KWF–Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen

foerderungen Stabilisierung und Sanierung kwf
KWF-Richtlinie Stabilisierung & Erhaltung
16. Mai 2017
foerderungen Stabilisierung und Sanierung kwf
KWF-Richtlinie Stabilisierung & Erhaltung
16. Mai 2017

KWF-Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen

förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Richtlinie zur Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus aus den Bereichen Gewerbe und Industrie und Tourismus
förderungen kärnten

Was

Darlehen und Umstrukturierungsbeihilfen und bei temporären Begleitmaßnahmen: nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % )
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Laufende Einreichung bis
31. Dez. 2025.

Kurzinformationen

Das Ziel ist die Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen.

Details zur Förderung

Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden

Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2025.

Unternehmensgröße

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gewerbe und Industrie

  • Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis (in Klagenfurt und Villach mindestens 25 Beschäftigte)
  • Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter müssen jedoch beschäftigt sein

Tourismus

  • Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
  • Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde mind. 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)

Förderungswerber (Branchen)

Unternehmen in Schwierigkeiten (ausgenommen Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus und des Finanzsektors), die seit mindestens drei Jahren bestehen

Zusatzkriterien

  • Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit muss gegeben sein
  • Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
  • EU-Kriterien für »Unternehmen in Schwierigkeiten« müssen erfüllt sein

Art und Ausmaß der Förderung

  • Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
  • Darlehen
    • Rettungsbeihilfen (Laufzeit maximal 6 Monate und mindestens EU-Basissatz +4 %)
    • Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen (Laufzeit maximal 18 Monate und mindestens EU-Basissatz + 4 %)
    • Umstrukturierungsbeihilfen (längerfristige Darlehen zu einem Sanierungszinssatz)

Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz

15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz

Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42