Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Innovations.TALENT«.
Innovations.TALENT
»Innovationsmanagerinnen« und »Innovationsmanager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Innovations- und Entwicklungsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.
Inzwischen bilden rund 250 Absolventinnen und Absolventen des Programms (ehemals unter dem Namen »Innovationsassistent«) ein über Kärnten hinausgehendes und branchenübergreifendes »Innovations- und Wissensnetzwerk«.
Ab 1. Dez. 2024 ist ein Anmelden im KWF-Förderungsportal ausschließlich mit ID Austria möglich und alle KWF-Förderungsverträge müssen digital signiert werden! Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Damit Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig sind, müssen sie ihre Innovationsstärke aufbauen und halten. Dafür sind unter anderem qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Folgende Ziele sollen mit der Förderung erreicht werden:
- In Unternehmen werden durch die Konzeption und Durchführung von Innovations- bzw. F&E-Projekten Innovationskraft gestärkt und Kompetenzfelder erweitert.
- Gut ausgebildete und hoch motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen. Durch organisatorische Rahmenbedingungen bzw. unterstützende Führungskräfte entsteht eine neue Dynamik, die Unternehmen neue Möglichkeiten hinsichtlich Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Resilienz eröffnen.
- Das Coachingprogramm trägt zur Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Innovations- und Entwicklungsmanagements bei und verbessert die strategische Position des Unternehmens.
- In Kärntner Unternehmen werden attraktive Rahmenbedingungen und Karrierechancen für gut ausgebildete Menschen geschaffen. Der Innovationsstandort profitiert vom »Braingain«.
- Durch die teilnehmenden Unternehmen, Einrichtungen und vor allem Menschen entsteht ein Netzwerk des Erfahrungs- und Wissensaustauschs. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Mit dem Produkt »Innovations.TALENT« sollten insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:
- erstmalig planen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umzusetzen.
- weitere herausfordernde Entwicklungsschritte im Bereich Forschung und Entwicklung umsetzen möchten.
- sich mit innovativen Vorhaben in den missionsorientieren »NextGenerationEU«-Kernthemen (»Grün« & »Digital«) beschäftigen. Darunter beispielsweise:
- Vorhaben in den Bereichen »Green-Tech«, »Kreislaufwirtschaft« und »klimaneutrales Wirtschaften«.
- Vorhaben um herausfordernde Digitalisierungserfordernisse.
- Vorhaben aus einer Kombination von »Grün« & »Digital« im Sinne der »Twin-Transition«.
Damit die oben genannten Vorhaben gelingen, werden Unternehmen durch das KWF-Produkt Innovations.TALENT unterstützt, die erforderlichen Rahmenbedingungen in einer systematischen und kooperativen Weise zu schaffen.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Personalkosten:
Für die teilnehmende Innovationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Innovationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste:
- Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm »systematisches Innovationsmanagement«.
- Förderung von Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen.
- Externe Forschungs- und Entwicklungskosten oder Beratungskosten: Kosten für Innovations-, Entwicklungs- oder Beratungsleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen).
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung des KWF erfolgt durch:
- Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
- Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:
Personalkosten:
Für die teilnehmende Innovationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Innovationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt:
- Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.
Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste:
- Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75 % gefördert, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
- Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
- Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung (Innovations-, Entwicklungs-, Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen)) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.
Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungszusagen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.
Dem KWF ist ein funktionierendes Wissens- und Innovationsnetzwerk wichtig, deshalb entwickelt er gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen dieses Coachingprogramm stetig weiter.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Forschung & Entwicklung« unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis Verordnung gewährt.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Erstgespräch
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. - Einreichung des Förderungsantrags
Sie können den elektronischen Antrag innerhalb des Bewerbungszeitraum beim KWF einreichen. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Innovationsmanagerin bzw. des Innovationsmanagers benötigt. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich | qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt. - Umsetzung
Die am Programm teilnehmenden Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Innovations- | F&E-Projekt tätig und absolvieren ein projektunterstützendes Coachingprogramm. - Auszahlung
Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Simon Hainig, MSc
T: 0664 8591353
E: hainig@kwf.at