Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus.BARRIEREFREI«.
Tourismus.BARRIEREFREI
Dieses KWF-Produkt unterstützt Maßnahmen, die der Umsetzung von »Barrierefreiheit« in Tourismus- und Freizeitbetrieben dienen. Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 50.000,- anerkannt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Ab 1. Dez. 2024 ist ein Anmelden im KWF-Förderungsportal ausschließlich mit ID Austria möglich und alle KWF-Förderungsverträge müssen digital signiert werden! Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Alle Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sollen barrierefrei zugänglich und für alle in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – nutzbar sein, so sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor.
Im Rahmen des Pilotprojektes »Tourismus für ALLE« wurde ein erstes touristisches Angebot in diese Richtung geschaffen. Ziel ist es, allen Menschen in Kärnten ein gleichwertiges Urlaubserlebnis zu ermöglichen.
Für die unterschiedlichen Angebotsbereiche (Beherbergung, Gastronomie, Naturerlebnisinfrastrukturen und touristische Ausflugsziele) hat der ÖZIV (Bundesverband für Menschen mit Behinderung) einen Kriterienkatalog für die Zertifizierung definiert, der eine vergleichbar hohe Qualität der Angebote gewährleistet.
Durch diese externe Zertifizierung können Gäste sichergehen, dass alle zertifizierten Einrichtungen dieselben Mindeststandards erfüllen.
Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die eine Zertifizierung durch den ÖZIV anstreben, einen finanziellen Anreiz bei der Umsetzung der dafür notwendigen Investitionen zu bieten.
Betriebe, die bereits ÖZIV-zertifiziert sind, können dann gefördert werden, wenn sie Maßnahmen zur Erweiterung des barrierefreien Angebotes umsetzen, um z. B. die (optionalen) Zusatzkriterien zu erfüllen (z. B. Barrierefreiheit im Sauna- und Wellnessbereich) oder weitere Unterkunftseinheiten barrierefrei zu machen.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder touristisch relevanter Freizeiteinrichtungen
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Gebietskörperschaften, Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts zu 25 % oder mehr beteiligt sind, Seilbahn-, Schifffahrt- und Non-Profit-Unternehmen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Projekte, die der Umsetzung von Maßnahmen zur Bereitstellung eines barrierefreien und daher diskriminierungsfreien Angebotes dienen.
Dabei werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die im ÖZIV-Beratungsbericht angeführt sind und deren Umsetzung eine ÖZIV-Zertifizierung für den Betrieb nach sich zieht. Diese können sowohl verpflichtende Maßnahmen (Mindestkriterien), als auch Maßnahmen, die einen erheblichen Komfortgewinn beinhalten (Zusatzkriterien), umfassen.
Die Voraussetzungen und die Vorgehensweise für die ÖZIV-Zertifizierung bzw. Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten sind dem Leitfaden des Pilotprojekts »Tourismus für ALLE« (Seite 54) zu entnehmen.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die aktivierten förderbaren Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung oder Erweiterung des ÖZIV-Zertifikates stehen, umfassen Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter.
Die Kosten müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 50.000,- (netto) anerkannt werden.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Kosten, die bereits durch andere Förderungen unterstützt werden
- Beratungsleistungen (z. B. ÖZIV-Beratung)
- Zertifizierungsgebühren (z. B. ÖZIV-Zertifizierung)
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bei positiver Projektbewertung max. 50 % der förderbaren Kosten.
Bitte beachten Sie:
- Die Erlangung einer ÖZIV-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.
- Im Zuge der Antragstellung ist der ÖZIV-Beratungsbericht hochzuladen.
- Das Projekt soll innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung vollständig umgesetzt sein.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 15. Sep. 2023 bis 30. Juni 2025 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
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- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Gerne werden Sie durch eine der genannten Ansprechpersonen im KWF beraten. - Kontaktaufnahme mit ÖZIV
Bitte nehmen Sie eine Terminvereinbarung für die Beratung und Erstellung des ÖZIV-Beratungsberichtes vor, welche über das Projekt »Tourismus für ALLE – Kärnten« abgewickelt wird.
Ansprechpartnerin: Mag. Christine Siegel-Kaiser | siegel + kaiser OG | siegel@siegel-kaiser.at | +43 664 4502888 - Einreichung des Förderungsantrages (inkl. Upload Beratungsbericht)
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Laden Sie den ÖZIV-Beratungsbericht im Zuge der online-Antragstellung hoch. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Erst ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. ÖZIV-Beratungsbericht) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale sowie eine inhaltliche Prüfung. Bei Bedarf werden Kostenvoranschläge angefordert. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«) und die ÖZIV-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Das Abrechnungsformular finden Sie hier. Zusätzlich muss der abgenommene ÖZIV-Prüfbericht inkl. Zertifikat übermittelt werden. - Auszahlung der Förderungen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Ihre Ansprechpersonen
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Antragstellung. Treten noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Klaus Friessnig
Telefon +43 463 55 800-25
klaus.friessnig@kwf.at
Monika Walder
Telefon +43 463 55 800-83
monika.walder@kwf.at