Energy EFRE.Invest | GU
Projektkosten ab EUR 100.000.-
Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energie für den betrieblichen Eigenverbrauch erhöht die Energieunabhängigkeit der Kärntner Unternehmen, stärkt ihre Resilienz gegenüber Strompreisschwankungen und unterstützt damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig. Stromspeicher sowie Photovoltaik-Anlagen werden gefördert, wenn diese gemeinsam mit einer Stromspeicheranlage angeschafft werden.
Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Aufgepasst:
Dieses KWF-Produkt ist aktuell mit einem Gesamtbudget in Höhe von EUR 1,9 Mio ausgestattet. Die Bewilligung von Förderungsanträgen erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Budgetmittel.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Mehr Details zur Förderung
Version 01 | gültig von 1. Juli bis 31. Dez. 2026
Gefördert werden Großunternehmen (GU) im Bereich produzierendes Gewerbe oder Industrie.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Mit diesem KWF-Produkt wird die Maßnahme 8 (Förderung der betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie) des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« umgesetzt. Diese Maßnahme unterstützt Projekte, die einen substanziellen Beitrag zur Energieunabhängigkeit von Unternehmen leisten, welche die Resilienz gegenüber Strompreisschwankungen erhöhen und die effiziente Nutzung selbst erzeugter erneuerbarer Energie sicherstellen. Im Fokus stehen dabei betriebliche Investitionen zum Eigenverbrauch erneuerbarer Energie, insbesondere Stromspeicher. Stromspeicher können als eigenständiges Vorhaben oder in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage umgesetzt werden. Projekte, die sich ausschließlich auf die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage beziehen, sind nicht förderungsfähig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die geplanten Investitionen (der Stromspeicher und gegebenenfalls die Photovoltaik-Anlage) müssen so ausgelegt sein, dass mehr als 50 % des erzeugten bzw. gespeicherten Stroms vom Unternehmen selbst verbraucht werden (Eigenverbrauch).
Im Zuge der Antragsstellung wird dies durch Selbstauskunft bestätigt. Die tatsächliche Einhaltung ist nach Ablauf von fünf Jahren ab Projektende (= Zahlungsdatum der letzten projektbezogenen Rechnung) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dabei ist der prozentuelle Eigenverbrauch für jedes Jahr dieser fünfjährigen Betrachtung zwingend einzuhalten. Bei Unterschreitung in einem Jahr wird die gesamte Förderung rückgefordert. - Der Stromspeicher weist eine Nettospeicherkapazität zwischen 50 kWh und 2.000 kWh auf. Der Stromspeicher muss an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen werden (zB. Photovoltaik, Wasserkraft, Windräder) und mind. 75 % der Energie aus diesen Anlagen beziehen.
Der vom Förderungskunden zu erbringende Nachweis erfolgt auf Basis von Planwerten vor der Genehmigung. Die tatsächliche Einhaltung ist nach Ablauf von fünf Jahren ab Projektende (= Zahlungsdatum der letzten projektbezogenen Rechnung) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dabei ist die Art der Erzeugung nachzuweisen und das prozentuelle Mindestausmaß der Einspeisung durch erneuerbare Energien für jedes Jahr dieser fünfjährigen Betrachtung zwingend einzuhalten. Bei Unterschreitung in einem Jahr wird die gesamte Förderung rückgefordert. - Sofern zusätzlich zum Stromspeicher eine Photovoltaik-Anlage erstmalig angeschafft wird oder eine Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Anlage erfolgt, muss diese auf einer bereits versiegelten und betrieblich genutzten Fläche (einschließlich teilversiegelter Verkehrsflächen) errichtet werden.
Die Bestätigung erfolgt im Zuge der Antragsstellung durch Selbstauskunft sowie entsprechende Nachweise (z.B. Fotodokumentation). Die tatsächliche Einhaltung ist nach Ablauf von fünf Jahren ab Projektende (= Zahlungsdatum der letzten projektbezogenen Rechnung) durch geeignete Unterlagen (z.B. Fotodokumentation) nachzuweisen.
Anhand welcher Kriterien wird Ihr Projekt bewertet?
Sofern Ihr Projekt die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Bewertung anhand folgender qualitativer und quantitativer Kriterien:
- Unternehmensgröße
- Kapazitätserweiterung erneuerbarer Energie
- Nettospeicherkapazität (kWh)
- Kapazität der Photovoltaik-Anlage (kWp)
- Innovationsgrad
Umsetzung eines integrierten Systems zum Energiemanagement (Kombination aus Energieerzeugungsanlage, Stromspeicher und eines internen Energiemanagementsystems) - Ökologische Nachhaltigkeit | Gleichstellung von Männern und Frauen und Gender Mainstreaming | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Förderbar sind Kosten für Stromspeicheranlagen und gegebenenfalls Photovoltaik-Anlagen sowie zwingend damit verbundene Nebenkosten (z.B. Installationsarbeiten), wenn diese im Sachanlagevermögen aktiviert werden. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 100.000,- betragen. Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden, sowie zusätzlich:
- Gebrauchte Investitionen
- Projektkosten, die über Leasing oder ähnliche Finanzierungsprodukte finanziert wurden
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 30 %.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms KWF-Programms »EU & Kärnten« und der AGVO gewährt. Die Projektlaufzeit darf ein Jahr nicht übersteigen. Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Juli bis 31. Dez. 2026 möglich. Der Antrag zum jeweiligen Vorhaben gilt sinngemäß und fristwahrend für jedes andere in Frage kommende KWF-Produkt.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit unseren Expertinnen und Experten in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. - Einreichung des Förderungsantrags (inkl. Upload Fragenbogen zu den horizontalen Prinzipien und Vorhabensbeschreibung)
Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Bitte füllen Sie den »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« und die »Projektbeschreibung« aus und laden Sie beide Dokumente im Zuge Ihrer Online-Antragstellung hoch. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Projektbeschreibung«, »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (vollständige Projektumsetzung). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen über das KWF-Förderungsportal ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Seitens des Förderungskunden muss eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE-Auszahlungsbetrags gelegt werden. - Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.
»Energy EFRE.Invest« legt den Fokus auf betriebliche Investitionen in Stromspeicheranlagen und gegebenenfalls Photovoltaik-Anlagen, um einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenverbrauch zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die Energieunabhängigkeit der Kärntner Unternehmen zu erhöhen, ihre Resilienz gegenüber Strompreisschwankungen zu stärken sowie den Ausbau betrieblicher Speicherkapazitäten für erneuerbare Energie voranzutreiben.
Sie haben noch Fragen?
Treten bei Ihnen noch Fragen auf,
dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Interesse geweckt?
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns,
wenn Sie ab 1. Juli 2026 einen Antrag stellen.
FAQ
Diese Antworten dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
- Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
- Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.
Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.
Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.
Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.
Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.
Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.
Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.
Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.
Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.







