Unternehmenserhaltende Maßnahmen
KWF-Richtlinie zur Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial
Das Ziel der KWF-Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen ist die Erhaltung von Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Laufende Einreichung bis
31. Dez. 2025
Details zu Unternehmenserhaltende Maßnahmen
Details zur Förderung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Gewerbe und Industrie und Tourismus
Gewerbe und Industrie
- Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis (in Klagenfurt und Villach mindestens 25 Beschäftigte)
- Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter müssen jedoch beschäftigt sein
Tourismus
- Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
- Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde mind. 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)
- Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
- Darlehen
- Rettungsbeihilfen (Laufzeit maximal 6 Monate und mindestens EU-Basissatz +4 %)
- Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen (Laufzeit maximal 18 Monate und mindestens EU-Basissatz + 4 %)
- Umstrukturierungsbeihilfen (längerfristige Darlehen zu einem Sanierungszinssatz)
Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz
15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz
Unternehmen in Schwierigkeiten (ausgenommen Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus und des Finanzsektors), die seit mindestens drei Jahren bestehen
Zusatzkriterien
- Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit muss gegeben sein
- Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
- EU-Kriterien für »Unternehmen in Schwierigkeiten« müssen erfüllt sein
Darlehen und Umstrukturierungsbeihilfen und bei temporären Begleitmaßnahmen:
nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % )
- Kontaktaufnahme
- Beratung
- Einreichung
- Entscheidung
- Projektdurchführung
- Auszahlung