Innovations.STANDORT

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19. November 2024
Stabilisierungs.IMPULS
28. November 2024
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Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Innovations.STANDORT«.

Innovations.STANDORT

Standortmaßnahmen zur Sicherung Kärntens als attraktiven Wirtschafts-, Bildungs- und Innovationsraum

Mit Innovations.STANDORT unterstützt der KWF institutionelle Projektträger, welche Maßnahmen zur zukunftsweisenden Weiterent-wicklung des Wirtschafts-, Bildungs-, bzw. Innovationsraumes Kärntens umsetzen. Aktivitäten sind bei Unternehmen sowie in Bildungs- und Forschungseinrichtungen angesiedelt und führen mittel- bis langfristig zur Stimulierung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Sicherung der Beschäftigung in Kärnten.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ausgehend von den Schwerpunkten Forschung, Technologie und Innovation sollen die Region Kärnten strukturell erneuert, die Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit stimuliert sowie die Beschäftigung gesichert werden. Dabei werden sowohl wirtschaftliche als auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt und Effekte in der Schnittmenge Unternehmen, Bildung und Forschung erzielt werden.

Daraus ergeben sich folgende Wirkungen:

  • Neu- bzw. Weiterentwicklung von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bildungsreinrichtungen, Netzwerken sowie intermediären Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Erhöhung der regionalen Impulswirkung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Überregionale Strahlkraft durch Qualifizierungsprogramme | -maßnahmen
  • Aktivierung des Innovationsökosystems durch regionale Vernetzungsprojekte
  • Stimulierung der Standortentwicklung
  • Erhaltung und Hebung von wirtschaftlichen Potenzialen in Kärnten

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden institutionelle Projektträger, deren Vorhaben beihilfenrechtlich nicht relevant sind.

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden herausfordernde Innovationsprojekte, welche die oben genannten Ziele verfolgen. Eine Voraussetzung stellt die kooperative Projektabwicklung oder (Teil-)Finanzierung der Projektpartner aus den Bereichen Unternehmen, Bildung und Forschung. Wobei die zu erzielenden Projektergebnisse ebenfalls in diesen Bereichen wirken.
Förderbar sind:

  • Strategische, impulsgebende Projekte mit überregionaler Aus-strahlung in Bezug auf Investitionen und Arbeitsplätze
  • Maßnahmen für einen Kompetenz- und Wissensaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung
  • Auf- oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen bzw. Erprobungs- oder Versuchsinfrastrukturen, die mehreren Nutzern zugänglich sind
  • Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen inklusive Bildungs- | Infrastrukturinvestitionen
  • Maßnahmen zur Entstehung | Weiterentwicklung von Unternehmensgründungen

Maßnahmen für eine erfolgreiche  Zusammenarbeit von Unternehmen mit Bildungs- bzw. Forschungseinrichtungen

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

Die Abrechnung förderbarer Kosten erfolgt anhand der KWF-Förderungsabrechnung sowie dem Berechnungsformulars für Personalkosten einschließlich der Beibringung der darin angeführten erforderlichen Nachweise.

Der KWF prüft bei Förderungsprojekten die abgerechneten Kosten unter anderem in Hinblick auf deren Höhe, Plausibilität sowie Angemessenheit. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten ist daher erforderlich.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung beträgt maximal 100 % der förderbaren Kosten. Die tatsächliche Förderungsquote ist abhängig von der Erfüllung der Förderungsschwerpunkte gemäß 3.1. sowie der (Teil-)Finanzierungsbeträge der Projektpartner (Unternehmen, Bildungs- und Forschungsinstitutionen).

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des KWF-Programms »Standort & Impuls«.

 

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

 2. Einreichung des Förderungsantrags
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
Im Falle einer Anschlussförderung gilt der Antragstichtag der jeweiligen EU-, Bundes- bzw. Landesförderungsstelle.

3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die Sie bei der Antragstellung eingereicht haben, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei Bedarf beauftragt der KWF Gutachten externer Expertinnen und Experten. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
Auf Ihren Wunsch hin, ist eine Akontozahlung in einem definierten Ausmaß zur Gesamtförderung möglich.

4. Umsetzung
Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.

5. Auszahlung
Nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben, liefern Sie uns einen Ergebnisbericht. Diesen vergleichen wir mit den im Antrag formulierten Inhalten. Das stellt die Grundlage für die Auszahlung Ihrer Förderung dar. Die Auszahlung (abzüglich einer etwaigen Akontozahlung) erfolgt nach Prüfung inhaltliche Umsetzung und der tatsächlich angefallenen Kosten (Schlussabrechnung) nach Abschluss des Vorhabens.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Robert Raindl, Bakk. MSc
T: 0664 83993 43
E: raindl@kwf.at

 

Mag. Hans Jörg Peyha, Bakk.
T: 0664 83993 23
E: peyha@kwf.at