Transfer.F&E.EFRE|JTF
14. November 2025
Circular EFRE.Invest
28. Januar 2026

Infrastruktur.F&E.EFRE|JTF

Ausbau der regionalen Forschungs-, Innovations-
und Technologieinfrastruktur

Mit der Investition in Forschungs-, Innovations- und Technologieinfrastrukturen in Kärnten sollen Kapazitäten in Schwerpunktthemen der regionalen Wirtschaft aus- bzw. aufgebaut und Exzellenz erweitert werden.

Projekte werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.

Dieses KWF-Produkt steht nur im Rahmen des jeweils bereitgestellten Budgets zur Verfügung.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.

Version 01
gültig ab 10.  Nov. 2025

Details zur Förderung

Der KWF unterstützt mit »Infrastruktur.F&E.EFRE|JTF«

  • Forschungseinrichtungen bzw.
  • Unternehmen aller Größen in der Maßnahme 1.1.

Projektvorhaben, die Investitionen in Forschungs-, Technologie-, Innovations- und Ausstattungsinfrastruktur tätigen sowie Demoanlagen (z.B.: FabLabs, Labore,…) tätigen, werden gefördert.

Folgende Kosten im Bereich materieller und immaterieller Investitionen werden gemäß dem EU-Kostenleitfaden (Kostenkategorie »Investitionen«) unterstützt:

  • Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastruktur
  • Ausstattungsinvestitionen für Fablabs, Labore, etc.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die förderbaren Projektgesamtkosten betragen mindestens EUR 200.000,- pro Projekt. Die Förderungshöhe beträgt maximal EUR 1,5 Millionen pro Projekt. Die Förderungsquote beträgt zwischen 50% (im Rahmen der AGVO ) bis maximal 100% (beihilfenfrei).

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß EU-Kostenleitfaden.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.
  2. Einreichung des Förderungsantrages
    Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag, eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Projektbeginn
    Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart (Beginn des Förderungszeitraumes) ist nach Einreichung des Förderungsantrages. Der Tag nach der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren frühestmöglichen »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«, »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Für Unternehmen muss im Falle einer Förderung eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE|JTF-Auszahlungsbetrags gelegt werden.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Dieses KWF-Produkt setzt die Maßnahmen 1.1 »Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur« und 6.2 »Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten« des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« um.

Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden:

  • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien durch die Investition in Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (Maßnahme 1.1).
  • Investition in Forschungs-, Innovations- und Demoanlagen, sowie Ausstattungsinvestitionen (z.B.: FabLabs, Labore,…) in der Just Transition Region Kärnten (Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Feldkirchen, Villach-Land) zur Anwendung von Technologien zum Übergang auf eine klimaneutrale Wirtschaft (Maßnahme 6.2).

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Mag. Cornelia Jann, MA BBakk

E cornelia.jann@kwf.at
T 0463 55 800 28
M 0664 83 99 328