Tourismus KMU.Stabilisierung

OeHT | KWF Unterstützung für Hotel- und Gastronomiebetriebe
in Zeiten turbulenter Unternehmensentwicklung

Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsenden Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Investitionsmaßnahmen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert.

Ein Antrag muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.

Bitte das unterfertigte KWF-Beiblatt (Downloads) beim OeHT-Online-Antrag uploaden.

Details zur Förderung

Gefördert werden kleine- und mittelere  Hotel- und Gastronomiebetriebe mit Betriebsstandort in Kärnten.

Hotel- und Gastronomiebetriebe, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aber langfristige Erfolgschancen haben, sollen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Das umfangreiche Branchen-Know-how der OeHT und die enge Zusammenarbeit mit Banken und dem KWF ermöglichen eine Optimierung und individuelle Anpassung der Finanzierungsstruktur.

Unterstützung im Detail:

  • Ideelle Hilfestellung durch Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts
  • Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2 % p.a. für einen restrukturierten Kredit zwischen min. EUR 100.000,- und max. EUR 2 Mio. für eine Laufzeit von zehn Jahren
  • Übernahme einer Haftung durch die OeHT für einen restrukturierten Kredit mit einer Haftungsquote von 80 %, Haftungssumme min. EUR 100.000,- und EUR 4 Mio.
  • Bei Unterstützung mittels Zinsenzuschuss oder Haftungsübernahme gewährt der KWF eine Anschlussförderung im Rahmen der KWF-Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahme in – gemessen am Bruttosubventionsäquivalent – zumindest gleicher Höhe wie der Bund.

Nähere Informationen zum OeHT-Produkt Unternehmensstabilisierung finden Sie hier.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Die KWF-Förderung wird im Rahmen des KWF-Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahme gewährt.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Sie werden bei Bedarf gerne durch unsere Ansprechperson beraten.
  2. Einreichung des vollständigen Förderungsantrags 
    – Online-Antragstellung nur bei der Bundesförderstelle (OeHT) notwendig inklusive Beiblatt für Land Kärnten | KWF
    – Übermittlung von Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags
  3. Prüfung und Förderungsentscheidung
    – Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzeptes durch die OeHT und Abklärung der Mitwirkung der Beteiligten (Unternehmen, Bank, Förderstellen)
    – Erstellung OeHT-Prüfbericht und Gutachten und schriftliche Zustimmung der Beteiligten
    – Ausstellung der Förderungsverträge durch die Förderstellen und Annahme durch den Förderungskunden
  4. Auszahlung der Förderung
    Nach Erfüllung aller in den Förderungsverträgen formulierten Auflagen und Bedingungen

Das Ziel dieser Stabilisierungsförderung besteht darin, Klein- und Mittelunternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Friessnig Klaus kwf-gewerbe industrie tourismus

Klaus Friessnig
T +43 463 55 800-25
E friessnig@kwf.at

Walder Monika KWF Gewerbe industrie Tourismus

Monika Walder
T
+43 463 55 800-83
E walder@kwf.at