WACHSEN

Mit Förderungen für Forschungs-, Investitions- und Internationalisierungsvorhaben sollen Kärntner Unternehmen die Entscheidungen für Projekte, die ihre Zukunft positiv beeinflussen, erleichtert werden. Dadurch werden Arbeitsplätze in Kärnten geschaffen und langfristig gesichert. Mit unseren Förderungen, die mit dem Förderungsangebot von Einrichtungen des Bundes oder der EU abgestimmt sind, reduziert sich Ihr finanzielles Risiko, und sie ermöglichen Ihnen eine schnellere und qualitativ hochwertigere Umsetzung des Projektvorhabens.

Melden Sie sich gerne frühzeitig und lassen Sie sich beraten, sodass Sie keine Einreichfrist versäumen und bestmöglich unterstützt werden.

KLEIN.Invest

Wofür?

Stärkung und Festigung des Wachtumspotenzials sowie zur Unterstützung der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen

Wie viel?

max. 10 % der förderbaren Kosten

Produktion.Invest

Wofür?

Investitionen zur Stärkung der Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit sowie zur zielgerichteten Nutzung nachhaltiger Wachstums- und Entwicklungspotenziale

Für wen?

Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich

Wie viel?

Nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe von der Unternehmensgröße und der Projektbewertung abhängt

Tourismus KMU.Invest

Wofür?

Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Resilienz

Für wen?

OeHT-KWF-Förderung für Klein- und Mittelunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Wie viel?

Zinsgünstiger Kredit der OeHT in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten sowie Zuschuss des KWF in Höhe von max. 10 % der förderbaren Kosten des OeHT-Kredites

Produktion EFRE | JTF.Invest

Wofür?

Innovative Investitionsvorhaben im produzierenden Sektor

Für wen?

Klein- und Mittelunternehmen

Wie viel?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, der max. 35% der förderbaren Kosten beträgt.

Umsetzung.F&E

Wofür?

Umsetzung innovativer Ideen in in wirtschaftlich verwertbare Produkte und Entwicklung funktionaler Prototypen im Rahmen von herausfordernden
Projekten

Für wen?

Unternehmen aller Größen

Wie viel?

Nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 60 % bei förderbaren Kosten von max. EUR 300.000,– netto

Wachstums.FINANZIERUNG

Wofür?

Umsetzung von herausfordernden Projektvorhaben

Für wen?

Klein- und Mittelunternehmen

Wie viel?

Unterstützung in Form eines Darlehen, wobei dieses Finanzierungsvolumen max. 50% der förderbaren Kosten beträgt.

Konjunktur.BONUS

Wofür?

Erhöhung für Förderungen aus den KWF-Produkten KLEIN.Invest, PRODUKTION.Invest, Tourismus JUNG.Invest, Tourismus KMU.Invest,

Für wen?

Klein- und Mittelunternehmen

Wie viel?

Zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 10% der förderbaren Kosten.

Transformations.BEGLEITUNG

Wofür?

Um den Wirtschaftsstandort Kärnten weiterzuentwickeln, indem zusätzliche Ressourcen im regionalen Innovationsökosystem mobilisiert werden

Für wen?

Intermediäre Einrichtungen des regionalen Innovationsökosystems

Wie viel?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100% der förderbaren Kosten

Interreg Slowenien.KOMBI

Wofür?

Grenzüberschreitende Projekte mit einer Wirkung im Programmgebiet Interreg VI-A Slowenien-Österreich und insbesondere in Kärnten

Für wen?

Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben, Reisekosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Ausrüstungskosten und Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten

Wie viel?

Ggfs. mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von max. 15% der förderbaren Kosten sowie Unterstützung mit gezielter Beratung & Betreuung

Interreg Italien.KOMBI

Wofür?

Grenzüberschreitende Projekte mit einer Wirkung im Programmgebiet Interreg VI-A Italien-Österreich und insbesondere in Kärnten

Für wen?

Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben, Reisekosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Ausrüstungskosten und Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten

Wie viel?

Ggfs. mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von max. 25% der förderbaren Kosten sowie Unterstützung mit gezielter Beratung & Betreuung

Tourismus.BARRIEREFREI

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Wofür?

Maßnahmen zur Umsetzung von »Barrierefreiheit« in Tourismus- und Freizeitbetrieben

Wie viel?

Nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 50% der förderbaren Kosten