Innovations.TALENT

Qualifizierungsprogramm für mehr Innovationen in
Kärntens Unternehmen

»Innovationsmanagerinnen« und »Innovationsmanager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Innovations- und Entwicklungsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.

Inzwischen bilden rund 250 Absolventinnen und Absolventen des Programms (ehemals unter dem Namen »Innovationsassistent«) ein über Kärnten hinausgehendes und branchenübergreifendes »Innovations- und Wissensnetzwerk«.

Der letzte Cut-off-Termin war der 25. Juli 2025. Die nächste Einreichung ist voraussichtlich 2026 möglich.

Version 01

Details zur Förderung

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.

Mit dem Produkt »Innovations.TALENT« sollten insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:

  • erstmalig planen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umzusetzen.
  • weitere herausfordernde Entwicklungsschritte im Bereich Forschung und Entwicklung umsetzen möchten.
  • sich mit innovativen Vorhaben in den missionsorientieren »NextGenerationEU«-Kernthemen (»Grün« & »Digital«) beschäftigen. Darunter beispielsweise:
    • Vorhaben in den Bereichen »Green-Tech«, »Kreislaufwirtschaft« und »klimaneutrales Wirtschaften«.
    • Vorhaben um herausfordernde Digitalisierungserfordernisse.
    • Vorhaben aus einer Kombination von »Grün« & »Digital« im Sinne der »Twin-Transition«.

Damit die oben genannten Vorhaben gelingen, werden Unternehmen durch das KWF-Produkt Innovations.TALENT unterstützt, die erforderlichen Rahmenbedingungen in einer systematischen und kooperativen Weise zu schaffen.

Personalkosten:

Für die teilnehmende Innovationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Innovationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.

 

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste:

  • Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm »systematisches Innovationsmanagement«.
  • Förderung von Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen.
  • Externe Forschungs- und Entwicklungskosten oder Beratungskosten: Kosten für Innovations-, Entwicklungs- oder Beratungsleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen).

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch:

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
  • Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:

 

Personalkosten:

Für die teilnehmende Innovationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Innovationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt:

  • Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.

Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.

 

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste:

  • Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75 % gefördert, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
  • Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung (Innovations-, Entwicklungs-, Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen)) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.

Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungszusagen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.

Dem KWF ist ein funktionierendes Wissens- und Innovationsnetzwerk wichtig, deshalb entwickelt er gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen dieses Coachingprogramm stetig weiter.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Forschung & Entwicklung« unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis Verordnung gewährt.

  1. Erstgespräch
    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Sie können den elektronischen Antrag innerhalb des Bewerbungszeitraum beim KWF einreichen. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Innovationsmanagerin bzw. des Innovationsmanagers benötigt.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich | qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt.
  4. Umsetzung
    Die am Programm teilnehmenden Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Innovations- | F&E-Projekt tätig und absolvieren ein projektunterstützendes Coachingprogramm.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).

Damit Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig sind, müssen sie ihre Innovationsstärke aufbauen und halten. Dafür sind unter anderem qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung erreicht werden:

  • In Unternehmen werden durch die Konzeption und Durchführung von Innovations- bzw. F&E-Projekten Innovationskraft gestärkt und Kompetenzfelder erweitert.
  • Gut ausgebildete und hoch motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen. Durch organisatorische Rahmenbedingungen bzw. unterstützende Führungskräfte entsteht eine neue Dynamik, die Unternehmen neue Möglichkeiten hinsichtlich Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Resilienz eröffnen.
  • Das Coachingprogramm trägt zur Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Innovations- und Entwicklungsmanagements bei und verbessert die strategische Position des Unternehmens.
  • In Kärntner Unternehmen werden attraktive Rahmenbedingungen und Karrierechancen für gut ausgebildete Menschen geschaffen. Der Innovationsstandort profitiert vom »Braingain«.
  • Durch die teilnehmenden Unternehmen, Einrichtungen und vor allem Menschen entsteht ein Netzwerk des Erfahrungs- und Wissensaustauschs. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

   

Michèle Martini, BA MSc
T 0463 55800-51
E michele.martini@kwf.at

Simon Hainig, MSc
T
0463 55800-53
E
 hainig@kwf.at

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Kann ich mein Projekt schon vor dem definierten Projektende abrechnen?

Ja, wenn Ihr Projekt vollständig umgesetzt wurde und Sie die letzte aller projektbezogenen Rechnungen bezahlt haben, können Sie Ihr Projekt auch schon vor dem im Förderungsvertrag vereinbarten Datum abrechnen.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.