Infos zur Projektabrechnung, -prüfung und -auszahlung

Der KWF vergibt Fördermittel im Rahmen der nationalen und EU-Förderprogramme.

Jeder Projektpartner und Förderungswerber, der an einem geförderten Projekt beteiligt ist, wird auf nationaler Ebene durch eine unabhängige Prüfstelle (First Level Control Stelle oder FLC) geprüft.

Nach Einreichung der Ausgabenerklärungen, Abrechnungsunterlagen und sonstiger erforderlicher Nachweise durch die Förderungswerber erfolgt die Prüfung sämtlicher Unterlagen und Auflagen gemäß geltenden Bestimmungen durch die FLC. Der Prüffokus liegt dabei auf projektspezifischen und formellen Kriterien sowie letztlich der widmungsgemäßen Verwendung der genehmigten Fördermittel.

Erst nach Prüfung durch die FLC erfolgt die Auszahlung der Fördermittel an den Projektpartner.

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Unterstützung

Beratung und Einschulung von Projektträgern in Bezug auf die zugrunde liegenden Regelungen und Gesetze
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Prüfung

Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der EU-Fördermittel in Übereinstimmung mit den Regelungen und Auflagen

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