Das ist die Version 03 des
KWF-Produktes »PRODUKTION.Invest«
gültig ab 1. Jän. 2025.
PRODUKTION.Invest
Mit diesem Produkt werden insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei investiven Projekten unterstützt, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglichen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der Erfüllung der Bewertungskriterien abhängig und beläuft sich auf max. 15 % der förderbaren Kosten; bei Projekten mit einer besonders hohen Projektbewertung wird die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses auf max. 20 % der förderbaren Kosten erhöht.
Großunternehmen können unterstützt werden, wenn diese grundlegenden Änderungen des Produktionsprozesses oder eine Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte planen und damit verbundene förderbare Investitionen bis zu EUR 3 Mio. umsetzen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der Erfüllung der Bewertungskriterien abhängig und beläuft sich auf max. 15 % (max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten. Großunternehmen sind vom KWF-Produkt »Konjunktur.BONUS« ausgenommen.
Überblick
Welche Ziele sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Ziel dieses Produkts ist insbesondere die Unterstützung von zukunftsfähigen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen im industriell-gewerblichen Bereich, welche Investitionen am Wirtschaftsstandort Kärnten realisieren.
Die Stärkung der Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit, sowie die zielgerichtete Nutzung nachhaltiger Wachstums- und Entwicklungspotenziale stehen bei diesem Produkt im Vordergrund.
Bei der Unterstützung von Großunternehmen im industriell-gewerblichen Bereich liegt der Fokus bei Betriebsansiedlungs- und Investitionsprojekten mit dem Hauptaugenmerk auf Leitprojekte zum Aufbau und zur Vertiefung von Stärke- und Kompetenzfeldern in Kärnten.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:
Großunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten aus den genannten Branchen können unterstützt werden, wenn diese grundlegenden Änderungen des Produktionsprozesses oder eine Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte planen.
Zudem müssen unabhängig von der Unternehmensgröße folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Investitionsprojekte, welche die Anschaffung von aktivierten materiellen und immateriellen Anlagegütern zum Ziel haben. Dazu zählen die Anschaffung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und bauliche Maßnahmen. .
Das geplante Investitionsprojekt wird anhand von definierten qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien in den gleichermaßen gewichteten Themenfeldern Innovation bzw. nachhaltiges Wachstum hinsichtlich der Förderbarkeit geprüft.
Wie erfolgt die Projektbewertung im Detail?
Die angeführten Kriterien fließen gleichermaßen in eine Gesamtbewertung ein, deren Ergebnis die Förderbarkeit des Projektes bestimmt.
Innovation
Innovationen werden vorwiegend hinsichtlich der Entwicklung von technologisch anspruchsvollen Produkten bzw. Prozessen bewertet. Sind auch Digitalisierungskomponenten und Design-Innovationen im Projekt verankert, fließen diese ebenso in die Projektbewertung ein.
Bei Produktinnovationen erfolgt eine Erweiterung des bisherigen Produktportfolios des Unternehmens. Es wird ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, z. B. durch die Verwendung neuer Werkstoffe, auf den Markt gebracht.
Bei Prozessinnovationen handelt es sich um die Einführung neuer, oder um die Weiterentwicklung bestehender Verfahren bzw. Geschäftsmodelle, sowie um die Schaffung innovativer Vertriebs- und Servicestrukturen.
Digitalisierungskomponenten stehen eng im Zusammenhang mit Prozessinnovationen, die sich auf einzelne Unternehmensbereiche (z. B. Vernetzung | Integration einzelner Maschinen) oder auf das gesamte Unternehmen beziehen (z. B. vollständige Digitalisierung der Unternehmensprozesse).
Bei Designinnovationen handelt es sich um eine signifikante Qualitätssteigerung und | oder um eine Verbesserung der Funktionalität etc. von Produkten oder Dienstleistungen für den Kunden.
Nachhaltiges Wachstum
Bei der Projektbewertung im Themenfeld »nachhaltiges Wachstum« wird neben der nachhaltigen Unternehmensführung auch auf die Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung ein besonderes Augenmerk gelegt. Die risikobasierte Betrachtung, die Beschäftigungsentwicklung, als auch die regionale Bedeutung spielen in der Beurteilung ebenso eine Rolle.
Eine soziale und nachhaltige Unternehmenskultur löst einen Impuls für ein ressourcenschonendes Unternehmenswachstum aus. Dazu zählen Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, Lehrlingsausbildungen, ein gewährleisteter Gesundheits- und Arbeitsschutz, ein lokales und regionales Engagement des Unternehmens, an Nachhaltigkeit ausgerichtete Liefer- und Wertschöpfungsketten etc.
Der Weg zur Klimaneutralität soll durch Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gelingen.
Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe, eine kreislauforientierte Rückführung und Wiederverwendung von Materialien oder die Steigerung der Ressourceneffizienz, sowie die Reduktion von CO2-Emissionen stehen dabei im Vordergrund.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Herausforderung, die durch die Projektrealisierung für das Unternehmen entsteht, wird die Investitionssumme ins Verhältnis zum EBIT und zur Abschreibung gesetzt.
Es wird geprüft, welche Auswirkung die Projektrealisierung auf die Beschäftigungsentwicklung hat.
Der Betriebs- bzw. Investitionsstandort befindet sich außerhalb einer der Bezirksstädte (Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Spittal, St. Veit, Villach, Völkermarkt, Wolfsberg).
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens EUR 100.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 1 Mio. (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 1,5 Mio. (netto) nicht überschreiten.
Die förderbaren Kosten von Großunternehmen für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter können bis max. EUR 3 Mio. (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 10 Mio. (netto) nicht überschreiten.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Kosten, bei denen eine Förderung durch eine anderen Förderungsstelle beabsichtigt wird oder diese bereits beantragt, genehmigt oder ausbezahlt wurde (ausgenommen Kredite und Garantien durch Bundesförderstellen)
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt – bei positiver Projektbewertung – max. 15 % der förderbaren Kosten. Für Projekte mit einer sehr hohen Projektbewertung kann eine Förderung bis zu max. 20 % der förderbaren Kosten gewährt werden.
Die Förderung von Großunternehmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt – bei positiver Projektbewertung – max. 15 % (max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten. Großunternehmen sind vom KWF-Produkt »Konjunktur.BONUS« ausgenommen.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt soll innerhalb von zwei Jahren (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein.
Eine Antragstellung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der AGVO oder »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Jän. 2025 bis 31. Dez. 2026 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt und aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Mag. Lisa Smid, Bakk
lisa.smid@kwf.at
0463 55 800-44
Katharina Leitsberger, MSc
katharina.leitsberger@kwf.at
0463 55 800-31
Mag. Valerie Rupitsch, MA
valerie.rupitsch@kwf.at
0463 55 800-58
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01.00-23 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02.00-23 | ab 1. Dez. 2023 | Unter »Kunden« wurde
gelöscht. |
03 | ab 1. Jän. 2025 | GU bei grundlegenden Änderungen des Produktionsprozesses oder bei Diversifizierung der Produktion förderbar |