Nationale Rechtsgrundlagen

Gesetze

Mit dem Landesgesetz über die Förderung der Wirtschaft in Kärnten (Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz | K-WFG, LGBl 6|1993, idgF) wurde zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes unter der Bezeichnung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. 

 Der KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds gewährt Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF unter Einhaltung von nationalen und europäischen beihilfenrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage von KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten).

 

KWF-Richtlinien 2023-2027

KWF-Programme 2023-2027

Förderungsgebietskarte

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds – idgF gelten für alle Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF, sofern nicht in den jeweiligen KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten) in bestimmten Punkten eine abweichende Regelung getroffen wird.

Europäische Rechtsgrundlagen

Dokumente im Rahmen der Umsetzung des österreichischen IBW | EFRE und JTF Programms 2021-2027

Fragen?
Kontaktieren Sie uns!

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen aus technischen Gründen der Download der PDF-Dateien nicht möglich ist oder Sie eine Unterlage nicht finden können.