Strategie.IMPULS

Stabilisierungs.FINANZIERUNG
26. Juni 2024
Stabilisierungs.FINANZIERUNG
26. Juni 2024

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Strategie.IMPULS«.

Strategie.IMPULS

Unterstützung von strategischer Beratung

Mit dem KWF-Produkt »Strategie.IMPULS« erhalten Sie einen Zuschuss für Beratungsleistungen in Strategie- und Organisationsprozessen. Diese Prozesse müssen eine gesamtheitliche zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung unterstützen.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziel ist es Unternehmen im Zuge einer Neuausrichtung bei Strategie- und Organisationsprozessen zu unterstützen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei strategisch motivierten Unternehmensentwicklungsphasen gefordert.

Großunternehmen können unterstützt werden, wenn diese grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses oder eine Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte planen.

Die externe Expertise im Bereich der Strategie- und Organisationsentwicklung bringt zusätzliche Kompetenz ins Unternehmen und unterstützt eine gesamtheitliche zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung.

Bitte beachten Sie die Beratungsleistungen, die im Rahmen des ökofit Kärnten (Regionalprogramm)  und des Just Transition Fund (JTF | Europäischer Sozialfonds Plus)  vom Land Kärnten unterstützt werden, welche bevorzugt in Anspruch zu nehmen sind.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
  • Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation

Welche Projekte können gefördert werden?

Strategisch motivierte Unternehmensentwicklungsphasen werden durch die Förderung von zielgerichteten Beratungsleistungen unterstützt.

Die Umsetzung von Projekten kann auch überbetrieblich und kooperativ erfolgen. Die Wirkung muss auf den Standort Kärnten bezogen sein.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

Welche Kosten werden gefördert?

Beratungskosten werden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Tagsatzes, maximal mit EUR 1.500,– netto als förderbare Kosten pro Tag anerkannt.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projektvorhaben stehen
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kleinbetragsrechnungen unter EUR 200,- (netto)
  • Barzahlungen über EUR 500,- (netto)
  • Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten
  • Zahlungen, die nicht vom Förderungskunden getätigt wurden (ausgenommen: Einkaufsgemeinschaften)
  • Externe Beratungsleistungen für:
    1. Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ->  Kosten für Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Werbung, Re-Zertifizierungen etc.)
    2. Diäten, Reise- und Nächtigungskosten

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von maximal 50 % der förderbaren Kosten.
Es können maximal 30 Beratungstage mit einem max. Tagsatz von EUR 1.500,- netto für Strategie- und oder Organisationsberatungen anerkannt werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF Programms  »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« Verordnung oder der AGVO gewährt.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Bei Interesse am KWF-Produkt »Strategie.IMPULS« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechperson in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
  4. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  5. Projektumsetzung
    Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Herbert Rößler
T: 0664-8399342
E: herbert.roessler@kwf.at