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3. April 2023
Tourismus JUNG.Invest
3. Mai 2023

Tourismus KMU.Invest

OeHT-KWF-Förderung für KMU
Projektkosten von EUR 100.000,- bis EUR 5 Mio.

Für die Finanzierung von Investitionen in Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Software erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit und einen Bonus für besonders nachhaltige Investitionsvorhaben der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) sowie einen KWF-Zuschuss in Höhe von max. 10 %.

Eine Förderung des Projektes durch die OeHT (Kreditgewährung) ist die Voraussetzung für den KWF-Zuschuss.
Ein Förderungsantrag für den OeHT-Kredit (inkl. KWF-Zuschuss) muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.

Hier gilt zusätzlich der Konjunktur.BONUS!

Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.

Version 01

Details zur Förderung

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Investitionsstandort in Kärnten sind und seitens der OeHT eine Förderung (OeHT-Investitionskredit oder Grüner Tourismuskredit) für Ihr Projekt gewährt wird.

Projekte, die mindestens einen der nachfolgenden Investitionsschwerpunkte erfüllen:

   Qualitätsverbesserung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen.

b    Betriebsgrößenoptimierung | Neuausrichtung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung oder Neuausrichtung auf neue Märkte | Zielgruppen führen.

   Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer oder zur Verbesserung bestehender überbetrieblicher Einrichtungen, die vorwiegend von ortsfremden Gästen genutzt werden.

d    Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen

   Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte, sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

   Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
Förderbar sind umweltbezogene Investitionen, die das Potenzial haben, negative Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu vermindern, sowie positive Umweltauswirkungen zu erreichen. Förderbar sind zudem Investitionen in sicherheitsbezogene Einrichtungen sowie Investitionen, die den barrierefreien Zugang zu touristischen Dienstleistungen ermöglichen.

Gefördert werden aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte für die eine Bundesförderung auf Grundlage der Tourismus-Investitions-Richtlinie des Bundes bzw. des OeHT-Investitionskredites oder Grünen Tourismuskredites gewährt wird.

In Ausnahmefällen (z.B. Notwendigkeit einer Bundeshaftung, OeHT-Kreditrestriktionen) kann, wenn die Kriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des Bundes bzw. des OeHT-Investitionskredites oder Günen Tourismuskredites  grundsätzlich erfüllt werden, die KWF-Förderung auch auf Basis des ERP-Tourismusprogramms gewährt werden.

Wie unterstützt Sie die OeHT?

Die OeHT unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten. Sie erhalten einen Zinsenzuschuss in Höhe von bis zu 3 % p.a. für die Dauer von 10 Jahren. Das geförderte Finanzierungsvolumen ist mit 5 Mio. EUR begrenzt.

Kombinationsmöglichkeit des OeHT-Kredites mit dem OeHT-Nachhaltigkeitsbonus. Der Nachhaltigkeitsbonus wird nur in Kombination mit dem OeHT-Kredit und nur dann gewährt, wenn die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante (Teil-)Investition mindestens 20 % der förderbaren Kosten beträgt. Die Höhe des Nachhaltigkeitsbonus beträgt 7 % der relevanten (Teil-)Investition.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie mit einem Zuschuss in Höhe von max. 10 % (max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten des zinsgünstigen OeHT-Kredites.

Sie müssen unbedingt beachten: 

Reichen Sie unbedingt vor Projektbeginn Ihren Antrag ein, ansonsten ist eine Förderung leider nicht möglich. Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.  
  • Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
  • Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25% bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)
  • Die Erfüllung der persönlichen und der allgemeinen sachlichen Voraussetzungen und der besonderen sachlichen Voraussetzungen (u.a. für bestimmte Betriebstypen bzw. die Investitionsschwerpunkte)
  • Keine Förderung von Beherbergungsbetrieben, die nicht den inhaltlichen Kriterien der Drei-Sterne-Klassifizierung entsprechen (zweckdienliche Ausnahmen sind möglich, z.B. für Schutzhütten, historischen Bauten, u.ä.)
  • Keine Förderung von Gastronomiebetrieben in Klagenfurt und Villach und für Freizeitbetriebe ohne touristische Relevanz (Solarium, Fitnessstudio, etc.)
  • Neubauten werden seitens der OeHT nur in Ausnahmefällen und bei Erfüllung spezieller Förderkriterien gefördert

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« werden auf Basis von Artikel 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) gewährt.

Die max. zulässige Beihilfenintensität beträgt 20 % bei kleinen Unternehmen sowie 10 % bei mittleren Unternehmen.

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Juli 2024 bis 31. Dez. 2026 möglich.

 

Subsidiarität | Kumulierung:
Die für das jeweilige Projekt infrage kommenden sonstigen Förderungsmöglichkeiten sind auszunützen (KPC, Bund, Land etc.). In Bezug auf dieselben förderungsfähigen Kosten dürfen andere Förderungen nur dann mit Förderungen des KWF kumuliert werden, wenn dadurch die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht nicht überschritten werden. Sofern sich durch die Kumulierung mit anderen Förderungen eine Überschreitung ergibt, ist die KWF-Förderung entsprechend zu kürzen.

Hinweis:
Dieses Förderungsprodukt beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der tieferstehenden Förderungsstellen. Detailinformationen zum OeHT-Kredit finden Sie unter:
OeHT-Investitionskredit
Grüner Tourismuskredit

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit OeHT | KWF
    • Vorstellung der Projektidee
    • Beratung und Begleitung durch OeHT | KWF
  2. Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
    Online-Antragstellung nur bei der Bundesförderstelle (OeHT) notwendig. Die KWF-Anschlussförderung kann direkt im OEHT-Kundenportal beantragt werden (Beiblatt Landesförderung):
    OeHT-Investitionskredit
    Grüner Tourismuskredit
    • Übermittlung von Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags
  3. Projektstart
    • Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung bei der OeHT darf mit den Projektmaßnahmen begonnen werden
    • Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.
    • Übermittlung der für die Förderentscheidung nötigen Unterlagen an die OeHT beziehungsweise nach gesonderter Aufforderung an den KWF (zum Beispiel bei Beantragung einer KWF-Schwerpunktförderung)
  4. Förderungsentscheidung
    • Ausstellung der Förderungsverträge durch die Förderstellen und Annahme durch den Förderungskunden
  5. Projektabschluss
    • Vollständige Umsetzung des Projekts
    • Abrechnung der Projektkosten bei der Bundesförderstelle OeHT
  6. Auszahlung der Förderungen
    • Nach Anerkennung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen

Ziele der Förderung sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Klaus Friessnig
T +43 463 55 800-25
E friessnig@kwf.at

Friessnig Klaus kwf-gewerbe industrie tourismus

Monika Walder
T +43 463 55 800-83
E walder@kwf.at

Walder Monika KWF Gewerbe industrie Tourismus

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?

Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.