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets die ausgewählten Konzepte.
Überblick
Welche Ziele sollen mit dieser Unterstützung erreicht werden?
Das Produkt »POP.UP.STORE« zielt darauf ab, die Umsetzung von innovativen, entwicklungsfähigen Geschäftskonzepten in Kärntner Innenstädten zu unterstützen. (Neo-)Unternehmen können ihre Geschäftsidee unter echten Marktbedingungen testen. Was im gesicherten Rahmen eines »POP.UP.STORE« beginnt, kann sich zu einem etablierten Unternehmen entwickeln. Kooperationen zwischen »POP.UP.STORE« Betreibern und ansässigen Unternehmen bzw. Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK, HLW, HTL) können die Wirkung für die Stadt | Region weiter erhöhen und die Entwicklung des Stores unterstützen.
Kann Ihr Unternehmen unterstützt werden?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen und im »POP.UP.STORE« einen neuen Standort testen bzw. eine Betriebsstätte in Kärnten aufbauen bzw. ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen.
Welche Projekte können unterstützt werden?
Der KWF unterstützt die Umsetzung der von den Städten und dem KWF im Rahmen der budgetären Möglichkeiten ausgewählten Konzepte zur Nutzung leerstehender Geschäftsflächen (»POP.UP.STORE«) in Stadtzentren für sechs bzw. 12 Monate.
Der »POP.UP.STORE« muss bis spätestens 1. Dez. 2025 eröffnet und im Zeitraum bis 30. Nov. 2026 für mindestens sechs Monate betrieben werden. Eine Unterstützung gibt es gestaffelt für sechs bzw. 12 Monate.
Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Geschäftsflächen sind bei der Ansprechperson der jeweiligen Stadt anzufragen. Die einzelnen Geschäftsflächen werden seitens des Inhabers, nach individueller Vereinbarung mit dem Förderungskunden (=Betreiber des Stores), diesem zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt. Als Bindeglied zu den Inhabern der einzelnen Geschäftsflächen agiert jeweils die Ansprechperson der jeweiligen Stadt. Außerdem unterstützen und koordinieren örtliche Vertretungen die Umsetzung der »POP.UP.STORE«-Projekte.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Unterstützung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Unterstützung kann pro Einreichung innerhalb der aktuellen Frist bis 7. März 2025 nur einmal für einen Standort gewährt werden. Der KWF unterstützt die ausgewählten Konzepte | Businesspläne mit je EUR 5.000,- für die ersten sechs Monate sowie EUR 3.000,- pauschal für weitere sechs Monate des Bestandes des »POP.UP.STORE«. In Summe ist eine Unterstützung für max. 12 Monate möglich.
Konzepte, die mit ansässigen Unternehmen bzw. Bildungseinrichtungen kooperativ umgesetzt werden, unterstützt der KWF zusätzlich mit je EUR 2.500,-.
Die Gewährung | Auszahlung ist mit folgenden Nachweisen verbunden:
Bis zum Genehmigungszeitpunkt (= Tag der Ausstellung des Förderungsvertrages durch den KWF) ist ein Nachweis der Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten erforderlich.
Die Auszahlung erfolgt in Form einer Akontierung in Höhe von EUR 5.000,- nach fristgerechter Annahme des Förderungsvertrages. Folgende Nachweise sind für die Gewährung der Unterstützung erforderlich:
- Bestätigung des Bestandes des »POP.UP.STORE« (sechs oder 12 Monate) durch die jeweilige Stadt. (stichprobenartige Prüfung seitens KWF)
- Bestätigung einer etwaigen regionalen Kooperation in Form einer formlosen schriftlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Inhaber des Stores und dem Kooperationspartner
- Beidseitig unterzeichneter Miet- | Pachtvertrag (Die jeweilige Stadt leistet einen Mietkostenzuschuss pro Store für die Dauer von mindestens sechs Monaten, der individuell mit der teilnehmenden Stadt und dem Gewinner vertraglich vereinbart und ausbezahlt wird.)
Die Unterstützung beträgt in Summe maximal EUR 10.500,- pro Konzept.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Unterstützung gewährt?
Unterstützungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« – Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist bis 7. März 2025 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Unterstützungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen örtlichen Vertretung
Sie werden durch die jeweils zuständige örtliche Vertretung beraten. - Einreichung
Die Einreichung erfolgt online bis spätestens 7. März 2025. Im Zuge der Online-Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte »Konzept | Business Plan« sowie der Lebenslauf des »POP.UP.STORE«-Betreibers unbedingt hochzuladen. Der Tag der Einreichung stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Unterzeichnung des Miet- | Pachtvertrags der Geschäftsräumlichkeit durch alle Vertragsparteien erst nach Einreichung (und auf eigenes Risiko) erfolgen darf. - Prüfung
Der KWF prüft die formalen Voraussetzungen. Da die Unterstützung und die Anzahl der ausgewählten Konzepte budgetär begrenzt sind, unterliegen die eingereichten Konzepte einem Wettbewerb mit festgelegten Kriterien laut Konzept | Business Plan. - Jury
Die Auswahl der Konzepte erfolgt durch eine Jury je teilnehmender Stadt. Die Unterlagen des Förderungskunden (= »POP.UP.STORE«-Betreiber) werden vor der Jurysitzung den Jurymitgliedern vom KWF elektronisch übermittelt. Im Rahmen der Jurysitzung (ca. vier Wochen nach Einreichende) spricht die Jury auf der Grundlage der eingereichten Konzepte eine Nominierung inkl. Definition der voraussichtlichen Bestandsdauer (sechs oder 12 Monate) pro Stadt aus. (Der KWF erhält das Juryprotokoll der jeweiligen Stadt.) - Prämierungsentscheidung
Auf Basis der Erfüllung der formalen und inhaltlichen Kriterien und der vorhandenen budgetären Mittel unterstützt der KWF die ausgewählten Konzepte. Im Falle einer Prämierung erfolgt die Ausstellung eines Förderungsvertrages durch den KWF und im Anschluss die Annahme durch den Förderungskunden. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in Form einer Akontierung in Höhe von EUR 5.000,- nach fristgerechter Annahme des Förderungsvertrages sowie einer etwaigen Schlusszahlung bis zu max. EUR 5.500,- bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen (siehe Unterstützung).
Ihre Ansprechpersonen
Unterstützung für Interessierte | Einreicher:
Die örtliche Vertretung unterstützt Interessierte bei der Konkretisierung ihrer Geschäftsidee und Antragstellung und hilft den »POP.UP.STORE«-Betreibern bei der Auswahl geeigneter Geschäftslokale.
Ferlach | St. Andrä | Wolfsberg
Dr. Patricia Radl-Rebernig
T +43 650 7777 324
E office@radl-rebernig.at
Althofen | Feldkirchen | Friesach | St. Veit
Mag. Eduard Wohlfahrt
T +43 699 12 36 24 77
E ed@edwohlfahrt.com
Gmünd | Radenthein | Villach
KR Elisabeth Faller, MSc
T +43 664 12 11 901
E info@faller-beratung.at
Teilnehmende Städte:
Die Ansprechpersonen der teilnehmenden Städte stehen Interessierten und den Gewinnern hinsichtlich potentieller Leerstände, Fragestellungen rund um den Mietkostenzuschuss und städtischen Rahmenbedingungen zur Seite.
KWF-Produkt im Allgemeinen:
Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Mag. Theresa Schatz
theresa.schatz@kwf.at
0463 55 800-24
Ing. Lisa Mack, BSc
lisa.mack@kwf.at
0463 55 800-57