Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten (IFP)
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Jury-Entscheidung
Preisverleihung
Wann
Voraussichtlich im November 2023
Kurzinformationen
Neu beim Wettbewerb 2023 (Die Einreichfrist endete am 19. Jänner 2023 um 12:00 Uhr): Forschungseinrichtungen als eigene Kategorie
Der »Innovations- und Forschungspreis« ist die höchste Auszeichnung, die der KWF im Auftrag des Landes Kärnten im Bereich Innovation & Forschung jährlich vergibt. Prämiert werden bereits am Markt befindliche Innovationen von Unternehmen als Folge abgeschlossener F&E-Projekte. Eine Ausnahme bilden Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), bei denen ebenfalls abgeschlossene F&E-Projekte ausgezeichnet werden, die Markteinführung bzw. Markterfahrung stellt in dieser Kategorie jedoch kein Bewertungskriterium dar. Der Preis ist mit insgesamt 59.000 EUR dotiert und wird in vier Kategorien (Kleinst- | Klein- und Mittel- | Großunternehmen | Forschungseinrichtungen) verliehen, zudem gibt es einen Spezialpreis. Der Spezialpreis steht auch beim Wettbewerb 2023 unter dem Thema »Grüne Technologien – F&E für die Zukunft«. Er zeichnet F&E-Leistungen mit erster Markterfahrung im Bereich Umwelttechnologien aus, die die Schonung von Klima, Umwelt und Ressourcen zum Ziel haben. Es werden sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte beziehungsweise -initiativen in Betracht gezogen.
Kärntens Wirtschaft schafft laufend Spitzenleistungen durch Innovationen und Kooperationen mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dieses Know-how ist – verpackt in Produkten, Verfahren und Dienstleistungen – die Basis für die Weiterentwicklung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Kärntens.
Kärnten braucht Menschen und Unternehmen, die Zukünftiges erspüren und vordenken, die heute gestalten, entwickeln, erschließen, erforschen, erneuern und nicht zuletzt entscheiden, welche Wege – gerade in Zeiten der großen Transformation hin zu grün, digital, resilient – wie beschritten werden.
Der »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten« zollt diesen Menschen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen Respekt und Anerkennung. Er würdigt die Erneuerungskraft, den Mut, die Ideen und Initiativen, die Technologien, Produkte und Dienstleistungen sowie deren Verfahren und Realisierungen. Das ORF-Landesstudio Kärnten produziert über die von der Jury nominierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie deren Innovationen einen Kurzfilm und wird berichten.
Aus dem Kreis der Nominierten und Gewinner entsendet die Jury drei Kärntner Unternehmen zum Staatspreis Innovation des BMAW | Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Zusätzlich wird jeweils ein Unternehmen für die beiden Sonderpreise »ECONOVIUS« (Gemeinschaftspreis des BMAW und der WKO | Wirtschaftskammer Österreich im Segment KMU) und »VERENA powered by VERBUND« als Vertreter Kärntens vorgeschlagen.
Die Nominierten und Preisträger des Wettbewerbs 2023 finden Sie zum Nachsehen und Nachlesen unter folgendem Link:
www.kwf.at/innovationspreis-2023
Details zur Förderung
- Würdigung der Innovationskraft von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie von Unternehmerinnen | Forscherinnen beziehungsweise Unternehmern | Forschern
- Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems
Einreichung via elektronischem Einreichformular (siehe Button „Zum Einreichformular“) bis spätestens 19. Jänner 2023 (12:00 Uhr).
Jurysitzung: Ende Februar 2023
Preisverleihung: 27. April 2023 mit Beginn um 17:00 Uhr im Lakeside Science & Technology Park Klagenfurt
Start der Ausschreibung zum Wettbewerb 2024: Voraussichtlich im November 2023
Unternehmensgröße
Für Kärntner Unternehmen und Kärntner Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) aller Unternehmensgrößen
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Prämiert werden Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die ein Kärntner Unternehmen entwickelt und bereits auf den Markt gebracht hat.
Bei Kärntner Forschungseinrichtungen werden abgeschlossene F&E-Projekte ausgezeichnet. Die Markteinführung stellt bei Forschungseinrichtungen kein Kriterium dar. Es sind maximal zwei Einreichungen pro Forschungseinrichtung möglich.
Beim Spezialpreis »Grüne Technologien – F&E für die Zukunft« werden F&E-Leistungen mit erster Markterfahrung im Bereich Umwelttechnologien prämiert.
Beurteilungskriterien
Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung:
- Schwierigkeit der Entwicklung
- Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit)
- Positive Auswirkungen auf die Umwelt (ökologische Vorteile)
- Auswirkungen auf den Markt
- Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg
- Volkswirtschaftliche Effekte
- Bedeutung des »Innovations- und Forschungspreises« für das Unternehmen beziehungsweise die Forschungseinrichtung selbst
Dotierung und Kategorien
Der »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten« wird in vier Kategorien (Kleinstunternehmen | Klein- und Mittelunternehmen | Großunternehmen | Forschungseinrichtungen*) verliehen, zudem gibt es einen Spezialpreis. Dieser steht auch im Jahr 2023 unter dem Thema »Grüne Technologien – F&E für die Zukunft« und prämierte F&E-Leistungen mit erster Markterfahrung im Bereich Umwelttechnologien, die die Schonung von Klima, Umwelt und Ressourcen zum Ziel haben. Es werden sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte beziehungsweise -initiativen in Betracht gezogen.
* Bei Forschungseinrichtungen werden abgeschlossene F&E-Projekte prämiert, die Markteinführung stellt kein Kriterium dar.
Die Dotierung beträgt je Kategorie und Spezialpreis 10.000 EUR. Zusätzlich zum Preisgeld erhalten die Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner jeweils einen vom ORF Landesstudio Kärnten produzierten und in Kärnten heute ausgestrahlten Filmbeitrag (ca. 2 Minuten) über deren Innovation für eigene Werbezwecke, eine von der HTL Wolfsberg hochwertig gefertigte Innovationsskulptur, eine Preisträgersignatur, eine Urkunde, eine Bildtafel mit Firmenporträt und Fotos von der Preisverleihung.
Die Nominierten erhalten jeweils 1.500 EUR als Prämie für externe Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung, ebenfalls einen ORF Beitrag, eine Urkunde, eine Bildtafel mit Firmenporträt und Fotos von der Preisverleihung.
Preisgeldwidmung
In den Kategorien Großunternehmen und Forschungseinrichtungen sollte das Preisgeld von den Preisträgerinnen und Preisträgern kreativen und innovativen Ideen oder Maßnahmen gewidmet werden – wie zum Beispiel: Talente-Förderung, innerbetriebliche Ideenprämierung, Unterstützung eines innovativen Start-up-Unternehmens oder eines außergewöhnlichen Schulprojekts oder einer forschungsaktiven Studierendengruppe et cetera.
Oliver Kathol, MSc
oliver.kathol@kwf.at
0463 55 800-51 | +43 664 85 91 351
Mag. Hans Jörg Peyha
hans-joerg.peyha@kwf.at
0463 55 800-23 | +43 664 83 99 323