KWF-Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2025.
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen.
Details zur Förderung
Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2025.
Unternehmensgröße
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gewerbe und Industrie
- Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis (in Klagenfurt und Villach mindestens 25 Beschäftigte)
- Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter müssen jedoch beschäftigt sein
Tourismus
- Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
- Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde mind. 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)
Förderungswerber (Branchen)
Unternehmen in Schwierigkeiten (ausgenommen Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus und des Finanzsektors), die seit mindestens drei Jahren bestehen
Zusatzkriterien
- Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit muss gegeben sein
- Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
- EU-Kriterien für »Unternehmen in Schwierigkeiten« müssen erfüllt sein
Art und Ausmaß der Förderung
- Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
- Darlehen
- Rettungsbeihilfen (Laufzeit maximal 6 Monate und mindestens EU-Basissatz +4 %)
- Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen (Laufzeit maximal 18 Monate und mindestens EU-Basissatz + 4 %)
- Umstrukturierungsbeihilfen (längerfristige Darlehen zu einem Sanierungszinssatz)
Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz
15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz
Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42