Internationalisierungs.TALENT
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Wer
Was
Ablauf
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Projekteinreichung
Projektdurchführung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
Wann
Bei verfügbaren Plätzen gibt es einen weiteren Cut-Off Termin im Laufe des Jahres 2023.
Kurzinformationen
Förderung der erfolgreichen Entwicklung internationaler Geschäftsbeziehungen
Ziel dieser KWF-Maßnahme ist die Erhöhung der Internationalisierungsaktivitäten in Kärntner Unternehmen, insbesondere KMU. Gefördert werden Unternehmen, die mit Unterstützung eines »Internationalisierungs.TALENTS« Internationalisierungsprojekte planen und umsetzen. Sie werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen am Gruppenqualifizierungs- und Ausbildungsprogramm teil.
Insbesondere sollen Unternehmen angesprochen werden, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen auf internationaler Ebene platzieren wollen.
Den Unternehmerinnen und Unternehmern bietet sich die Möglichkeit zum Austausch in einem Wissensnetzwerk, sowie die Bearbeitung aktueller Fragestellungen und die Initiierung von kooperativen und/oder herausfordernden Projekten im Zuge des verpflichtenden Begleitprogramms für Führungskräfte.
Details zur Förderung
- Erhöhung der Internationalisierungsaktivitäten von Kärntner Unternehmen
- Aufbau von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Vernetzung zukunftsfähiger Unternehmen
Nächster Cut-Off am 30. Nov. 2023
Bei verfügbaren Plätzen gibt es einen weiteren Cut-Off Termin im Laufe des Jahres 2023.
Unternehmensgröße
- Schwerpunktmäßig KMU
Förderungskunde | Branchen
- Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben oder in diesem Bereich gründen.
Zusatzkriterien
- Neueinstellung eines »Internationalisierungs.TALENTS« mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und maximal zwei bis drei Jahren Berufserfahrung
- Realisierung eines neuen Internationalisierungsprojekts
- Teilnahme der Unternehmerinnen und Unternehmer am Erfahrungsaustausch im Zuge des Wissensnetzwerks und am begleitenden Programm für Führungskräfte
- Teilnahme des »Internationalisierungs.TALENTS« am Ausbildungsprogramm
Förderungsfähige Kosten
Personalkosten
- Gehaltskostenzuschuss (inkl. Gehaltsnebenkosten) in einem fixen Zeitraum von 2 Jahren (Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf Basis des Jahreslohn- oder Jahresgehaltskontos)
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Kosten für die Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm (ca. 10 zweitägige Einheiten)
- Kosten für individuelle Ausbildungs- beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms)
Unterstützung Umsetzung Exportvorhaben
- Kosten für externe Beratungsleistungen
Ausmaß der Förderung
Personalkosten
- Gehaltskostenzuschuss im 1. Ausbildungsjahr von maximal 50 % mit einer Deckelung von EUR 20.000
- Gehaltskostenzuschuss in den folgenden Ausbildungsjahren im Ausmaß von maximal 40 % mit einer Deckelung von EUR 16.000
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Übernahme der Kosten in der Höhe von EUR 25.000 für die Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm (ca. 10 zweitägige Einheiten) zu 100 %
- Kosten für individuelle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms) zu 100 % mit einer Deckelung von EUR 4.000
Unterstützung Umsetzung Exportvorhaben
- Kosten für externe Beratungsleistungen können in der Höhe von maximal EUR 8.000 anerkannt werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten bei individuellen (einzelbetrieblichen) Maßnahmen beziehungsweise maximal 100 % bei kooperativen (überbetrieblichen) Maßnahmen.
Mag. Lisa Smid
smid@kwf.at
0463 55 800-44