KERN.Invest

20. April 2026

Umsetzung.KI

Künstliche Intelligenz »KI« testen und in die
Unternehmensprozesse integrieren

Mit dem KWF-Produkt »Umsetzung.KI« können sich Unternehmen vertiefend mit der Anwendung von KI in ihrem Unternehmen beschäftigen, um von den Potentialen der Digitalisierung zu profitieren und zukünftig weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. Konkrete Anwendungen (Use Cases) für den Einsatz von KI in Unternehmensprozessen können im Detail erarbeitet, getestet und umgesetzt werden.

Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 30% der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 10.000,-. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.

Dieses KWF-Produkt ist aktuell mit einem Gesamtbudget in Höhe von EUR 1 Mio. ausgestattet. Die Bewilligung von Förderungsanträgen erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Budgetmittel.

Aufgepasst:
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.

Version 01 | gültig von 1. Juli bis 31. Dez. 2026

Gefördert werden Unternehmen aller Größen mit Standort in Kärnten. Zusätzlich müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Antragseinreichung erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
  • Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
  • Verfügbarer De-minimis-Rahmen

Unternehmen müssen im Rahmen von »Umsetzung.KI« gemeinsam mit extern beratenden Experten (Forschungseinrichtungen, Startups, Unternehmen, …) zumindest eine für sie zentrale KI-Anwendung (Use Case) für ausgewählte Unternehmensprozesse detailliert erarbeiten, testen und umsetzen. Die Voraussetzung für die Antragsstellung in diesem KWF-Produkt ist, dass im Unternehmen bereits im Vorfeld mögliche Anwendungsbereiche für den Einsatz von KI festgelegt wurden.

Folgende Projektinhalte müssen abgebildet werden:

 

Konkretisierung von KI-Anwendungen 
In diesem Schritt werden, begleitet durch externe Expertise, konkrete Einsatzmöglichkeiten für KI im Unternehmen detailliert ausgearbeitet.

Folgende Fragen könnten beispielsweise im Zuge dessen bedacht werden:

  • Welche Herausforderungen, Engpässe oder Prozesse mit Potenzial für Effizienzsteigerung könnten durch KI adressiert werden?
  • Welche Daten und Parameter sind für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlich?
  • Welche Daten stehen im Unternehmen bereits zur Verfügung und wo besteht Aufholbedarf hinsichtlich Qualität, Struktur oder Verfügbarkeit?
  • Wo besteht Schulungs- und Qualifizierungsbedarf im Unternehmen?
  • Welche Prozesse oder organisatorischen Strukturen sind anzupassen, damit KI-Lösungen wirksam eingesetzt werden können?
  • Welche technischen, rechtlichen oder operativen Risiken gilt es beim Einsatz von KI zu beachten?
  • Wie geht das Unternehmen mit Datenschutz, Datensouveränität, kommenden Regulierungen, Standards und Zertifizierungen um?

 

Identifikation geeigneter KI-Lösungen
Basierend auf den erarbeiteten Anwendungen wird gezielt nach passenden KI-Lösungen und Produkten gesucht.

Folgende Fragen könnten beispielsweise im Zuge dessen bedacht werden:

  • Welche der identifizierten Anwendungen soll die KI-Lösung konkret adressieren?
  • Welche bestehenden Produkte oder Lösungen kommen in Frage – und wie gut passen sie zu den Unternehmensanforderungen?
  • Welche Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln oder bereitstellen?

 

Testung | Umsetzung der KI-Lösungen
Die ausgewählten KI-Lösungen werden hinsichtlich ihres konkreten Mehrwerts für das Unternehmen getestet und bewertet, um den Nutzen bzw. die Grenzen aufzuzeigen (»Test before Invest«). Passende KI-Lösungen können für die Anwendungen im Zuge von Mietlizenzen im Projektzeitraum genutzt werden. Weiters können erste Entwicklungsarbeiten durch Experten (Unternehmen, Forschungseinrichtungen, …) umgesetzt werden.

Folgende Fragen könnten beispielsweise im Zuge dessen bedacht werden:

  • Welchen messbaren Nutzen erzeugt die KI-Lösung im gewählten Anwendungsbereich?
  • In welchen Situationen stößt die Lösung an ihre Grenzen – technisch, organisatorisch oder inhaltlich?
  • Welche Schritte, Ressourcen und Lizenzen sind notwendig, um die Lösung dauerhaft einzusetzen?

Die förderbaren Gesamtprojektkosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.

Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:

  • Externe Dienstleistungen in Form von Beratungsleistungen und in Form von Mietlizenzen für Software (anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts)
  • Personalkosten werden bis max. 30 % der förderbaren Gesamtprojektkosten anerkannt.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 30% der förderbaren Gesamtprojektkosten, jedoch max. EUR 10.000,-.

Bitte beachten Sie:
Eine Antragstellung in diesem Produkt ist einmal innerhalb von zwölf Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation und Kompetenz« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt. Die Projektlaufzeit darf ein Jahr nicht übersteigen. Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Juli bis 31. Dez. 2026 möglich.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Sie werden bei Bedarf durch die Expertinnen und Experten des KWF beraten.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt online.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Förderungsentscheidung vorliegt.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (vollständige Projektumsetzung).
  7. Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen über das KWF-Förderungsportal ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektabrechnung und Prüfung der förderbaren Kosten sowie Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

»Umsetzung.KI« zielt darauf ab, Kärntner Unternehmen an den Einsatz von KI heranzuführen und diese im Unternehmen umzusetzen. Die Nutzung von KI in Unternehmensprozessen soll langfristig einen Mehrwert schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und damit sichtbare Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen für das Unternehmen ermöglichen. In diesem Rahmen soll neues Knowhow über den Einsatz von KI aufgebaut und konkrete Anwendungen (Use Cases) in Unternehmensprozessen getestet und umgesetzt werden.

Sie haben noch Fragen?

Treten bei Ihnen noch Fragen auf,
dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Interesse geweckt?

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns,
wenn Sie ab 1. Juli 2026 einen Antrag stellen.

FAQ

Diese Antworten dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.