Internationalisierungs.TALENT

Strategie.IMPULS
1. Juli 2024
Innovations.TALENT
18. Juli 2024
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Strategie.IMPULS
1. Juli 2024

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Internationalisierungs.TALENT«.

Internationalisierungs.TALENT

Qualifizierungsprogramm für mehr Internationalisierungsaktivitäten in Kärntens Unternehmen

»Internationalisierungsmanagerinnen und -manager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Internationalisierungsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und die Fähigkeit zu kontinuierlicher Internationalisierung sind wesentliche Erfolgsfaktoren zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

Folgende Ziele werden mit diesem KWF-Produkt verfolgt:

  • Die teilnehmenden Unternehmen werden bei
    • der Initiierung und Stärkung der Internationalisierungsfähigkeit,
    • der Erweiterung der Kompetenzfelder,
    • der Konzeption und Umsetzung von Internationalisierungsprojekten unterstützt und
      sollen dadurch neue Märkte erschließen.
  • Das Coachingprogramm dient der Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Exportmanagements, wodurch ein strategischer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitbewerb erreicht werden soll.
  • Gut ausgebildete und hoch motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen.
  • Dem teilnehmenden Unternehmen bietet sich die Möglichkeit zum Austausch in einem Wissensnetzwerk, sowie zur Bearbeitung aktueller Fragestellungen und Initiierung von kooperativen Projekten. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt.

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit dem KWF-Produkt »Internationalisierungs.TALENT« sollen insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:

  • ein konkretes Internationalisierungsprojekt umzusetzen.
  • herausfordernde Entwicklungsschritte in der Internationalisierung ihres Unternehmens umsetzen möchten.
  • nachhaltige Produkte und Dienstleistungen auf internationaler Ebene platzieren wollen.
  • sich mit Vorhaben der missionsorientieren »NextGenerationEU«-Kernthemen (»Grün« & »Digital«) beschäftigen, wobei diese Themenbereiche ergänzend zu sehen sind. Beispielsweise Vorhaben im Bereich der »Kreislaufwirtschaft«.

Damit die oben genannten Vorhaben gelingen, werden Unternehmen durch das KWF-Produkt Internationalisierungs.TALENT unterstützt, die erforderlichen Rahmenbedingungen in einer systematischen und kooperativen Weise zu schaffen.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Personalkosten:

Für die teilnehmende Internationalisierungsmanagerin bzw. den teilnehmenden Internationalisierungsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.

Externe Dienstleistungen:

  • Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen.
  • Externe Beratungsdienstleistungen, die einen ausschließlichen Projektzusammenhang aufweisen.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die vor der Antragsstellung angefallen sind.
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen als nicht förderbare Kosten gelten.
  • Reise-, Hotel- und Bewirtungskosten.
  • Einzelbelege unter EUR 200,- (netto).
  • Barzahlungen über EUR 500,- (netto).
  • Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten.
  • Zahlungen, die nicht vom Förderungskunden getätigt wurden.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch:

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
  • Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:

Personalkosten

Für die teilnehmende Internationalisierungsmanagerin bzw. den teilnehmenden Internationalisierungsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für maximal 24 Monate gewährt:

  • Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.

Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Coachingprogramm und unterstützende externe Dienstleistungen:

  • Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75 % gefördert, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
  • Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung

(Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen)) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.

 

Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungsgewährungen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.

Dem KWF ist ein funktionierendes Wissensnetzwerk wichtig, deshalb wird das Coachingprogramm stetig weiterentwickelt.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der De-minimis Verordnung gewährt.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Erstgespräch
    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Sie können den elektronischen Antrag innerhalb des Bewerbungszeitraum beim KWF einreichen. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Internationalisierungsmanagerin bzw. des Internationalisierungsmanagers benötigt.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich | qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt.
  4. Umsetzung
    Die am Programm teilnehmenden Internationalisierungsmanagerinnen und Internationalisierungsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Internationalisierungsprojekt tätig und absolvieren das projektunterstützende Coachingprogramm.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Mag. Smid Lisa, Bakk
lisa.smid@kwf.at
0463 55 800-44

Katharina Leitsberger, MSc
katharina.leitsberger@kwf.at
0463 55 800-31