KWF-Förderungsemblem
Wofür steht das KWF-Förderungsemblem?
Unternehmen erhalten aus unterschiedlichen Gründen eine Förderung.
- Für die Forschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
- für die Fertigungsüberleitung und Markteinführung neuer Produkte,
- für die Modernisierung und Anpassung an internationale Standards unter Berücksichtigung der Einführung umweltfreundlicher Produktionsverfahren,
- für die Verbesserung der Absetzbarkeit von Produkten und Leistungen auf dem inländischen und internationalen Markt
- die Bereitschaft der Unternehmen, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren und die Personalentwicklung zu optimieren,
- für die Gründung und den Ausbau von Unternehmen zur
- Schaffung von Dauerarbeitsplätzen,
- Verminderung von Beschäftigungsschwankungen und
- Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs.
Diese Maßnahmen der Unternehmen sind wertvoll!
Durch den Erhalt einer Förderung des KWF wird ein Unternehmen indirekt als bedeutend für den Wirtschaftsstandort Kärnten eingestuft und diese Tatsache soll auch veröffentlicht werden.
Es ist ein Beitrag, um Kärnten als Wirtschaftsstandort zu positionieren!
Die Genehmigung einer Förderung ist die Folge einer wertvollen und zukunftsweisenden Entscheidung eines Unternehmens. Im Zuge der Projektumsetzung wurden auch Auflagen und Qualitätskriterien erfüllt sowie Schritte gesetzt, die nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Kärnten zu Gute kommen.
Darauf kann man stolz sein!
Durch das KWF-Förderungsemblem auf der Website von Förderungsempfängern sollen andere Unternehmen aufmerksam gemacht werden, wo und in welchen Branchen | Bereichen der KWF Projekte unterstützt. Sie sollen dadurch einen Zugang zum KWF bekommen und in ihrer Entscheidungsfindung in Richtung Investition, Internationalisierung oder Forschung & Entwicklung unterstützt und angespornt werden.
Unternehmen motivieren Unternehmen!
Mit einer Förderungszusage ab einer Höhe von 30.000 EUR oder einer temporären Förderaktion wird ein wesentlicher Betrag öffentlicher Mittel an ein Unternehmen vergeben.
Das soll kein Geheimnis sein!
Sie haben ein Förderungsanbot vom KWF erhalten? Mit der unternehmerischen Entscheidung, die dem voran geht, leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Einen so wichtigen, dass er mit öffentlichen Mittel unterstützt wird.
Machen Sie Ihre Förderung sichtbar!
Bringen Sie das KWF-Förderungsemblem auf Ihrer Website an und verlinken Sie zum KWF!
Nachfolgend können Sie sich das KWF-Förderungsemblem als .zip downloaden. Darin ist das Anwendungsreglement sowie das Förderungsemblem selbst enthalten:
Wer hat wie und wann das KWF-Förderungsemblem anzuwenden?
Wir bitten Sie als Kunde des KWF, nach Annahme des KWF-Förderungsvertrages, das KWF-Förderungsemblem zumindest zwei Jahre sichtbar auf Ihrer Homepage zu führen.
Anwendungsreglement
Nachfolgend finden Sie ein PDF zum Thema Einbinden des Förderemblems auf Ihrer Webseite.